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Aus Fehler gelernt, Leitlinien konsequent umgesetzt

Angesichts der von Herrn Norbert Denef in der Vergangenheit und aktuell vorgetragenen Aussage, das Bistum Magdeburg habe ihm mit der finanziellen Entschädigung ein „Schweigegeld“ zahlen wollen, möchte ich an dieser Stelle wie folgt Stellung nehmen:
Herr Norbert Denef zeigte 2003 beim Bistum Magdeburg an, dass er in den Jahren 1958 bis 1964 durch einen 1998 verstorbenen Priester dieses Gebietes sexuell missbraucht worden war. Er verband damit die Erwartung, dass eine Wiedergutmachung von 450 000 Euro gezahlt würde. Das Bistum betraute einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
Im ersten Entwurf einer gemeinsamen Vereinbarung über therapeutische Hilfeleistungen hat das Bistum von Herrn Denef erwartet, dass er den sexuellen Missbrauch nicht öffentlich machen würde. Wesentliches Motiv dafür war der Schutz seiner Herkunftsfamilie und des katholischen Gemeindelebens vor Ort. Die Familie hatte nachdrücklich um Verschwiegenheit gebeten. Zugleich wollte das Bistum pauschalen Vorwürfen zuvorkommen, die im Zusammenhang mit dem schweren Vergehen des Priesters zu befürchten waren. 

Aus späterer Sicht war diese Vorgehensweise des Bistums ein Fehler, der dem Opfer möglicherweise weiteren Schaden zugefügt hat. Deshalb wurde die in Aussicht genommene Regelung aus der endgültig in 2005 geschlossenen Vereinbarung gestrichen. Dort heißt es nun: „Ohne Rücksicht auf eine bereits eingetretene Verjährung schädigender Handlungen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt das Bistum an Herrn Denef 25.000 Euro zur Durchführung einer Therapie. Über Art und Umfang der Therapie entscheidet Herr Denef selbst.“

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