WELT ONLINE 13.01.2011

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen der Sicherungsverwahrung hat auch finanzielle Folgen.

Zu ihrem Strafregister gehören Vergewaltigungen, sexueller Missbrauch von Kindern und gefährliche Körperverletzungen. Drei Männer im Alter von 50 bis 55 Jahren, die in Deutschland wiederholt wegen schwerer Sexualverbrechen verurteilt und nach ihrer Haft in Sicherungsverwahrung untergebracht wurden, erstritten nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Entschädigungen. Die Straßburger Richter sprachen Herrn S. 70.000 Euro, Herrn K. 30.000 Euro und Herrn M. 25.000 Euro Schadenersatz zu. Das Geld muss die Bundesrepublik – sprich der Steuerzahler – aufbringen, was in weiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen dürfte.

Weiter lesen…