SPIEGEL ONLINE 4.05.2011

Von Julia Jüttner

Teile der Sicherungsverwahrung widersprechen dem Grundgesetz, so entschied es das Bundesverfassungsgericht. Dass jetzt Hunderte Schwerverbrecher sofort auf freien Fuß kommen, ist nicht zu befürchten. Doch jeder Einzelfall wird überprüft – und die Regierung muss ein neues Gesetz abliefern.

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