Pressemitteilung

„Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, lädt bereits im April unter Beteiligung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan zur ersten Sitzung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch ein. Das Gremium soll Antworten auf drei Kernfragen finden: Welche Art der Hilfe und Unterstützung benötigen die Opfer? Was ist zu tun, wenn Übergriffe geschehen sind? Welche Faktoren fördern Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und wie lassen sich diese vermeiden? Um nachhaltige Lösungen zu finden, soll der Runde Tisch breit aufgestellt sein: von Vertretern der Familienverbände, Schul- und Internatsträgern über die Katholische und Evangelische Kirche und Spitzenverbände der freien Wohlfahrtpflege bis hin zur Ärzteschaft, Vertretern von Ländern und Kommunen sowie dem Deutschen Lehrerverband“ (Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Dazu erklärt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB, dem neu gegründeten „Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt“:

„Kann ein Gremium seine Ziele erreichen, wenn die Betroffenen daran NICHT beteiligt werden? Nein, sicher nicht.
Bisher werden die betroffenen Opfer ausgegrenzt. Sollen die Betroffenen wieder schweigen?  Das „NetzwerkB – Netzwerk Betroffener“ fordert, dass Vertreter der Opfer zum „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“ eingeladen werden. Es kann nicht sein, dass wie die letzten 50 Jahre über die Köpfe der Betroffenen hinweg geredet, beraten und entschieden wird.“

„Wir Betroffene von sexualisierter Gewalt wollen nicht mehr vertreten werden, sondern wollen mitreden, wenn es darum geht das Schweigen zu brechen“, so Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB.

„Das NetzwerkB erwartet – gerade von den Kirchen und Trägern von Bildungs-, Betreuungs-, und Jugendeinrichtungen – die Bereitschaft zu Aufklärung von Pädokriminalität und fordert mehr Bereitschaft zur Prävention.“

„Verantwortung übernehmen heißt für uns als Betroffene:
– Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht
– Schadensersatz, Übernahme von Therapiekosten und anderer Folgekosten
– die Offenlegung von Akten für die Betroffenen“

„Dabei darf die katholische Kirche nicht außerhalb des bundesdeutschen Rechtsstaats stehen.“

„netzwerkB fordert die Politik und die am so genannten „Runden Tisch“ vertretenen Institutionen auf, sich für die Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht einzusetzen, um den lebenslangen psychischen und physischen Folgen sexualisierter Gewalt Rechnung zu tragen.“
„Es kann nicht sein,“ so Norbert Denef vom netzwerkB, „dass an Stelle der Täter die Betroffenen und die Gesellschaft für die gravierenden Folgekosten von Missbrauch einstehen müssen, weil die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.“

netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung.
Betroffene setzen sich für die Rechte Betroffener ein, indem sie das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexueller Misshandlung informieren, beraten und sich für konkrete Veränderungen stark machen.

netzwerkB.org kooperiert weltweit mit Netzwerken wie dem SNAP (Netzwerk der Überlebenden von Missbrauch durch Priester www.snapnetwork.org) und unterstützt die Netzwerkbildung der Überlebenden.

netzwerkB bittet darum an Opfer die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben und Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org