Die Bundesregierung 27.09.2011

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss deshalb den „Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“.

Leider erleben nicht alle Kinder und Jugendliche eine unbeschwerte Kindheit und Jugend. Die Meldungen über Missbrauchsfälle in Einrichtungen aus dem letzten Jahr haben wir alle noch gut im Gedächtnis. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dennoch steht die Politik hier in einer besonderen Verantwortung.

„Wir müssen unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen noch weiter steigern“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Der Aktionsplan 2011 bringe uns dem Ziel näher, Kindern eine sichere Umgebung zu schaffen, in der sie unbelastet aufwachsen könnten.

Ergebnisse des „Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch“ fließen ein

Nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im letzten Jahr hat die Bundesregierung umgehend reagiert und den „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“ eingerichtet. Christine Bergmann wurde zur „Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“ berufen.

Ergebnisse aus dieser Arbeit sowie Empfehlungen, die in den vergangenen Jahren auf internationaler Ebene erarbeitet wurden, fließen nun in den Aktionsplan 2011 ein. Anknüpfend an den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2003 entwickelt er wichtige Ansätze zum Schutz von Mädchen und Jungen weiter. Zudem führt er bereits erprobte Ansätze in einem Gesamtkonzept zusammen.

Verschiedene Schwerpunkte

Schwerpunkte sind unter anderem die Bereiche Prävention und Intervention sowie sexualisierte Gewalt und Ausbeutung in den digitalen Medien. Dazu kommen der Handel mit Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Touristen als Sexualstraftäter und die internationale Zusammenarbeit.

So sollen bei der Prävention Fachkräfte durch eine bundesweite Fortbildungsoffensive umfassend informiert, Eltern weiter sensibilisiert sowie Kinder und Jugendliche gezielt gestärkt werden. Im internationalen Bereich soll die Zusammenarbeit zum Opferschutz und zur Verfolgung der Täter ausgebaut werden. Außerdem soll ein interdisziplinäres Forschungsnetzwerk eingerichtet werden, das alle Informationen über Ausmaß, Formen, Ursachen, Risiken, Folgen und Hilfsmaßnahmen bündelt.

Bundeskinderschutzgesetz schafft wichtige Grundlage

Wichtig ist auch die kontinuierliche Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Hier setzt das Bundeskinderschutzgesetz, das im Januar in Kraft treten soll, Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. So müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Jugendhilfe künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies soll verhindern, dass die Einrichtungen Bewerber und Beschäftigte mit einschlägigen Vorstrafen anstellen bzw. weiter beschäftigen.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Aktionsplan begleiten

Damit Fehlentwicklungen korrigiert oder Anpassungen am Aktionsplan vorgenommen werden können, werden die Ziele regelmäßig überprüft. Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus Bund und Ländern wird die Maßnahmen des Aktionsplans unterstützend begleiten. So soll sichergestellt werden, dass die Unterstützung auch bei Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ankommt.

Qelle: http://www.bundesregierung.de