DIE PRESSE.com 30.10.2011

ROTRAUD A. PERNER (Die Presse)

Gastkommentar. Auch heute noch wird „Verhaltensauffälligkeit“ nicht als Traumafolge erkannt und das eigene Verhalten dementsprechend angepasst.

Kann man nach 40Jahren noch objektiv die Wahrheit feststellen?“, wurde ich gefragt und antwortete: Wahrheit sei wohl immer nur das, worauf man sich aufgrund subjektiver Wahrnehmungen geeinigt hätte; jeder Mensch hat ja seine höchstpersönliche Wahrnehmung, und die hänge von vielerlei Variablen ab. Etwa davon, ob man es schafft, das eigene Erleben gegenüber „Besserwissern“ zu verteidigen. Das ist oft erst möglich, wenn man weit genug von diesen Übermächtigen entfernt ist – räumlich, aber auch zeitlich.

„Die Wahrheit ist das Kind der Zeit, nicht der Autorität“, formulierte Bert Brecht im „Leben des Galilei“. Autorität dient oft dazu, Wahrheit zu verdrehen. Der zugehörige Rechtsgrundsatz lautet, „Beschuldigte dürfen alles ihrer Verteidigung Dienliche vorbringen“ – wahr muss es nicht sein. Unter Wahrheitspflicht stehen nur die, die Zeugnis ablegen sollen.

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