NZZONLINE 22.06.2011

Bundesrat konkretisiert die Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter zwölf Jahren soll unverjährbar sein. Mit dieser Bestimmung will der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative auf Gesetzesebene umsetzen und die in der Vernehmlassung erhobenen Einwände berücksichtigen.

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