Für die meisten Opfer beginnt nach der Tat erst der eigentliche Leidenweg! Massiv beschädigt an Körper, Geist und Seele gelingt es vielen nicht mehr, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Manche schaffen nicht einmal mehr einen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder scheitern spätestens im Berufsleben. Zu sehr sorgt die schwere Traumatisierung dafür, dass selbst banale Alltagskonflikte gleich auf die Seele gehen, bei manchen bleibt deswegen sogar die Partnerschaft oder Familie auf der Strecke.

Der wirtschaftliche Schaden ist immens! Vertane Berufschancen, Kündigungen, Arbeitslosigkeit – ein Leben in ständiger Krankheit und am Rande des Lebensmutes, all das geht im Vergleich gegenüber Gesunden in die hunderttausende. Angerichtet durch die abscheulichen Verbrechen, geradezu potenziert durch die lebenslangen Folgen dieser Tat. Und es wirkt immer weiter…

Danach befragt, beschreiben viele der Betroffenen das als „Gefangensein der Seele“. Ein treffender Vergleich, ermöglicht er doch einen Rückgriff auf eine staatliche Regelung zur Bemessung einer Entschädigungshöhe. Das „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“ (StrEG) beziffert in Paragraf §7 den Tagessatz für die gesetzliche Haftentschädigung mit 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Warum also nicht auch bei einer Seelengefangenschaft?

Ein Rückgriff auf eine gesetzliche Regelung hat den Vorteil, dass hier bereits ein annehmbarer Konsens gefunden wurde. Bei der Frage nämlich, wie hoch man vernünftigerweise eine Entschädigung für Missbrauchsopfer ansetzen sollte, fehlt es allerorten an geeigneten Bemessungsmaßstäben. Hierüber sich neu zu verständigen, dürfte eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Ein solcher Anschluss an eine bereits bestehende gesetzliche Regelung könnte daher die Entscheidungsfindung beim Runden Tisch sehr beschleunigen. Auf diese warten nämlich nicht nur wir Missbrauchsopfer, sondern auch die Bistümer und andere Leistungsträger. Vorher gibt es kein Geld.

Deshalb: Schließen Sie sich als Betroffene/r einer gemeinsamen Forderung nach Entschädigungszahlung in Höhe der gesetzlich geregelten Haftentschädigung in Höhe von 25 Euro pro Tag an, beginnend ab dem ersten Tag der Verletzungshandlung. Nur mit einer solchen gemeinsamen Forderung können wir dem Runden Tisch helfen, den Entschädigungswillen der betroffenen Missbrauchsopfer zu vertreten und zu beziffern.

(Traumatisiert@wolke7.net)