NZZ Online 28.06.2010

Oberstes Gericht weist Berufung im Missbrauchsskandal ab

Als souveräner Staat kann der Vatikan in den USA normalerweise nicht vor Gericht gezogen werden. Doch im Missbrauchsskandal um katholische Priester gilt dies nicht. Das Oberste Gericht bestätigte jetzt die Entscheidung eines Bundesgerichts.

(sda/afp) Der Vatikan kann in den USA im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Oberste Gerichtshof in Washington weigerte sich am Montag, eine Berufung des Vatikans anzuhören.

Damit bestätigte die oberste Instanz die Entscheidung eines Bundesgerichts, das die Immunität des Heiligen Stuhls in dem Missbrauchsverfahren aufgehoben hatte.

Weiter lesen…