Von Christoph Scharf

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen eine Amts-Mitarbeiterin wegen Verjährung ein. Sie soll in einem Missbrauchs-Fall nicht reagiert haben.

Ein Jahr nach Ermittlungsbeginn hat die Bautzener Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren gegen eine Mitarbeiterin des Kreis-Jugendamts eingestellt. Auslöser waren Vorwürfe, das Amt sei in den Neunzigern von Fällen sexuellen Missbrauchs unterrichtet gewesen, habe aber nichts unternommen (siehe Beitrag unten). Bei einem Prozess gegen den Bautzener Dieter K. Ende 2008 hatte die jahrelang missbrauchte Tochter angegeben, das Amt rechtzeitig von den Vorfällen informiert zu haben. Das Landgericht warf daraufhin dem Jugendamt „krasses Versagen“ vor.

„Wir halten die Aussage des Mädchens nach wie vor für glaubhaft“, sagt Oberstaatsanwalt Christopher Gerhardi jetzt der SZ. „Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin des Jugendamts mussten wir allerdings wegen Verjährung einstellen.“

Konkret ging es um eine Verletzung der Fürsorgepflicht und eine so genannte Urkundenunterdrückung. Das Mädchen hatte angegeben, Mitte der Neunziger mit einer Tante beim Jugendamt gewesen zu sein und dort darüber berichtet zu haben, dass der Vater nachts zu ihr ins Bett steige. Detailliertere Auskünfte habe sie dabei wohl aus Scham nicht gegeben. Statt dessen soll sie nach Absprache einen Brief mit den Vorwürfe ans Jugendamt geschickt haben. Das reagierte jedoch nicht, als das Mädchen Jahre später Einsicht in ihre Akte nehmen wollte, war weder diese noch ihr Brief von damals zu finden.

Details nicht mehr zu klären

Juristisch bleibt das Verschwinden jedoch folgenlos. „Es ließ sich jetzt nicht mehr aufklären, wann und wie der Brief des Mädchens verschwunden ist“, sagt Christopher Gerhardi. Da bei den vorgeworfenen Delikten fünf Jahre Verjährungsfrist gelte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden.

Anders verhält es sich im Jugendamt selber, wo diese Fristen nicht gelten. Auch die Behörde selbst habe zu dem Fall recherchiert, sagt Pressesprecherin Sabine Rötschke. „Wir konnten aus der jetzigen Sicht allerdings keinerlei Anhaltspunkte für ein unkorrektes Vorgehen der Mitarbeiter finden.“ Gleichwohl arbeite man stets daran, die Arbeitsweise des Jugendamts zu „optimieren“.

Ob es bei dem Fall dienstrechtliche Konsequenzen gab, sagt Sabine Rötschke nicht. „Hierbei handelt es sich um interne Abläufe, die auch aus persönlichen Gründen nicht nach außen gegeben werden.“

Quelle:

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Bautzen/Jugendamt-Skandal_kommt_zu_den_Akten/articleid-2356141