Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen und in der Familie: es darf nicht länger weggesehen werden.

Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, stellte am 13. Juli 2011 eine Studie vor, die im Auftrag von Dr. Christine Bergmann, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, erstellt wurde.

Es berichteten über die Ergebnisse der Studie unter anderen:

http://www.aerztezeitung.de/news/article/663038/sexuelle-gewalt-kindern-weit-verbreitet.html
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/schrecken-der-heime/
http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-ueber-sexuelle-gewalt-missbrauchsverdacht-an-jeder-zweiten-schule-1.1119749

Befragt wurden die Leitungen von 325 Heimen, 100 Internaten und 1.100 Schulen. Die Mitwirkung wurde von etwa 60 % der Leitungen verweigert.

In 70 Prozent der Heime, 40 Prozent der Internate und 43 Prozent der Schulen bestanden in den vergangenen drei Jahren Verdachtsfälle.
Die mutmaßlichen Täter erstrecken sich über Erzieher, Personal, Familienangehörige und auch Gleichaltrige selbst.

Weiterhin heisst es, dass es Veranstaltungen für Kindern nur in rund einem Drittel der Institutionen gibt. Fortbildungen für MitarbeiterInnen gebe es nur in 20 Prozent der Schulen und 40 Prozent der Heime.

netzwerkB erklärt:

Die Studie zeigt auf, dass es überall und täglich Opfer von sexualisierter Gewalt gibt, die Schutz und Hilfe brauchen. Es wäre falsch zu behaupten, die Mehrzahl der Probleme mit Pädokriminalität in Institutionen selbst habe es in den 60er, 70er oder 80er Jahre gegeben. Das hat leider nur damit zu tun, dass es viele Betroffene erst nach Jahrzehnten schaffen, das Schweigen zu durchbrechen.

Es muss endlich etwas getan werden: Informationsveranstaltungen für Kinder müssen in allen Heimen, Internaten und Schulen angeboten werden. Kinder und Jugendliche müssen lernen, wie sie sich schützen und wehren können. Fortbildungen für die Mitarbeiter müssen zur Pflicht gemacht werden. Sie müssen lernen, wie man Kinder und Jugendliche über die Problematik unterrichten kann und wie man Fälle erkennen und melden kann.

Um die Entwicklung beurteilen zu können, ist es ist erforderlich, in regelmässigen Intervallen Erhebungen an Heimen, Internaten und Schulen und anderen Einrichtungen durchzuführen, an denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Die regelmässige Durchführung der Erhebungen und die verbindliche Teilnahme an der Studie müssen per Gesetz geregelt werden.

Um den Opfern von sexualisierter Gewalt zu Anerkennung, Unterstützung und Entschädigung verhelfen zu können, müssen die Verjährungsfristen im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich für Sexualdelikte und andere schwere Gewalttaten ganz abgeschafft werden, denn die Opfer und ihre Angehörigen leiden lebenslang.

Wir müssen mehr hinschauen. Wir müssen mehr tun. Die Vision einer gewaltfreien Gesellschaft muss endlich umgesetzt werden.


netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.

netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Nobert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091