taz.de 15.09.2011

Es gibt noch viele offene Fragen, aber immerhin eine Zahl: Mit bis zu 10.000 Euro sollen Missbrauchsopfer entschädigt werden. Die Kosten müssen die beschuldigten Institutionen zahlen.

BERLIN epd | Rund zwei Monate vor der abschließenden Sitzung des Runden Tisches Missbrauch zeichnen sich Details der geplanten Entschädigung für die Opfer ab. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium einigte sich vorläufig darauf, Missbrauchsopfern Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden. Dessen Abschlusssitzung soll am 30. November stattfinden.

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