Worum geht es?

Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ angenommen. Damit haben sie sich für den neuen Artikel 123b der Bundesverfassung („Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.“) ausgesprochen, der sofort in Kraft getreten ist. Der neue Verfassungsartikel muss noch auf Gesetzesstufe konkretisiert werden.

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Quelle:

http://www.ejpd.admin.ch/...