Offener Brief des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.
an Bundeskanzlerin Angela Merkel
anlässlich des geplanten Treffens mit Papst Benedikt XVI.
08.09.2011
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der 22. September 2011 ist ein wichtiges Datum im Kalender ehemaliger Heimkinder ebenso wie ehemaliger Schüler und Schülerinnen katholischer Internate und zahlloser anderen Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in die Hände von katholischen Priestern und Nonnen, Ordensleuten, Sozialarbeitern fielen:
Es ist der Tag, an dem die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland unübersehbar entscheiden kann und wird, ob das von der Politik propagierte Mitgefühl für unsere Leiden wahrhaftig ist oder ob es – mitsamt des „Runden Tisches Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“ und des „Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ – lediglich ein Mittel war, uns in relativer Sicherheit zu wiegen und in Wahrheit sämtliche gerechten Ansprüche auf Aufklärung der eklatanten Menschenrechtsverletzungen, Entschädigung und Entschuldigung hinauszuzögern und letztendlich im Papierkorb der Geschichte verschwinden zu lassen.
Wir bitten Sie eindringlich, Frau Bundeskanzlerin, Ihren Einfluss als führende Frau in unserem Land geltend zu machen und den Papst zu einer Öffnung sämtlicher Archive und Kirchenbücher der Orden und Bistümer und des Vatikans zu bewegen.
In diesen Akten liegen die Beweise für unser Leiden. Liegen praktisch unsere Leben! Wir brauchen, um in Frieden mit uns selbst leben zu können, eine möglichst lückenlose Aufklärung aller an uns begangenen Verbrechen, seien sie psychischer, physischer oder sexueller Art!
Wir bitten Sie ebenso dringend, den Papst zu überzeugen, dass seine Kirche die zahllosen Opfer – die meisten von ihnen sind heute alte Menschen, die in tiefer Armut leben – angemessen entschädigen muss, selbst wenn dies auf Kosten des unermesslichen Reichtums dieser Kirche geht. Und dass diese seine Kirche mit gutem Beispiel vorangehen muss und Bund, Länder und auch die evangelische Kirche auffordern muss, dass eine für die Überlebenden dieser innerkirchlichen Verbrechen vorgesehene Entschädigung auf keinen Fall eine neue Demütigung bedeutet, sondern wenigstens einigermaßen dem Verlust der Lebensqualität und des Lebenseinkommens Rechnung trägt.
Übermitteln Sie ihm, dass Sie sich mit uns solidarisch erklären und es nicht hinnehmbar finden, dass die Kirche weiterhin Kinderschänder schützt, ihre Taten vertuscht und es zulässt, dass es mit Hinweis auf „Verjährung“ nicht zu einem Strafprozess bzw. einer Schadensersatzklage kommt.
Da wir keine Gelegenheit haben werden, den Papst persönlich zu sprechen, sagen Sie ihm bitte von uns: Unsere Qualen verjähren niemals! Geben Sie uns mit Ihrer Haltung den Glauben zurück: Den Glauben daran, dass dieses Land auch unseres ist.
Mit freundlichem Gruß
Für den Vorstand
Dirk Friedrich, 2. Vorsitzender
Heidi Dettinger, Schriftführerin
Ich finde diesen „offenen Brief“ klasse!!!
Eigentlich hätte es diesen“offenen Briefes“ nicht bedurft, denn eine klare Stellungnahme von der 1. Dame in diesem unserem Lande, ist eigentlich schon lange überfällig.
Muss erst der Beschützer vieler Täter, dem seine Hirten stets wichtiger sind, als seine ihm anvertrauten Schafe, nach Deutschland kommen, um ihm die „Leviten“ zu lesen.
Ja, unser Leben lag damals in den Händen vieler bis heute ungestrafter Täter, viele geniessen und profitieren heute noch von der Verjährungsfrist,
und noch heute liegt unser Leben in vielen (Geheim)Archiven, oder in privaten Wohnungen von Priestern.
Damals wie heute sind wir der Scham ausgesetzt, um erlittenes Leid entschädigt zu bekommen ,um den Rest unseres Lebens mit etwas Würde
ausstatten zu können.
Damit wir nicht weiterer Scham ausgesetzt sind, muss Frau Dr. A. Merkel
beim Papst auf eine schnellere unbürokratische Entschädigungsabwicklung drängen. Dies gilt auch für politisch verantwortliche staatliche Behörden, wie Versorgungsamt oder Landschaftsverband!
Sagt es weiter mit den Worten von Friedrich Nietzsche:
WAS IST DIR DAS MENSCHLICHSTE ?
JEMANDEM SCHAM ERSPAREN.
Stichwort „angemessene Entschädigung“ (für ehemalige Heimkinder, ehemalige Kirchenopfer, ehemalige Internats-, Schul-, Vereins- und SELBSTVERSTÄNDLICH auch Familienopfer):
Am Wochenende las ich in unserer Zeitung, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe einer abgelehnten Bewerberin wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige eine Entschädigung in Höhe von 13.000 Euro zugesprochen hat. Die Frau hatte sich auf eine Anzeige „Geschäftsführer gesucht“ beworben. Als ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, forderte sie Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung, und das Gericht gab ihr Recht. Als „angemessene Entschädigung“ sah das Gericht ein Monatsgehalt an, in dem Fall 13.000 Euro.
Ich weiß nicht, wie es anderen Betroffenen von jahrelanger sexueller (und anderer) Gewalt während der Kindheit (!!) geht, aber bei mir lösen solche Urteile immer wieder Fassungslosigkeit, Empörung und Unverständnis über das in Deutschland herrschende Unrechtssystem aus. Ich meine damit NICHT die Tatsache, dass in Deutschland einer Bewerberin aufgrund einer beruflichen Diskriminierung Entschädigung zugesprochen wird!!! Ich meine damit die Unverhältnismäßigkeit der Schlussfolgerungen:
In diesem unserem Land können Richter offenbar nachvollziehen, dass eine EINMALIGE Zurückweisung einer ERWACHSENEN Person innerhalb des Berufsbereichs (also nicht Privatbereich) eine Schädigung darstellt und entsprechend entschädigt werden muss.
In diesem unserem Land scheint es aber nicht nur Richtern, sondern auch beinahe allen anderen Berufs- und Entscheidungsgruppen extrem schwer nachvollziehbar, dass MEHRFACHE, oft über Jahre erlittene sexualisierte (und andere) Gewalt gegenüber einem KIND, die zudem am häufigsten im familiären Bereich geschieht, immer aber mit schweren Verletzungen von persönlichen Beziehungen einher geht, eine (verhältnismäßig wesentlich schwerere) Schädigung darstellt (ob sie von Außenstehenden nun als solche gesehen werden kann oder nicht – die Frau in obigem Fall ist sicherlich deswegen auch nicht in der Psychiatrie gelandet!!), und entsprechen (verhältnismäßig!!) entschädigt werden muss!
Schon allein dieses eine Beispiel von gerichtlichen Entschädigungsentscheidungen in „normalen“ Fällen zeigt, dass all das, was bislang an finanziellen Entschädigungsangeboten für solcherart umfängliches und rechtsverletzendes Leiden in der Kindheit auf den Tisch gelegt wurde, nicht annähernd verhältnismäßig oder „angemessen“ ist.
Ja,Doro,das macht auch mich traurig und sprachlos.Ich finde es verwerflich,dass man sein Leid beweisen muss und als ob das nicht schon reicht müssen wir das Leid prozentual beweisen.Mein damaliger Gutachter gab mir immerhin 10% und das in 25 Min.
Ich beschwerte mich bis……. nach O…….
Also musste ich mich einem neuen Gutachten unterziehen.Diesmal war ich nicht nur eine Stunde drin.Ohne meine Freundin,die mein Gemecker,meine Tränen,meine Weinkrämpfe aushielt….hätte ich es fast nicht geschafft.Es war so verdammt schwer und da nutzt es gar nichts,dass ich an eine gute ( so glaube ich ) Gutachterin geriet.Allein das Wort Institut machte mir schon Angst und dann las ich am Eingang gleich forensische Klinik.Ich wollte schon aus dem Grund da nicht rein auch wenn es nur eine Station betraf….der Gedanke allein.Ich glaube ich erhole mich noch immer und nicht wirklich bekomme ich das richtig hin.Jedenfalls musste ich nicht ins Ungewisse nach Hause…..dankbar…nein das bin ich nicht……denn alles was dazu nötig war habe ich selbst erbracht und dabei kann einem keiner helfen……der Weg ist so schmerzlich und ich denke auch davon kann man sich nie gänzlich erholen.13000 für Ablehnung ist völlig okay,aber mir wurde das Schlimmste angetan und das in der EIGENEN FAMILIE….ich liebte Vater und Mutter,weil das Urvertrauen da war…..immer wieder versuchte ich zu lieben,aber VATER UND MUTTER zerstörten das URVERTRAUEN und ich habe bis heute so große Schwierigkeiten mit dem VERTRAUEN,obwohl ich mich so bemühe.Ich finde mich nicht ab ….. ich will und muss entschädigt werden,so wie viele Betroffene ganz gleich welcher Institution !!!! Liza
Ich kann meinen Vorschreiberinen nur bepflichten,
Eine reife erwachsene Person ,
ausgestattet des Verstandes mit Selbstvertrauen -und Selbstwertgefühl
die sich auf grund der Rechtslage und vor Gericht wegen Geschlechtsbezogenen Benachteiligung erstreitet,
ist eine andere Kategorie und ganz andere Ebene
wie eine kindliche Seele die über längere Zeit
Schwarzer Pädagogik
und Seelischen und Körperlichem Missbrauch ausgesetzt war.
und sich weder körperlich noch verstandesmässig dagegen wehren konnte.
Seelenmord kann im Prinzip nicht mit Entschädigungssummen –
so gross sie auch sein mögen – wieder gut gemacht werden.
Aber sie können den ohnehin schweren Alltag – erträglicher machen in vielerlei Hinsicht.
Die betroffenen Seelen haben ihr „Urvertrauen“ verloren,
es wurde zerstört, da ist nichts mehr.
Ich weiss von was ich rede , da auch Betroffener –
bin nun 51 und muss sehen wie ich zu Rande komme
mit EU-rente und Aufstockung durch Grundsicherung.
aber nicht weil ich zu blöd und unbedarft bin –
sondern weil ich die Schmerzen aus meiner Seele nicht rausbekomme und weil ich durch meine Kindheitserfahrungen anders ticke wie der Mainstream –
ich kann das normale Schema nicht erfüllen ,
es geht nicht weil zuviele Ängste und Panikattaken ,
Flashes in harmlosen Situationen mich immer wieder in die Vergangenheit reissen.
Und deshalb meine Verhaltensmuster anders gestrickt sind wie das von „Normalen“
Was für viele keine Problem darstellt
ist gepflastert mit Zweifeln, Ohnmacht ,
Versagens und Verlustängsten und einem Selbstwert ,
der einen oft an den Rand des Suizids bringt.
Kein Vertrauen ins Leben – weil nie eins wachsen hat können.
Wenn ich das nun lese das hier eine Frau , durch gezieltes Handeln und mit Bewusstsein ihr Recht fordert und hier in diesem Falle 13.ooo Euro Entschädigung zugesprochen bekommt, dann frage ich mich schon :
Was ist das für eine Rechtssprechung – wo ist das Empfinden für Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit.
Wo das Einfühlungsvermögen der ganzen Kopfgesteuerten –
wo die Empathie für das Leben in ihrer Ganzheit – auch der Seele.
Grade den ganz jungen Seelen gegenüber.
Und was die katholische Seelenvergewaltigung der 50er bis 70 er Jahre anbetrifft – und den Umgang der Kath-Frackträger damit – ist es einfach nur noch beschämend – wenn sie dann pauschaliert 5000 Euro pro Seele bieten, so auf simple Art und Weise freigekaufen- und ihre Hände in Unschud waschen.
Pfui Deibel .
Ach es ist ein fach nur noch zum K……. –
Sorry, merke das Thema kocht wieder hoch
Hallo liza, hallo frank,
was ihr schreibt berührt mich sehr, wir erleben es ähnlich.
Glück im Unglück für mich ist, zu wissen nicht alleine dazustehen.
Danke