ZEIT ONLINE 4.10.2011

Viele Missbrauchsfälle etwa in kirchlichen Einrichtungen sind strafrechtlich schon lange verjährt. Opfer sollen nun Anspruch auf bis zu 10.000 Euro Entschädigung haben.

Die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs hat Opfer finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt. Pro Antragsteller sollen grundsätzlich maximal 10.000 Euro, unter anderem für Therapien, gewährt werden können. Voraussetzung soll sein, dass nicht bereits andere Stellen wie beispielsweise Krankenkassen oder die Täter selbst für Leistungen aufkommen.

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