Die Arbeitsweise am von dem Petitionsausschuss eingerichteten Runden Tisch zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs ist aus Sicht der meisten Opfer unzureichend. Es fehlt an Transparenz und Interessenausgleich, sowie einer demokratisch organisierten personellen Zusammensetzung. Um zu versuchen dies noch rechtzeitig zu korrigieren, bleibt lediglich eine weitere Petition, die den Petitionsausschuss veranlassen könnte diese Mängel zu beseitigen.
Damit vor der Einreichung einer entsprechenden E-Petition zu der sich dann auch die Befürworter eintragen sollten (je mehr, je besser), alle möglichen Kritikpunkte berücksichtigt werden können, wird nachfolgend eine Muster-Petition zur Verfügung gestellt, mit der Bitte bis spätestens 10. November 2010 mit Hilfe der Kommentarfunktion, weitere Punkte welche der Betreffende im Hinblick auf den Zweck der Petition, gerne mit aufgenommen haben möchte, einzutragen.

Deutscher Bundestag
 Petitionsausschuss
 Platz der Republik 1
11011 Berlin
post.pet@bundestag.de

Petition
gegen die intransparente und undemokratische Arbeitsweise des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ in Bezug auf die Opferinteressen

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

nach dem Bekanntwerden des Ausmaßes von stattgefundenem sexuellem Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich, wurde von dem Petitionsausschuss beschlossen, dass unter anderem eine Aufarbeitung dieser Geschehnisse notwendig ist. Diese Aufgabe soll nach dessen Willen, ein so benannter „Runder Tisch“ erfüllen, deren Teilnehmer sich aus verschiedensten Bereichen der Politik und des öffentlichen Lebens, sowie Vertretern der Kirchen und weniger großer Opferschutzorganisationen zusammensetzt.

Nach Meinung der Petenten ist die Transparenz der Arbeit des Runden Tisches mangelhaft und darüber hinaus besteht ein undemokratisches Ungleichgewicht von anzunehmenden vertretenen Interessen der Teilnehmer dieses Konfliktmanagements.

Begründung: Bereits die strukturelle Zusammensetzung des Runden Tisches, welche anhand der Sitzungsmitglieder und deren Funktionen im öffentlichen Leben ausgemacht werden kann, sieht man von den unterrepräsentierten Vertretern der großen Opferverbände ab, zeigt eindeutig ein undemokratisches Missverhältnis zugunsten der sich um Schadensbegrenzung für ihre jeweiligen Institutionen bemühenden Teilnehmer. Dieses defizitäre Verhältnis zu wiederum Ungunsten der zahlreichen Opfer kann von den wenigen Mitberufenen der Opfergruppierung nicht einmal ansatzweise ausgeglichen werden.

Nicht nur dies erscheint den Petenten mehr als ungerecht, sondern auch die intransparente Arbeitsweise, welche sich dadurch zeigt, dass nur oberflächliche, wenig detaillierte Zwischenberichte, welche noch dazu in viel zu großen Zeitabständen erstellt werden, erscheinen, welche keine konstruktive Kritik oder aktive, wenigstens schriftliche Mitsprache zulassen. Es besteht somit der konkrete Verdacht, dass die Gruppe der Opfer schwer benachteiligt und am Tag der Verkündung von Endresultaten auf das Bitterste enttäuscht werden wird, ohne im Vorfeld die Möglichkeit besessen zu haben, in gebotenem Maße ein Mitspracherecht ausüben zu können.

Eine Vielzahl von Antworten auf die schriftlichen Mitteilungen von Opfern sind sich inhaltlich recht ähnlich, wobei dies so weit geht, dass man annehmen darf, diese Antwortschreiben seien mit Hilfe von jeweils passenden Textbausteinen zusammengefügt. Von einer aussagekräftigen individuellen Beantwortung der Anliegen von Opfern, kann somit in keiner Weise gesprochen werden. Dass diese Antwortschreiben noch nicht einmal ein Aktenzeichen besitzen, bestätigt die Annahme, dass mit einer Weiterverfolgung der Anliegen von Opfern nicht gerechnet werden kann.
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Der Deutsche Bundestag möge in Anbetracht der vorgenannten Gründe und Tatsachen, folgendes beschließen:

  1. Änderung der strukturellen personellen Zusammensetzung des Runden Tisches:
    Der Teilnehmerkreis wird so erweitert, dass ein Beteiligungsverhältnis von 1:1 entsteht, was das Verhältnis Opfervertreter/Opfer zu Repräsentanten von Nichtopferinteressen betrifft, damit Opferinteressen angemessen vertreten werden können. Gegebenenfalls können dies stellvertretend auch Rechtsanwälte von Opfern oder kleineren Opferorganisationen sein.
  2. Änderung der Zeitintervalle zur Abgabe von Zwischenberichten:
    Die Zwischenberichte werden künftig nach den jeweiligen zusammengehörigen Sitzungsintervallen, zeitnah (d. h. umgehend) erstellt und jedermann (öffentlich) zugänglich gemacht.
  3. Änderung der inhaltlichen Qualität der Zwischenberichte:
    Die Zwischenberichte müssen inhaltlich eine solche Qualität besitzen, dass diese Inhalte Rückschlüsse darauf zulassen, wer die entsprechenden Inhalte eingebracht hat, ob diese in einem demokratiebasierten Verfahren beschlossen wurden und wer für weitere Vorschläge oder Ergänzungen des jeweiligen Themas zuständig ist.
  4. Adäquate, zeitnahe Beantwortung von Mitteilungen der Opfer mit zuordenbaren Aktenzeichen:
    Schreiben von Opfern an den Runden Tisch oder die Missbrauchsbeauftragte, müssen innerhalb eines überschaubaren Zeitfensters beantwortet werden. Es muss möglich sein, zu erkennen, wer für die jeweilige Antwort verantwortlich ist. Es muss sich um nachvollziehbare und individuelle Antworten handeln, welche dann auch einen Anspruch darauf begründen, umgesetzt zu werden.

Für Rückfragen stehen die Petenten jederzeit gerne zur Verfügung.

Quelle: http://blog.forensic-scout.com/?p=118