SPIEGEL ONLINE 25.03.2010

Ein Kommentar von Peter Wensierski

Der Papst gerät wegen des Umgangs mit Missbrauchfällen weiter ins Zwielicht: Die im Jahr 1996 von ihm geführte Glaubenskongregation hat damals auf Strafen gegen einen pädophilen Priester verzichtet. Benedikts Autorität als Kirchenführer schwindet – warum ist er eigentlich noch im Amt?

Derzeit schwindet sie nahezu täglich, mit jeder neuen Erkenntnis über seine eigene Rolle, die den Umgang seiner Kirche mit sexuellem Missbrauch geprägt hat. So einfach aber tritt ein Papst nicht zurück. Er ist kein Vorstandschef eines Konzerns, kein Parteivorsitzender – er ist der direkte Nachfolger des Apostel Petrus.

Immerhin, das Kirchenrecht macht es prinzipiell möglich: Kanon 332, Absatz 2 regelt den Rücktritt des Papstes. Danach kann ein Papst, wann immer er will, ohne jemanden um Erlaubnis zu bitten, zurücktreten. Ebenso bei geistiger Umnachtung, falls der Pontifex vorher daran gedacht hat, ein Demissionsschreiben zu hinterlegen. In der langen Geschichte der Kirche kamen Rücktritte allerdings äußerst selten vor, zuletzt vor 700 Jahren, bei Papst Cölestin V.

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