Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist verschlief, kam ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß. Die Polizei muss den 62-Jährigen nun beobachten – und die Anklagebehörde will eine „Schwachstellenanalyse“ betreiben.

Düsseldorf – Wegen einer Justizpanne befindet sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß – und muss nun von der Polizei beobachtet werden. Der Mann wurde Anfang Januar aus dem Gefängnis entlassen, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumt hatte, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen zu beantragen.

Der Wiederholungstäter war vom Landgericht Essen im Jahr 2003 wegen schweren Raubes, gefährlicher Köperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Lebensgefährtin mit einer Machete verletzt und sich mehrfach an deren elfjähriger Enkelin vergangen. In seinem Urteil behielt sich die Kammer ausdrücklich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.

Diese hätte die Staatsanwaltschaft jedoch spätestens im Frühjahr 2007 – sechs Monate vor der Verbüßung von zwei Drittel der Haftstrafe – beantragen müssen. „Diesen Zeitpunkt haben wir leider verpasst“, sagte ein Sprecher der Behörde. Stattdessen versuchte man, die Haftdauer des Mannes, der laut Gutachter weiterhin als gefährlich einzustufen ist, über eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung zu verlängern. Das Landgericht Essen folgte dem Antrag im Dezember, doch das Oberlandesgericht Hamm kippte den Beschluss schließlich…

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Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,675270,00.html