Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V., gemeinnützig anerkannt und bundesweit aktiv

Medieninfo

Staatsanwaltschaft Darmstadt windet sich heraus

Langen (Hessen). Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird der Strafanzeige eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten hessischen Turntrainers gegen den Vorsitzenden des Opferhilfevereins Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. nicht weiter nachgehen. Gegenstand der Anzeige war „Verletzung von Privatgeheimnissen“. Mit Bescheid vom 8.12.2010 wurde das Verfahren gegen den Vorsitzenden der Initiative eingestellt.

Dem Missbrauchsprozess gegen den Turntrainer vor dem Amtsgericht Langen (16.11.2010) war ein etwas ungewöhnlicher Verlauf bei der Aufklärung des Falles vorausgegangen. Da der Beschuldigte und auch das kindliche Opfer zunächst zu den Vorwürfen nichts sagen wollten, lud der Vorsitzende der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch … e.V., Johannes Heibel, den Turntrainer zu einem Gespräch in sein Büro ein. Im Rahmen dieses Gespräches räumte der Beschuldigte zahlreiche und intensive sexuelle Handlungen an dem Opfer ein. Ihm war bewusst, dass er den Sachverhalt dem Vorsitzenden nicht im Vertrauen geschildert hatte. Vielmehr wollte er damit zur Aufklärung des Falles aus Gründen des Opferschutzes selbst aktiv beitragen. Der Turntrainer erklärte sich schließlich sogar mit der Aufnahme des weiteren Gespräches auf Tonträger bereit. Dabei gab er weitere sexuelle Handlungen zu. Darüber hinaus versprach er, gleich am darauf folgenden Werktag eine Selbstanzeige vorzunehmen. In jedem Fall war klar, dass es nun zu einem juristischen Verfahren kommen würde.

Nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt entschied sich der Beschuldigte jedoch anders. Aus diesem Grund erstattete die Mutter des Opfers Anzeige bei der Polizei. Die Ermittlungen der Justizbehörden gestalteten sich allerdings von Anfang an sehr schwierig. Nach Kenntnis der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch… e.V. fanden unter anderem keine umfangreichen Ermittlungen in den Vereinen statt, wo der Beschuldigte als Turntrainer arbeitete. Man beschäftigte sich dagegen monatelang damit, ob die Tonbandaufzeichnung und die Aussage des Vorsitzenden der Initiative überhaupt für das Verfahren zulässig seien. Schließlich übergab der Vorsitzende die Tonbandaufzeichnungen unaufgefordert an die Staatsanwaltschaft Darmstadt, was von der Verteidigung umgehend beanstandete wurde. Der Beschuldigte selbst räumte schließlich nur wenige Übergriffe ein und erstattete seinerseits Strafanzeige gegen den Vorsitzenden der Initiative wegen „Verletzung von Privatgeheimnissen“ (§ 203 StGB).

Zum weiteren Verfahrensablauf muss gesagt werden, dass die Staatsanwaltschaft den Vorsitzenden der Initiative nicht als Zeugen vernahm. Somit gab es in der Anklage keine hinreichende Angaben zu  Häufigkeit, Dauer und Intensität der Übergriffe. Da der Angeklagte nur wenige Übergriffe einräumte, kam er schließlich mit einer achtmonatigen Haftstrafe davon, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Durch die jetzige Einstellung des gegen den Vorsitzenden der Initiative eingeleiteten Verfahrens ist juristisch nicht geklärt, ob einem Kinderschänder auch zukünftig weiterhin ermöglicht wird, sich auf derartige Weise aus seiner Verantwortung zu stehlen. Die Appelle von Politik und Justiz, dass Schweigen zu brechen und Kindesmissbrauch anzuzeigen, hält der Vorsitzende der Initiative unter diesen Umständen nicht für ehrlich. „Dieser Umgang mit Zeugen ist absolut inakzeptabel. Ich werde auch zukünftig nichts an meinem Vorgehen ändern und mich weiterhin entschlossen für die Opfer einsetzen “, sagt Heibel. Da der Vorsitzende der Initiative gegen die Einstellung rechtlich nichts mehr tun kann, möchte er zumindest die Öffentlichkeit über den Ausgang und die Umstände beider Verfahren informieren.

Siershahn/Darmstadt, den 17.12.2010

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