WELT ONLINE 22.04.2010

Von Miriam Hollstein

Berlin – Um eine heikle Angelegenheit ging es gestern bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke haben unabhängig voneinander einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes gestellt. Dort soll aufgenommen werden, dass niemand wegen „seiner sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf. Um wen es dabei geht, ist in den Anträgen formuliert: „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.

Doch während Homosexuellenverbände erwartungsgemäß den Verstoß begrüßten, warnen Juristen und Kinderschutzverbände vor der Änderung. „Vage“ nennt Klaus Gärditz, Professor für öffentliches Recht an der Bonner Friedrich-Wilhelms-Universität, den Begriff der „sexuellen Identität“ und verweist darauf, dass auch Pädophile diesen für sich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sei die individuelle sexuelle Veranlagung bereits ausreichend verfassungsrechtlich geschützt. „Es ist kein gutes Signal, wenn die Verfassung mit einer Formulierung geändert wird, die es Pädokriminellen ermöglichen könnte, eigene Rechte einzufordern“, sagte auch Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe der WELT. „Hier sollte auch im Interesse der Homosexuellenverbände jeder falsche Eindruck vermieden werden.“

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