n-tv.de 14.07.2010

Der Runde Tisch der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch schlägt vor, die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Bisher liegt sie bei drei Jahren. Damit können Opfer länger auf Schadensersatzansprüche hoffen.

Opfer sexuellen Missbrauchs sollen künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht geltend machen können. Das hat die Justiz-Arbeitsgruppe des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch in Berlin vorgeschlagen. Die Opfer hätten bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

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