SPIEGEL ONLINE 4.05.2011
Von Julia Jüttner
Teile der Sicherungsverwahrung widersprechen dem Grundgesetz, so entschied es das Bundesverfassungsgericht. Dass jetzt Hunderte Schwerverbrecher sofort auf freien Fuß kommen, ist nicht zu befürchten. Doch jeder Einzelfall wird überprüft – und die Regierung muss ein neues Gesetz abliefern.
Die ideologische Politik von einer großen Koalition bzw. schwarz-geld ist mit schweren Folgen für die Allgemeinheit gescheitert! In Sicherungsverwahrung befindliche Verbrecher, die eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen können, müssen freigelassen werden. Einfach, weil trotz aller Vorzeichen, wie ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2009 ignoriert wurden und nicht mal geschaut worden ist, wann man unter Berücksichtigung des damaligen Urteils Täter in Sicherungsverwahrung nehmen kann.
Das Bundesverfassungsgericht war dem Gesetzgeber in der Frage sehr deutlich, wie ich finde, behilflich! Zitat Spiegel: „Die weitere Unterbringung sei nur zulässig, wenn „die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten besteht“. Vorerst solle eine Übergangsregelung greifen. Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben, alle anderen müssen freigelassen werden. Zu prüfen sei in jedem Fall, ob bei einer Freilassung „künftige schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten“ des Betroffenen drohen würden. Nötig sei eine „strikte Prüfung der Verhältnismäßigkeit“.“
Die Sicherungsverwahrung verkam unter der großen Koalition UND schwarz-geld eben zu einer pauschalen Hoffnung, alle schweren Straftäter grundsätzlich & dauerhaft wegzusperren. Und zwar, ohne, dass überhaupt geprüft wird, ob von einem Täter noch immer eine Gefahr ausgehen kann oder eben nicht.
Einfach, weil von ideologisch motivierten Politikern so schlampig – und das über Jahre hinweg – gearbeitet wurde! Da die Kriterien, wann eine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegen kann, vielleicht erst einmal zu eng gefasst sind, können jetzt auch kurzfristig Täter freikommen, die noch immer eine Gefährdung darstellen können. Dafür kann das Gericht nichts. Dafür sind vielmehr die Politiker verantwortlich, die ihre schlampige Politik über Jahre trotz Urteilen z.B. v. europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 unter offensichtlicher Missachtung bestimmter, dem entgegen stehenden, bestehenden gesetzlichen Vorgaben durchgezogen haben. Und eben versäimt haben, Lösungsansätze zu etablieren, wie eine potentielle Gefährdung geprüft werden kann!
Es bringt einfach nichts zu sagen, alle sollen nicht mehr raus kommen. Und das Bundesverfassungsgericht hat ja auch deutlich festgestellt, dass diejenigen nicht in Freiheit kommen sollen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Bei denen, bei denen das erstmal nicht feststellbar ist (auch, weil gewisse Politiker es über Jahre versäumt haben, die Grundlage zur Prüfung zu schaffen), ist klar, diese haben zunächst einmal einen Rechtsanspruch darauf, freigelassen zu werden.
Das sollte zur Kenntnis genommen werden. Die Politik wäre jetzt also in der Pflicht, jahrelang blockierte Lösungsansätze möglichst schnell auf den Weg zu bringen, um damit sicherzustellen, dass diejenigen nicht in Freiheit kommen können, die eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellen können. Und das eigtl. bis vorgestern, wenn man es genau nimmt! 😉 Jetzt ist es nämlich so, dass durch eine jahrelange Verschleppung von Ansätzen, zu erkennen, ob ein rechtskräftig verurteilter Täter nach Haftverbüßung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann, es zu erwarten ist, da nicht korrekt überprüft werden kann und Mutmaßungen nicht grundsätzlich im Zweifel zu Lasten der Täter angestellt werden dürfen, Täter freikommen können, von denen eine Gefährdung ausgehen kann!
Zu soviel Dummheit, wie sie jetzt durch ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach so vielen anderen in den letzten Jahren zu zahllosen Gesetzesinitiativen v. Vertretern gewisser Parteien offensichtlich wird, kann man nur sagen, soviel Dummheit ist eigtl. unwählbar!
http://www.youtube.com/watch?v=L6NqBFDphm0
@ Kar: … ob Dumm- oder Bosheit – wer weiß es? Wenn überall – und an erster Stelle in Rom so viel Magie, schwarze Magie existiert (heute erst eine Sendung im d-radio: „- Schwarzbuch des Satanismus – In Italien gibt es die größte Zahl religiöser Psychokulte in Europa“!!!) – an der u.a. Ärzte + Richter sich zur Ausbeutung von Kindern und Frauen beteiligen – da stellt sich doch die Frage, wie die Menschheit aus diesem finsteren Loch noch zu retten ist, da bekanntlich Menschen wie „Krähen“ funktionieren …