Deutsche Kinderhilfe e.V.
(Verbandspresse, 09.12.2009 15:25)

(Berlin) – Mit großer Skepsis nimmt die Deutsche Kinderhilfe die Ankündigung der Bundesjustizministerin zur Kenntnis, mehr gegen die so genannte „Kinderpornographie“ im Internet tun zu wollen.

Eine der ersten Amtshandlungen der Bundesjustizministerin war es, in den Koalitionsverhandlungen darauf zu drängen, das bereits verabschiedete Gesetz zum Access Blocking „kinderpornographischer“ Seiten zum Scheitern zu bringen. Die Kommunikationslinie „Löschen statt Sperren“ ist in diesem Kontext reine politische Rhetorik. Es geht nicht um Sperren oder Löschen, es muss um beides gehen. In der Praxis dauern Rechtshilfeersuchen, die über die Justizbürokratien beantragt und bewilligt werden müssen nicht wenige Stunden, sondern Wochen und Monate. Und bei Staaten wir Usbekistan, Weißrussland oder bei Karibikstaaten, in denen vermehrt Server stehen, ist dieser Weg von vornherein aussichtslos.

Das Gesetz zur Sperrung „kinderpornographischer“ Inhalte im Internet, welches derzeit beim Bundespräsidenten zur Unterzeichnung liegt, war sicher nicht der große Wurf und nur ein Baustein von vielen. Das Gesetz wäre seit Jahren der erste Schritt der Politik gewesen, etwas gegen die Krake der Pädokriminalität im Internet zu tun. Nach dem Vorbild sieben europäischer Länder sollten Stoppschilder vor „kinderpornographische“ Seiten gestellt werden – ein klares Symbol gegen diese Bilder und Filme, hinter denen tatsächlicher sexueller Missbrauch von Kindern steht.

Dass daneben Server aufgespürt und abgestellt werden müssen, der Kampf durch eine Verschärfung des Strafrechts und durch den flächendeckenden Aufbau von Schwerpunktabteilungen weitergehen muss, war stets eine Forderung der Deutschen Kinderhilfe. Nun diesen kleinen ersten Schritt aus wahltaktischen Gründen und Angst vor Stimmenverlusten zurückzuziehen, ist ein fatales Signal. Zitat der Ministerin: „Wenn das Gesetz nicht in Kraft träte, würde das vieles erleichtern.“ Insgesamt brächten Web-Blockaden nicht den erwarteten Nutzen. Zudem habe der Vorstoß zu einer großen Verunsicherung geführt und so der Piratenpartei Aufschwung gegeben.

Mit guten Argumenten hat gestern (8. Dezember 2009) auch der Geschäftsführer von Microsoft Deutschland Achim Berg im Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass auch wenn die Sperren von Spezialisten umgangen werden könnten, das Sperrgesetz ein wichtiges Signal der Politik sei.

Eines der Hauptprobleme beim Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten im Internet ist die Tatsache, dass es sich um einen Bereich so genannter „niederer Kriminalität“ handelt. Da das Strafmaß nur maximal zwei Jahre beträgt, werden die meisten Verfahren im Vorfeld eingestellt. Dringend notwendiges Personal, das zur Auswertung von Datenträgern erforderlich ist, wird nicht eingesetzt und bewilligt, da allgemeine Computerkriminalität (in der Regel Betrugsverfahren) eine höhere Priorität besitzen, da sie größeren Unrechtscharakter haben. Dass das Herunterladen eines Hollywoodfilms in Deutschland mit drei Jahren bestraft wird, das von pädokriminellen Dateien aber nur mit zwei Jahren, ist ein klares Signal des Rechtssystems, wie dieses Delikt an Kindern bewertet wird. Pädokriminelle User sind keine harmlosen Voyeure. Dadurch, dass sie für diese Bilder und Filme zahlen, ermöglichen sie erst den „Markt“ und sind damit die Täter hinter den Tätern.

Die Bundesjustizministerin ist aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Verschärfung des Strafmaßes auf fünf Jahre einzubringen. Damit wäre der Unrechtsgehalt des einfachen Diebstahls erreicht und ein deutliches Signal der Politik gegeben, dass sie ernsthaft gegen so genannte „Kinderpornographie“ vorgehen will.

Der Fall des zurückgetretenen Oberstaatsanwaltes Vogt aus Sachsen Anhalt verdeutlicht, wie desaströs die Personallage bei der Bekämpfung dieser Delikte tatsächlich ist. Auch hier kann die Ministerin in Abstimmung mit dem Innenminister eine außerordentliche Justiz- und Innenministerkonferenz einberufen, Vorbild könnten hier diverse Konferenzen zum Thema Terrorismusbekämpfung sein.

Meint es die Ministerin mit der Ankündigung ernst, dann wird sie die nachfolgenden Forderungen der Deutschen Kinderhilfe zeitnah umsetzen:

Der Forderungskatalog der Deutschen Kinderhilfe im Kampf gegen „Kinderpornographie“ lautet:

I. Inkrafttreten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.

II. Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Internetindustrie, Experten, Opferschutzverbänden, Polizeibehörden und den Initiatoren der Online-Petition gegen das o.g. Gesetz, um die besten, effektivsten und aktuellsten technischen Sperrmöglichkeiten zu erarbeiten. Ein Runder Tisch ist sinnvoll, da das Gesetz auf zwei Jahre befristet ist und eine Evaluationspflicht vorsieht. Neue wirksamere Sperrmöglichkeiten könnten daher rechtlich verankert werden. Ferner sind den Providern bei der Umsetzung keine technischen Vorgaben gemacht worden, damit ist im technischen Bereich das Gesetz „offen“. Alle Beteiligte eint das Bemühen, „Kinderpornographie“ im Netz zu bekämpfen.

III. Einrichtung weiterer hoch qualifizierter Sonderermittlungsstellen in den Ländern.

IV. Deutliche Personalaufstockung der Schwerpunktabteilungen „Sexueller Missbrauch von Kindern“.

V. Konsequentes Vorgehen gegen Betreiber einschlägiger Server und unverzügliche Sperrung bekannter Server.

VI. Konsequentes Vorgehen gegen die Nutzer pädokrimineller Angebote im Netz.

VII. Enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung europaweiter einheitlicher Standards.

VIII. Schaffung einer internationalen schwarzen Liste, auf der Länder vermerkt werden, die sich weigern, gegen Server mit pädokriminellen Inhalten vorzugehen und/oder die Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden ablehnen. Ächtung und Isolierung dieser Länder bis hin zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen oder, falls vorhanden, Streichung der Entwicklungshilfe.

IX. Reform des Strafrechts: das Strafmaß für das Herunterladen dieser widerwärtigen Gewaltvideos muss endlich erhöht werden. Immer noch wird das Herunterladen von Software und Hollywood-Filmen härter bestraft als das von pädokriminellen Dateien. Eine Erhöhung auf fünf Jahre (das gleiche Strafmaß gilt für Diebstahl) für die zahlenden Täter hinter den Tätern ist angemessen.

X. Sexualdelikte an Kindern in Deutschland werden im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel nur als Vergehen geahndet. Diese Delikte, die Opfer ihr Leben lang traumatisieren, müssen als Verbrechen geächtet werden.

XI. Verbesserung des Opferschutzes: Die Möglichkeiten der Opfer, von den Tätern Schadensersatz zu verlangen, werden nicht durch das Straf- sondern durch das Zivilrecht geregelt. Dort gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts. Dies schützt die Täter, denn häufig finden gerade kindliche Opfer erst viele Jahre nach der Tat den Mut, gegen ihre Peiniger auszusagen. Schadensersatzansprüche für ihr zerstörtes Leben sind dann nicht mehr möglich. Das Zivilrecht muss diesem Umstand im Interesse der Opfer Rechnung tragen.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

eMail:   presse@kinderhilfe.de
Internet: http://www.kinderhilfe.de

Quelle:

http://www.verbaende.com/News.php4?m=65986