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Menschenrechte auch für Zwitter!
P R E S S E M I T T E I L U N G

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Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit „uneindeutigen“ körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig und verletzen die höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Operation einzuwilligen.

Schon allein aufgrund des explizit in der Bundesverfassung festgehaltenen Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung müsste es eigentlich selbstverständlich sein, dass man bei kleinen Kindern nicht ungefragt an gesunden Genitalien irreversible kosmetische Operationen vornimmt. Auch nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzulässig.

Jahrzehnte lange Klagen der Opfer werden durch namhafte Studien bekräftigt. 2009 kritisierte erstmals der UN-Ausschuss CEDAW die Zwangsoperationen.

Trotzdem wird von Ärzten in der Schweiz auf Eltern Druck gemacht zu einem möglichst raschen Entscheid – obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht.

Viele Eltern beklagen sich später darüber, dass sie nicht umfassend informiert wurden, und dass ihnen keine oder wenig Unterstützung für alternative Überlegungen geboten wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen.

In der Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal und Hebammen sind die Existenz zwischengeschlechtlicher Menschen und die ethischen Probleme mit der jetzigen Behandlung ebenfalls kein Thema.

Allein in der Schweiz wird etwa jede Woche ein weiteres Kind zwangsoperiert – auch in Basel. Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind Genitalverstümmelungen an Zwittern vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.

Zwischengeschlecht.org freut sich deshalb sehr, dass morgen Mittwoch, den 20. Januar, im Grossen Rat  Basel-Stadt ein politischer Vorstoss zugunsten von Zwittern gemacht wird.

Martina Saner (SP, BS) wird eine Anfrage zum Thema „Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit ‚uneindeutigen‘ körperlichen Geschlechtsmerkmalen“ einreichen und der Regierung Fragen stellen über die Art und den Umfang solcher Zwangseingriffe an Kindern im Kanton Basel-Stadt und wie die Regierung diese beurteilt.

Der 20. Januar wird ein wichtiger Tag für alle Zwischengeschlechtlichen und für alle, die sie in ihrem Kampf um Selbstbestimmung unterstützen!

Kontakte für Hintergrundinformationen:

Martina Saner, Grossrätin SP, BS
E-Mail: martina.saner_at_gmx.ch
Telefon: 076 572 17 71

Karin Plattner, Mutter eines intersexuellen Kindes und Präsidentin des Vereins SI Selbsthilfe Intersexualität, Basel (www.si-global.ch)
E-Mail: info_at_si-global.ch
Telefon: 079 645 16 68

Daniela Truffer, zwischengeschlechtlich geboren, Präsidentin der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse_at_zwischengeschlecht.info
Telefon: 076 398 06 50

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Zwangsoperationen an Kindern und „Menschenrechte auch für Zwitter!“. Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüsse

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Schweizerische Selbsthilfegruppe Inters*x.ch
Mitglied Inters*xuelle Menschen e.V.
Mitglied XY-Frauen
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