netzwerkB 23.11.2011
Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen
Zahlreiche Betroffene von sexualisierter Gewalt in verschiedensten Institutionen wie z.B. der Kirche, in Heimen, in Schulen oder in der Familie fühlen sich vom deutschen Staat bei der Aufarbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse sowie bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche allein und im Stich gelassen.
Entschädigungsansprüche, etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Täter, existieren durchaus. Allerdings führt der Versuch, diese Ansprüche durchzusetzen, allzu oft zu erneuten traumatischen Erlebnissen der Betroffenen.
Diese müssen häufig feststellen, dass die Taten zu lange zurückliegen und nicht mehr verfolgt werden können, da die Täter durch die geltenden Verjährungsfristen im deutschen Straf- und Zivilrecht geschützt werden.
Das heißt, die Täter gehen oftmals straflos, die Betroffenen entschädigungslos aus.
Nicht selten können sich Betroffene erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten dazu überwinden, die Täter anzuzeigen oder sich anderen Personen hinsichtlich der schrecklichen Geschehnisse anzuvertrauen.
Die deliktischen Verjährungsfristen im Zivilrecht zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen betragen derzeit 30 Jahre, im Strafrecht allenfalls – und dies auch nur in „besonders schweren Fällen“ – 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen seit der Tatbegehung können die Täter nicht mehr verfolgt und verurteilt werden. Sie werden also häufig für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen, während die Betroffenen ein ganzes Leben lang erheblich unter diesen Taten leiden.
Dem deutschen Gesetzgeber ist diese in höchstem Maße inakzeptable Situation bekannt.
Dennoch sehen auch die neuesten Gesetzesentwürfe eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht vor. Im Zivilrecht wird eine Verlängerung der Fristen für die Zukunft diskutiert. Eine rückwirkende Aufhebung oder zumindest Verlängerung der Fristen kommt für den Gesetzgeber dagegen ausdrücklich nicht in Betracht. Dies gilt erst recht hinsichtlich der strafrechtlichen Verjährungsfristen, da das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot eine solche Gesetzesänderung grundsätzlich verbietet.
Der Schutz der Täter wird demnach weiterhin über den Schutz der Opfer gestellt, welche sich hierdurch – einmal mehr – entwürdigt sehen.
Dies ist in keiner Weise hinnehmbar und kann nicht totgeschwiegen werden.
Aus diesem Grund wollen die Betroffenen nicht weiter schweigen, sondern den deutschen Staat unter Federführung von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt, mittels einer „Sammelklage“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sein weiterhin massives Versagen im Hinblick auf den Schutz und die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt anprangern.
i.A. für netzwerkB
Stefan Schulze (Rechtsanwalt), Anett Hildebrand (Rechstanwältin), R. Ossig (Rechtsanwalt)
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Betroffene die sich an dieser Klage beteiligen wollen können Kontakt mit uns aufnehmen unter:
info@netzwerkb.org
Tel.: 04503 892782
Hätte ich tausend Daumen, ich würde jeden einzelnen drücken! Nicht aufgeben!!!
Es ist gut, JuristInnen an unserer Seite zu wissen!!!
Nur mit solch objektiven Darstellungen der jahrzehntelangen juristischen Schieflage werden wir hoffen dürfen auf Einsicht und Umkehr in Parteien, Institutionen, Entscheidungsgremien und vor allem in der Bevölkerung, die blind blieb und schwieg.
Nur so sind Augenhöhe und Gerechtigkeit auch in anderen Fachbereichen für uns zu erreichen.
Finde es sehr traurig das man als Opfer nicht die Hilfe bekommt die es erforderlich machen alles zu verarbeiten was an schreckliche Errinnerungen als Kind erfahren mussten,zu oft denke ich ,dass die Täter die Opfer sind,dies ist ein Schlag ins Gesicht für die Kinder die misbraucht wurden heute ein Leben führen mit Scham und Betroffenheit,dass diese Triebtäter nicht zur Verantwordung gezogen werden““Hoch lebe die Gerechtigkeit““und der §1 das ist doch nur lehres gedrucktes auf Papier
A.Michel
Ich wäre eventuell an der Beteiligung an dieser Sammelklage interessiert, würde aber gerne genauer wissen, wie diese Klage inhaltlich aussehen soll. Also gegen welche Punkte soll KONKRET geklagt werden? Nur Verjährungsfristen oder geht es auch um sie jahrzehntelangen massiven Versäumnisse des Staates gegenüber Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Kindesalter?
Meinem Verständnis nach hat dieser Staat seine grundgesetzlich verankerten Pflichten gegenüber den in diesem Staat aufwachsenden Kinder (die Opfer von sexualisierter Gewalt sind oder geworden sind) massiv verletzt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Auszüge)
Artikel 1, Abs. 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2, Abs. 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 6, Abs. 2
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 7, Abs. 1
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Die Verantwortlichkeit sowohl für die fortgesetzte und nachhaltige Verletzung der Grundrechte der Betroffenen als auch zur Linderung der Folgen des begangenen Unrechts und zur Genugtuung der Betroffenen durch sichtbare Maßnahmen der Anerkennung und Entschädigung obliegt selbstverständlich zunächst den Täter/innen. Die Verantwortlichkeit einzelner Täter/innen bzw. ihrer Organisationen ist in der konsequenten Anwendung der Strafgesetze und im nachhaltigen staatlichen Schutz des grundrechtlich verankerten Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines jeden Kindes und Jugendlichen durchzusetzen. Versagt die staatliche Gemeinschaft allerdings in ihrem Schutz der Kinder und Jugendlichen und in ihrer Kontrollfunktion gegenüber den Täter/innen, so trifft sie in letzter Konsequenz die Verantwortlichkeit aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Ich wäre also daran interessiert, den deutschen Staat wegen der Verletzung seiner grundgesetzlich verankerten Schutzpflichten gegenüber dem Kind (Artikel 1, Abs. 1, Artikel 2, Abs. 2) bzw. wegen Verletzung seiner Überwachungspflicht der elterlichen Betätigung (Artikel 6, Abs. 2) sowie entsprechend weiterer Verletzungen der grundgesetzlich verankerten Sorge-, Aufsichts- und Kontrollpflichten des Staates zu verklagen.
@ doro
also klar, ich will mich auch beteiligen. Nur wie norman hier auf den seiten ja bereits erwähnte, wer soll das alles entschädigen?
Eine Aufarbeitung, klar, muss folgen. Und bei denen, wo etwas zu holen ist auch „ohne Wenn und Aber“. Aber es müsste auch eine Art Fond geschaffen werden, um einen neuen Start hier im Lande als Vorreiter für andere Länder zu schaffen. Im Mittelpunkt dabei immer die Kinder und Jugendlichen. Sie sollen Mitspracherecht bekommen, denn bisher wurde ja nicht einmal ansatzweise dieses Grosse Potential genutzt. Wieviel in unseren Kindern steckt, werden wir doch danach erst sehen.Sie sind es, die zur sprache kommen „dürfen“ um mit zu kreieren, damit Gefahren von Beginn an geschmälert werden. Ihren Sinn und ihre Fähigkeiten gilt es doch zu unterstützen und „leben“ zu lassen.
Ein runder Tisch aus Kindern, das wäre doch mal was!
Dafür würde doch jeder, mit Herzblut denkender, fühlender und handelnder Betroffene einen grossen Teil seiner Entschädigung zur Verfügung stellen wollen oder?
@rasch
Das klingt alles gut und schön, dennoch muss dafür erst einmal die Basis geschaffen werden, so wie Doro es anhand der Grundrechte des Menschen erörtert hat. Dein Vorschlag, liebe Rasch wäre dann einer von vielen Folgeschritten.
Der Staat hat in den von ihm selbst verankerten Grundrechten versagt. Sei es in der Aufsichts-, Fürsorge- oder Kontrollpflicht. Und diese Pflichten verjähren nicht. Sie sind die Basis, auf die unser Staat aufgebaut ist.
Danke Doro für diesen wertvollen Gedankengang, der unbedingt auch meines Erachtens ein grundlegender Bestandteil der oben verfassten Sammelklage gegen die Bundesreplublik Deutschland sein sollte.
Frage an Norbert: Wie sieht die finanzielle Beteiligung bei Mitwirkung dieser Sammelklage aus? Ich würde gerne – unter der Bedingung, dass der Part, den Doro erwähnt hat – mit eingeflochten wird – mitmachen. Bin aber leider finanziell nicht in der Lage, etwas beizusteuern.
Lieben Gruß von Sarah
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Anmerkung von Norbert Denef:
Unsere Anwälte arbeiten bei unserem jurustischen Vorhaben ehrenamtlich. Für die Annahme der Beschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird erforderlich sein, „Sponsorengelder“ aufzutreiben, da in diesem Fall ein Übersetzer / Dolmetscher zu beauftragen ist. Die Gerichtssprachen sind ausschließlich Englisch und Französisch.
Die Fragen von Doro haben wir freundlicherweise aufgenommen und werden diese in unserem Arbeitskreis entsprechend einbringen.
Als Betroffene würde ich mir wünschen, dass es einen THERAPIEPLATZ für jeden geben würde.. Ich will kein geld- meine gesundheit bekomme ich dafür nicht wieder…
Ich unterstütze die Initiative aufjedenfall.. -schon alleine, da es für s*x Gewalt KEINE verjährung geben darf.. Die „Folgeschäden“ der opfer sind auch 30jahre NACH der tat nicht abzusehen…
Die „besten Beispiele“ sind die Frauen, die im 2. Weltkrieg vergewal*igt worden sind… -und erst in den letzten jahren in der lage sind, darüber zu sprechen….
So ganz verstanden habe ich den Sinn der Klage nicht, denn es kommt aim Schreiben nicht eindeutig zum Ausdruck, jedenfalls nicht für mich.
1. Eine Anklage des deutschen Staates für Regress oder um endlich zu bewirken,daß der Täterschutz aufgehoben wird?
2. Oder um den Staat für die Taten anderer, wie die Institutionen Kirchen & Co. zur Verantwortung zu ziehen?
Bei Punkt 1 wäre ich sofort dabei, denn da stinkt es im Staate Deutschland gewaltig und es ist empörend, daß man Tätern auch noch Entschädigungen bezahlt, weil man es gewagt hat, sie härter anzufassen?! Das getötete Kind spielte überhaupt keine Rolle. Über Gerichtsurteile, die die Täter schützen und die Opfer als Täter hinstellen haben wir leider reichlich! WAS DAS ANBELANGT, GEHÖRT DER DEUTSCHE STAAT AUF JEDEN FALL AN DEN PRANGER!!!!!! Kein Verständnis habe ich dafür, daß Geschädigte den Staat für die Taten anderer haftbar machen wollen. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das exakter ausdrücken könnten. Und ich plädiere auch für KEINE VERJÄHRUNGSFRISTEN FÜR DERARTIGE STRAFTATEN!!!!
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Anmerkung von Norbert Denef:
zunächts geht es darum, auf dem Klageweg beim Europäischen Gerichtshof die Aufhebung der Verjährungsfristen durchzusetzen. Die Grundlage dafür ist folgende Beschwerde:
http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf
Finde es erfreulich zu lesen das eine Sammelklage gegen den Staat Deutschland erhoben werden soll zumal wie im Kommentar von Doro
aufgeführt der § 1 Artikel 1 Abs. 1 Die würde des Menschen sind unantastbar.Sie zu achten und zu schützen ist Verplichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch der Artikel 2 Abs. 2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Artikel 6 Abs. 2
Artikel 34
Verletzt jemand in ausübung eines ihm anvertrauten öffendlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegenden
Amtspflicht,so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich der Staat.
Daher möchte ich mich als geschätigter und bis heute nicht verarbeiteten
Schmerzen und Errinerung mich bei dieser Sammelklage einschreiben.
Habe als Kind im Kinderheim““ Die Hölle auf Erden erlebt““Missbrauch
Vergewaltigung gegen meinen Willen mit Beruigungstropfen und Valium
Tapletten mundtot gemacht,und hoffe das diese Täter sowie der Staat
zur Rechenschaft gezogen werden,und frage mich was bedeutet das „“Grundgesetz überhaupt „“was in keinster weise ausgeführt wird““
oder in Anwendung kommt,““ja die Gerechtigkeit wo ist sie nur““
finde diese Gerechtigkeit nicht eimal in der schmuzigsten Ecke.
Was bleibt ist tiefer Hass und Wut
@rasch:
„Ein runder Tisch aus Kindern, das wäre doch mal was!“
Das wäre nicht besser als das, was jetzt so am Runden Tisch herumlümmelt!
Kinder an die Macht? Nein, Kinder sollen Kinder bleiben und nicht mit solchen Dingen im Übermaß belastet werden. WIR sind die Erwachsenen, WIR haben für unsere Kinder zu sorgen!
Leute, lasst uns alles zusammen tragen, was wir hier bereits in Sachen Kreativität und Innovation zur Behebung der Missstände genannt haben. Mir fiel dazu mein – (auch!) unbeantwortet gebliebener – Brief ein in http://netzwerkb.org/2010/07/19/aufgabe-in-ihrer-position-als-first-lady/#more-3640
Die Kommentare dort wie die Kommentare hier zeigen die Richtung, in die es gehen soll.
Klar, auf die Klage haben wir gewartet und werden sie unterstützen.
Klar auch, was das Mitspracherecht der Kinder angeht – da haben wir es doch mit der ‚Generation Facebook‘ zu tun, … 😉
Ziel der Beschwerde als auch der Sammelklage scheint mir in erster Linie die Aufhebung der Verjährungsfristen zu sein. Dabei stehen weniger die substantiellen Gehalte wie die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Staates im Vordergrund, sondern vorrangig Schicksale, bei denen Menschen sich erst zu einer Klage durchringen konnten, als dieses rechtlich schon zu spät war.
Ungeachtet dessen gibt es selbstverständlich viele Sammelklagen, die geführt werden müssten. Die Frage ist allerdings, was der erste und sinnvollste Schritt sein kann. Eine Klage, die bei Erfolg zumindest Rechtssicherheit gegenüber den Betroffenen gewährleistet, ist mit Sicherheit auch nur ein Schritt. Wohl bedeutet es jedoch eine gesellschaftliche Anerkennung der lebenslangen Folgen sexualisierter Gewalt. In einigen Fällen, wo die Beweislast günstig ist, bedeutet es auch die Möglichkeit zu klagen.
Insofern würde eine Aufhebung der Verjährungsfristen auch bedeuten, dass die Gewalt an Kindern, die durch staatliche Einrichtungen geschehen ist, zumindest besser als jetzt aufgearbeitet werden könnte, da für die Aufarbeitung kein Klagedruck gesetzt wäre.
Nun bin ich kein Jurist, ich denke allerdings, dass die Klageschrift sich zunächst nur auf einen Klagegrund beziehen kann und eine Aufnahme vieler Klagegründe sich negativ auf den ohnehin schwierigen Prozess auswirkt. Die Fokussierung auf die Verjährungsfristen erscheint daher als sinnvoll, da es wohl langfristig einen höheren Wirkungsgrad besitzt, auch wenn damit längst noch nicht vieles erreicht wäre.
@Rasch
Die Frage ist tatsächlich wie viele Betroffene letzten Endes für Entschädigungen in Frage kommen. Die Staatskassen sind im Moment durch Traumatherapie und geringere Steuereinnahmen (da nicht vollkommen arbeitsfähig) belastet. Das OEG ist nur zu gewissen Obergrenzen abschöpfbar. Zivilklagen, insofern denn rechtzeitig durchgesetzt, haben wohl die Konsequenz, dass nur Betroffene von reichen Tätern entschädigt werden. Dabei ist die Forderung nach Entschädigung für den entstandenen Schaden völlig legitim. Diese kann auch zu gewissen Graden durchgesetzt werden. Und dennoch eine Klage an den Staat ist auch immer eine Klage an uns selbst. Zahlt der Staat, zahlt letztlich der Steuerzahler (und nicht alle davon sind Täter), daher scheint es mir letztlich um mehr zu gehen, als die ideal gerechtfertigte Entschädigung. Es geht um die Frage, wie die Gesellschaft insgesamt mit sexualisierter Gewalt in Zukunft umgehen will. Genau diese Frage aber trifft meines Erachtens das Bestreben, die Verjährungsfristen aufzuheben, zunächst am ehesten.
@ elke
schon klar, ich deutete auch „nur“ Mitspracherecht an. Erinnere dich an die Psychologin aus Tatort Internet. Wie eindeutig sie darlegte, das ein „offenes“ umgehen mit der gealt zur Befreiung führt. Ich sprach auch nicht davon dass Kinder nicht mehr Kinder bleiben sollen, sondern dass ihre Sinne geschult werden was „Gefahrenmeidung – und erkennung “ betrifft. Das ist doch ein grosser Unterschied.
Sie sollen natürlich nciht sich alleine überlassen werden.
@ sarah
zitat:
Dein Vorschlag, liebe Rasch wäre dann einer von vielen Folgeschritten.
Liebe sarah:
genau hier sehe ich die gefahr dass genauderselbe fehler gemacht wird, wie unsere ahnen es wohl machten. Nein, die kinder müssen von beginn an involviert sein.Von der ersten Überlegung an. Sei es eine Schjulklasse wo ein Pilotprojeklt startet oder sei es ein Lehrer der sich ein strukturiertes Konzept aufbaut,egal wie, hauptsachen kinder sind dabei oder laufen paralell zu der Entwicklung.
Nochmal:
Ich bin der meinung wir unterschätzen bis heute die kinder. Und ich würde wetten, es stellen sich die beweise unmittelbar ein, sobald damit begonnen wird in ungeahnter weise,,,
Woher nimmst du den standpunkt wenn noch nie anders gehandelt wurde? Dir fehlen doch Erfahrungen wie es anders laufen könnte, weil es doch noch nie da war. Es gibt keine Argumente bis jetzt die „beweisen“ würden dass es nicht „gut“ ist wenn kinder involviert werden.
Berichtige mich wenn es nicht stimmt und nenne mir Agumente!
@ hildegard
zitat:
Klar auch, was das Mitspracherecht der Kinder angeht – da haben wir es doch mit der ‘Generation Facebook’ zu tun, … 😉
Danke hildegard das baut mich nun auf ,,,
@rascch
mein Kommentar bezog sich ausschließlich auf den Gesetztesentwurf und den fehlenden Part, auf den Doro hingewiesen hat.
Zum Vorschlag, Kinder sollten den Runden Tisch leiten, teile ich die Meinung von Elke. Kinder müssen und sollen Kinder bleiben dürfen, was nicht heißt, dass Prävention nicht von größter Prioritätsarbeit in Schulen, Kindergärten…sein sollte. Dennoch wehre ich mich entschieden, dass diese Arbeit allein den Kindern aufgebürdet werden soll. Dem allen sollte die Verantwortung der Erwachsenen stehen. Sie müssten noch mehr als die Kinder geschult werden!!!
Mir ist das Potential von Kindern durchaus bewusst, habe jahrzehnte lang immerhin mit ihnen gearbeitet. Aber eben auch mit Kindern, die viel zu viel Aufgaben der eigenen Eltern übernehmen mussten, weil diese sich aus ihrer Verantwortung stahlen.
Und hier liegt die Gradwanderung! Mitspracherecht oder Überforderung der Kinder, indem man ihnen die alleinige Verantwortung aufbürdet. Es ist ein gesellschaftliches Problem, das zunächst einmal von den Erwachsenen erkannt, benannt und darauf sensibilisiert werden muss. Ich bin immer dafür, dass Kinder ihre Ideen, ihre Ansichten, ihre Einwürfe mit einbringen können. Darum geht es nicht, das ist für mich selbstverständlich! Dennoch muss die Verantwortung auf der Erwachsenenseite bleiben. Sie müssen vermehrt geschult werden, müssen sanktioniert werden, wenn sie trotz Wissen nicht einschreiten.
Sarah
Es gibt keinen BRD Staat.
Sehr geehrter Herr Denef,
mal sehen ob Sie das Rückgrat haben diesen Post zu veröffentlichen.
Abgesehen davon, dass die gesamte deutsche Jurisprudence eine Verlängerung der Verjährungsfristen ablehnt (man mache sich mal die Folgen klar) – wird es nicht möglich sein diese gegen die BRD GmbH durchzusetzen. Erst recht nicht gegen die kath. Kirche. Letzterer aber sollte der Kampf gelten und angekündigt werden und nicht neue sinnlose Kriegsschauplätze gestaltet werden. „quem juktuum“? Die Kraft reicht eh nur noch für wenig.
Ich verwahre mich auch gegen Ihre offizielle Betitelung – Sprecher des Opferverbandes zu sein. Wer hat sie zum Sprecher aller Missbrauchsopfer legitimiert? Ich? Ganz sicher nicht.
Ich selber – selbst Mehrfach-Opfer sexualisierter Gewalt – eingedenk posttraumatischer Folgen (Reviktimisierung) – ausgelöst von ruch- & zahnlose Kläffern wider die Rechte ehemaliger HK., welche sich – zynischer geht nimmer – zum Sprecher der HK machten – habe extrem schlechte Erfahrungen mit ehemaligen HK gemacht und lehne trotzdem eine Verjährungsfristenverlängerung ab. Es bringt auch nichts. Allein – dass Morde nie verjähren macht das Verfolgen solcher Straftaten nicht leichter und ehrlicher und weniger möglich. Allein den Beamten bereitet sowas extrem viel Ärger. Denke ich mal an die Verfolgung der Naziverbrechen. Unsinniger geht’s kaum noch. Welche Fristen wollen Sie denn sonst noch verlängern?
Also; Leute die ungefragt als Opfervertreter auftreten gehe ich ganz gezielt an weil sie meistens nicht die Interessen ehemaliger HK vertreten sondern nur die Ihrigen. Niemanden halte ich für so selbstlos. Gerade Heimkinder strotzen vor Eigenliebe warum auch so viele eHk aneinandergeraten.
Durch solche Selbsternannten ist enorm viel Schaden entstanden den man kaum noch reparieren kann.
Die Etikettierung zum HK-Interessenvertreter/IN lenkt schamlos ab von deren eigentlichen Zielen. Nämlich – nur sich selbst in die Mitte zu lancieren. Gewissenlose Meute.
Ich kann nur eines sagen .. Alle Aktionen .. welche losgestampft wurden oder noch werden .. unbedacht und nicht diskutiert – werden im Orkus landen. Abgesehen davon, dass die BRD kein Staat ist sondern lediglich eine legitimierte Verwaltungsstelle für die Interessen der Alliierten. Staatsgerichte gibt es in BRD nicht.
Einzig sich mit einer PSE zur Selbstverwaltung zu deklarieren – (staatliche Selbstverwaltung) zur natürlichen Person werden – birgt Chancen gegen die Kirche und die BRD zu intervenieren. Selbst Klagen vor jedem Strafgerichtshof sind dann möglich.
Alles andere ist Bla Bla Bla
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Anmerkung von Norbert Denef:
„Wer hat sie zum Sprecher aller Missbrauchsopfer legitimiert?“
Da haben Sie offensichtlich etwas missverstanden, denn ich bin nicht „Sprecher aller Missbrauchsopfer“, sondern der Vorstandsvorsitzende und Sprecher von netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.).
Mehr über netzwerkB finden Sie unter:
http://netzwerkb.org/satzung-arbeitsthesen
http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere
Unterstützen können Sie uns unter:
http://netzwerkb.org/mitmachen-mitglied-werden
@Doro; Alwin Michel; Ehrengard Becken-Landwehrs
Die „Sammelklage“ (Beschwerde), welche beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) eingereicht werden soll, wird selbstverständlich auch das Versagen des Staates im Hinblick auf die Versäumnisse bezüglich der Schaffung eines gerechten Entschädigungssystems für Betroffene sexualisierter Gewalt zum Inhalt haben. Dies allerdings nur mittelbar.
Beschwerdeführer („Kläger“) kann nur sein, wer selbst unmittelbar durch einen staatlichen Akt bzw. durch ein staatliches Unterlassen in seinen Rechten verletzt wurde.
Das heißt, jeder Beschwerdeführer reicht die Beschwerde als Einzelperson ein,was den formellen Anforderungen einer solchen Beschwerde geschuldet ist.
Es geht hierbei ausdrücklich nicht darum, den Staat in Regress zu nehmen. Es ist vielmehr das Ziel bzw. ein Ziel, Betroffenen, welche als Beschwerdeführer auftreten, die ihnen ohne die derzeit bestehende Gesetzeslage im Hinblick auf die Verjährungsfristen zustehenden Entschädigungsleistungen zukommen zu lassen.
Zusätzliche Steuergelder werden hierfür nicht aufzubringen sein, da für Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ohnehin ein Budget des jeweiligen Bundeslandes zur Verfügung steht.
Was die Inanspruchnahme der Täter selbst angeht, lässt sich das Problem der eventuellen Mittellosigkeit derselben natürlich auch bei Aufhebung der Verjährungsfristen nicht beheben. Allerdings wäre es zumindest möglich, einen Vollstreckungstitel gegen die Täter zu erwirken, welcher über einen Zeitraum von 30 Jahren wirksam bleibt.
Die individuellen Beschwerden werden in jedem Fall eine gemeinsame Begründung mit dem Schwerpunkt darauf haben, dass die bestehenden zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen eine Entschädigung der Betroffenen in vielen Fällen zwangsweise verhindern und der Staat somit seinen grundgesetzlich verankerten Verpflichtungen nicht nachkommt.
Im übrigen kann ich mich den Ausführungen meines Vorredners Norman Schultz anschließen.
Herzliche Grüße
RA St. Schulze
Ach Denef, ich wusste – dass Sie ein „Kneifer“ sind. Ich selber nehme Sie schon lange nicht mehr ernst und werde nun gegen Sie juristisch vorgehen. Das – weil Sie öffentlich als Opfervertreter getitelt werden und das geht und stimmt nicht.
Davon abgesehen; Mir ist Ihr Stil zu schmierig. Und wie ich erst vorgestern erfuhr geht das vielen ehemaligen ebenso. Selber habe Ihre Auftritte erleben müssen und habe mich dafür geschämt. Obwohl ich als Opfer wesentlich mehr habe ausghalten müssen als Sie.
Zu Ihrer Belastung nehmen Sie bitte folgendes zur Kenntnis: Ab 7:39 wirds interessant.
http://www.youtube.com/watch?v=sq07eCWF2qI&feature=share
@ P. Rueth
Herr Denef IST ein Opfervertreter, zwar nicht der einzige, aber er ist nunmal der Sprecher des Opferverbandes „NetzwerkB“, das ist eine Tatsache! Daher ist in der Öffentlichkeit nichts Falsches gesagt worden.
Ausserdem finde ich, es geht hier um die Sache und nicht um persönliche Sym- oder Antipathien!
Sehr geehrter Herr Rueth,
leider verfallen Sie in die Unart, lieber auf die Opfer (bzw. EINEN Opferverteter) einzuschlagen als auf die Täter bzw. Täterschützer.
Das tun vor allem Menschen, die nicht den Mut haben, direkt gegen die Täter/Täterschützer vorzugehen.
Gehen Sie doch juristisch gegen Menschen vor, die sich etwas zuschulden kommen ließen, aber doch nicht gegen Norbert Denef! Das ist doch total daneben!
Im übrigen ist es auch eine (täterintrojizierte) Masche, dem Opfer Schuld und Scham einzureden, wenn es aufbegehrt.
In Ihrem Vorgehen gegen Norbert Denef sind sie selbst zum Täter geworden.
Ein weiterer Hinweis darauf, daß Sie täterintrojektgesteuert sind ist Ihre Aussage, daß Sie als Opfer viel mehr erleiden mußten als Norbert Denef. Das ist eine Anmaßung aus dem Täterjargon. Wenn das Opfer/Kind sich über Mißhandlungen beklagt, wird gesagt, daß andere es noch viel schlimmer hätten.
Herr Rueth, Sie haben sich als Täter entlarvt.
@Norbert Denef: sowei ich weiß sollen Beiträge von Tätern hier in den Kommentaren nicht mehr zugelassen werden.
Lieber Herr oder Frau Rueth,
es kann nicht falsch sein Kritik sachlich zu äußern. Diese Sachlichkeit fehlt Ihnen allerdings. Mit Sicherheit gibt es in vielerlei Hinsicht Belange in deren Hinblick sich Menschen nicht verstehen. Gerade das öffentliche Auftreten einer Person mag dabei schnell durch bestimmte Blickwinkel zu Ablehnung führen. Damit muss wohl jeder leben, der sich in der Öffentlichkeit bewegt. Ich kann daher nachvollziehen, dass es Meinungen wie Ihre gibt, dennoch verstehe ich nicht genau den Kritikpunkt an Norbert Denef, den Sie hier deutlich machen wollen.
1. Sie sagen, dass Norbert Denef ein “Kneifer” sei. In welcher Hinsicht? Die Arbeitsenergie die Norbert Denef täglich in die Sache von Betroffenen investiert, übersteigt doch oftmals den Rahmen von anderen beruflichen Belastungen. Dass er natürlich nicht allen Interessen dabei gerecht werden kann, liegt in der Natur der Sache. Es gibt viele Interessen von Betroffenen und es stellt sich die komplizierte Frage, was wohl am Ehesten im Interesse aller Betroffenen liegen kann. Um diesen Diskurs über das richtige Vorgehen allerdings zu führen, bedarf es dann Argumente. Warum also ein „Kneifer“. Sehen Sie eigentlich, dass Norbert Denef mit dem Verein netzwerkB auch erhebliche finanzielle Belastungen in Kauf nimmt, wenn derlei Klagen anstehen?
2. Ich verstehe nicht, wie Sie genau gegen Herrn Denef juristisch vorgehen wollen. Nur weil er von jemand anderem als Opfervertreter bezeichnet werde, so kann er deswegen nicht von Ihnen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Aber auch gesetzt dem Fall, dass Herr Denef versucht für Betroffene das Wort zu ergreifen, so frage ich mich, was hier die juristische Grundlage für eine Klage sein sollte. Es muss doch jedem zu jederzeit erlaubt sein, für andere argumentativ das Wort zu erheben. Gerade in Fällen, wo uns Ungerechtigkeiten auffallen, sollten wir dies doch viel häufiger tun.
3. Stilfragen sind natürlich Ihrer persönlichen Einschätzung überlassen und wenn Ihnen der Stil nicht gefällt, so ist ja auch verständlich, dass Sie sich von Norbert Denef distanzieren. Eine genauere Bezeichnung des Problems wäre dennoch für alle Beteiligten hilfreich. Letztlich sind die Argumente ja nicht abhängig vom Stil.
4. Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass es das äußerliche Bestreben gibt Leid zu vergleichen. Ich denke auch sehr wohl, dass dies nach objektiven Bestimmungen möglich ist. Die Frage ist: Wofür sollten wir dies tun? Wenn Sie also leiden, dann ist dies sicher ein Punkt, der nicht unterschätzt werden sollte, aber warum sollte Sie dies zu einer höheren Berechtigung bringen über das Gerechte zu sprechen?
5. Ich verstehe nicht, warum das Video eine Belastung darstellt.
Aber nochmal ich kann verstehen, dass Sie natürlich mit bestimmten Dingen nicht einverstanden sind. Besser wäre es jedoch zu verstehen in welcher Hinsicht. Argumente sind da mit Sicherheit willkommen. 🙂
@ P.Rueth
wie arm ist das denn norbert als einen „kneifer“ hinzustellen LOL*
Selber im stillen Kämmerlein sitzen mit weichen knien und seinen Frust hier raushauen. Naja mich wundert es nicht. Wie ich finde haben sie nichts dazugelernt sonst würde dieses asoziale Verhalten ja nicht zutage treten.
Sie tragen die Verantwortung für ihr handeln und befördern sich dadurch selber in die Aussenseiterposition.
Aber wissen sie,von meiner Seite aus sei es Ihnen verziehen, sollten sie irgendwann und irgendwie und irgendwo mal mit „echter“ Reue in den Augen um Vergebung bitten wollen. In meinen Augen sind sie kein Opfer, nein ich bin der Meinung sie sind schlicht und ergreifend zum TÄTER mutiert, so einfach ist das.
Und bevor sie wieder wie ein Gorilla anfangen auf ihrer Tastatur nun loszuhämmern, fragen sie sich einmal, ob hier ein Körnchen WAHRHEIT ist.
@ norbert
Ich bin froh dass es dich gibt!!!!
Hallo P. Ruethe , woher wollen Sie wissen, dass Sie „mehr aushalten “ mußten als andere ? Wer große Probleme hat, sollte sich proffessionelle Hilfe holen.
Herr oder Frau Ruethe,
Norbert ist der Sprecher und Vorsitzender vom Verein: „NetzwerkB“. Da Sie weder Mitglied noch Mitarbeiter von NetzwerkB sind, müssen Sie sich auch nicht mit den Inhalten und Norberts Auftreten in der Öffentlichkeit identifizieren oder konform gehen mit seinen Äußerungen und Zielen.
Oder wollen Sie jetzt alle (Presse)Sprecher von Vereinen usw. anzeigen, nur weil Sie deren Meinung nicht vertreten?
Gründe Sie doch etwas Eigenes, stellen Sie selbst etwas auf die Beine, was Ihren ureigenen Vorstellungen entspricht. Diese Freiheit hat jeder hier in Deutschland.
Viel Erfolg dabei wünscht
Sarah Mohn
Hallo,
ich habe mich sehr gefreut, über diese Initiative zu lesen. Ich finde es sehr gut, dass es Menschen gibt, die Zeit und Energie einbringen, um für die Rechte von uns Betroffenen sexualisierter Gewalt zu kämpfen und möchte allen Beteiligten sehr herzlich für ihr Engagement danken.
Ich hoffe, dass Sie sich nicht durch einige der Kommentare hier abschrecken oder bedrücken lassen, aber wer in der Öffentlichkeit steht ist natürlich immer Projektionsfläche für alles Mögliche.
Ich leide selbst sehr unter den Einschränkungen der Verjährungsfristen und empfinde es als zutiefst ungerecht, dass der Täter nicht mehr belangt werden kann und ohne die geringsten Probleme davonkommt, und ich die Tat nicht einmal öffentlich aussprechen kann ohne mit Verleumdungsklagen bedroht zu sein. Und diese Situation bezeichnet die Gesellschaft dann noch als „Rechtsfrieden“.
Ich hoffe auch, dass sich genügend Menschen finden, die an der Sammelklage teilnehmen, damit sie auch wirkungsvoll sein kann. Gibt es Vorbedingungen, um daran teilnehmen zu können (z.B. erfolgte Anzeige oder Klage) oder kann jede/r teilnehmen, die oder der Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist? Was müßte man im Verlaufe der Sammelklage von sich einbringen?
Herzliche Grüße und nochmals vielen Dank für Ihr Engagement,
Susanne
Mein lieber armer Ruethe: schämen sie sich nicht?!!
Ich glaube, dem Ruethe-Eintrag ist nichts mehr hinzuzufügen, wie Norbert Denef mit link-verweis es getan hat. Mehr Aufmerksamkeit hat Ruethe mit seinem frustrierten Eintrag nicht verdient !
Nur eines noch, alle staatlichen Organisationen, vom Aussenministerium bis hin zum BGH haben auf öffentlichen Druck hin, ihre Nazi-Vergangenheiten aufarbeiten und Schuldeingeständnisse leisten müssen.
Warum nicht auch in den Missbrauchsfällen, wo Kirche und Staat zusätzlich zu ihrem Verhalten in der Nazizeit, auch ihr Verhalten, Vertuschen usw. in den Missbrauchsfällen öffentlich zugestehen und finanzielle Wiedergutmachung leisten. Es ist m.E. von enormer Bedeutung, das die Aufhebung der Verjährungsfrist dafür sorgen wird, dass die Täter, welche noch heute in Amt und Würde stehen und/oder öffentliche Ämter bekleiden zur Rechenschaft gezogen werden können.
Auch hier verweise ich auf ein Zitat, welches ich in einem anderen Kommentar veröffentlicht habe:
“ Das Leben aller und Jedermanns Glück
sind heilig – und niemand hat das Recht,
sie anzutasten!
In jedem Menschen liegt
ein Funke des Göttliches,
der nie verlöschen kann.
Wer es versteht, diesen Funken zur Flamme
der Güte und Menschlichkeit anzufachen –
der ist es Wert, zu den Erziehern der Menschen zu gehören „.
(Selma Lagerlöf, Nils Holgerson Wildgänse. 1. Frau, welche den Literatur-Nobelpreis erhalten hat)
P.Rueth ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Peter Rueth, sagt Google.
@P.Rueth:
eins fiel mir noch ein: wenn Sie versuchen dazustellen, daß einige andere Menschen genau so wie Sie über Norbert Denef urteilen, so wundert mich das nicht. Schließlich ist fast die ganze Gesellschaft täterintrojektgesteuert. Und die Täterintrojekte mögen Norbert Denef überhaupt nicht, weil er den Mund aufmacht und sich wehrt. Zum Glück tut er das. Und viele andere auch. Schluß mit dem Schweigen!
Ich hab ja schon einigen gequirlten Quark gelesen, aber was Sie @ P.Rueth hier von sich gegeben haben, topt nun wirklich alles. Man kann sich schon fragen, warum Sie mit irgendwelchen billigstmöglich polemisch zusammen geklauten Unterstellungen vor Gericht gehen wollen.
Für jemanden, der von sich behauptet, sich für Betroffene einzusetzen, kritisieren Sie auffallend wiedersprüchlich ausschließlich nur Opfervertreter und drohen diesern darüber hinaus mit sinnfreien Klagen.
Es ist einfach nur lächerlich u. tief blickend, was Sie sich an der Stelle herausnehmen. Und ich einfacher Leser frage mich offengesagt an der Stelle, muss man sich jetzt darüber Gedanken machen, ob hier nicht längst gewisse Parallelen mit in den USA gelegentlich aufkommenden Diffamierungs-Kampagnen (wie bspw. unter http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,799563,00.html ersichtlich) bestehen?
Meiner Meinung nach sind Sie entweder ein Dampfplauderer/eine Dampflauderin (Troll) oder haben spezifische Gründe, ehrenamtliches Engagement v. wirklichen Opfervertretern mit fragwürdigen Behauptungen in Misskredit zu bringen.
@Susanne
Wer selbst Betroffene(r) sexualisierter Gewalt geworden ist, kann sich der „Sammelklage“ (Beschwerde) anschließen.
Dass bereits eine Klage eingereicht oder Strafanzeige erstattet wurde ist hierfür nicht zwingend erforderlich, vor allem dann nicht, wenn einer Klage oder der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen die Verjährungsfristen im Wege stehen, eine Klage vor deutschen Zivil- oder Sozialgerichten also ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Erforderlich ist es allerdings, dass jede(r) Betroffene, welcher sich an der Beschwerde beteiligen möchte, ihren bzw. seinen persönlichen „Fall“ einbringt, das heißt, das persönlich Erlebte sowie gegebenenfalls die Versuche schildert, den / die Täter anzuzeigen und / oder Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Schadensersatzleistungen vor einem deutschen Zivilgericht zu erlangen.
Die vertrauliche Behandlung der Fallschilderungen versteht sich dabei von selbst.
Herzliche Grüße
RA St. Schulze
@ Susanne
„Zutiefst ungerecht“, dass bisher zum Schweigen gebrachte Betroffene bis heute schweigen mussten – skandalös aber eine Rechtsprechung, die die Einstweilige Verfügung, die Verleumdungsklage, die gesellschaftliche Ächtung für die vergessenen, an den Rand gedrängten Kinder von damals noch einmal zum Schweigen verurteilt!
Es ist genug!
Rechtsfrieden kann der Demokratische Staat ohne Gerechtigkeit für seine Schwächsten nicht haben.
Doch, „bedrückend“ ist es schon einen Menschen zu sehen, der vom Überleben sexueller Gewalt selbst gezeichnet seinen generalisierten Hass auf Leidensgefährten übertragen „muss“ – Introjekt – wen wundert’s bei der rechtlichen Schieflage? Unsere Lösungsversuche konnte er nicht als ‚erlösend‘ für sein Problem erkennen – wie auch, wenn niemand ihn je an die Hand nahm und die gesamte Gesellschaft versagte:
sie verspricht geheuchelte Hilfen, schützt und stützt und versetzt und vernetzt die Täter;
sie hält Familien für heilig wie auch sakrosankte Hochwürden;
sie feiert und verrät den Buchstaben des Gesetzes DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR!
Nein, „abschrecken“ lassen wir uns nicht, wir werden nicht mehr aufgeben – ganz im Gegentum :-)!
Wer mit mir innere und äußere Abgründe besser verstehen möchte, kann über inneren und äußeren Dialog bei Walter Pieringer nachlesen: http://www.nibis.de/~iakm/Innerer_und_ausserer_Dialog.pdf
an@P.Ruth
Denke was Sie von sich geben ist schon ein neuer „“Kriesschauplatz““oder Sie wissen nicht einmal was Sie von sich geben und hier einen Kommentar
abgeben der fehl am platze ist.
Sie wollen ein mehrfache-Opfer sexualisirter Gewalt sein,Sie sind ein
Zahnloser Kläffer der nichts anderes vorhat den Ihrigen Kriegsschauplatz
neu zu gründen,hoffe dass man gegen Sie rechtlich vorgeht,sie betreiben
eine Hetzjagt gegen Norbert Denef.und allen mitstreitern des NetzwerkB
„“Mein Meinung ist““ Sie wissen nicht einmal was Sie von sich geben
und bezweifle Ihre angebliche MEHRFACH-OPFER SEXUALISIERTER
GEWALT zu sein,sonst würden Sie solch an Schwachsinn nicht von sich
geben,nicht vergessen,““DIES SIND MEINE WORTE““und nicht die Worte
von NetzwerkB oder Norbert Denef um dies festzuhalten
Gründen Sie Ihren Verein „“Kriegsschauplatz E.V““
Alwin Michel
Was wäre denn, wenn der Staat den Betroffenen Entschädigung zahlen müsste durch Gesetzesänderung?
Es würden dann alle Bürger Anteil an das erfahrene Leid mittragen,
denn jeder Bürger ist dann ja kostenmässig daran beteiligt.
Das hätte doch den positiven Effekt, daß jeder Bürger ein Interesse daran hätte, daß dieser Mist endlich aufhört.
Momentan ist die Haltung der Bürger doch immer noch von Gleichgültigkeit durchsetzt, solange sie nicht selbst davon betroffen sind.
Darüberhinaus ist doch längst bekannt, daß die Ursachen ein gesamtgesellschaftliches Problem sind, wenn man die Gründe ganz weit zurückverfolgt. Und wenn dem so ist, so muß doch die Gesellschaft dann auch die Folgekosten dafür mittragen, und eben nicht die Betroffenen auch noch allein für die sich daraus ergebenen Nachteile aufkommen müssen.
Das Sachlage dazu ist doch recht simpel, wenn man es denn auch wirklich so unverschleiert einfach und klar sehen will. Zu diskutieren gibt es da eigentlich nicht viel – es müßte nur endlich gehandelt werden
und von den POLITIKERN die Gesetze dazu entsprechend geändert werden.
Ja, und wenn die das nicht wollen, dann eben anders.
Die notwendigkeit steht wohl außer Frage.
Falls P.Rueth ,
ein Opfer ist, wäre es fär seinen Fall der Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten.
@ Doro: ich finde die Idee sehr gut, mit den zentralen Artikeln aus dem Grundgesetz zu argumentieren – da es bei Misshandlung von Kindern auch nach meinem Empfinden ganz eindeutig um Verletzungen der Menschenwürde geht, möchte auch ich, dass sich das in der konkreten Rechtslage widerspiegelt. Sowohl im Strafrecht als auch in den Gesetzen, die Jugendhilfe und Kinderschutz betreffen.
********************
„Und jetzt zum Negativen“ – da mir juristische Argumentationen mit Bezug auf das Grundgesetz manchmal sehr formalistisch und abgehoben von den zentralen Problemen der Menschen erscheinen, reizt es mich in gewissen Momenten, es zynisch umzuschreiben:
“ Artikel 1, Abs. 1
Großes Eigentum ist unantastbar. Es zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Verletzungen der Menschenwürde unterfallen öffentlicher Kritik, wenn sie in anderen Staaten stattfinden.
Artikel 6, Abs. 2
Dein Kind ist dein Eigentum – nur du darfst es quälen. Darüber, ob du es zuviel quälst, wacht müde die staatliche Gemeinschaft. Für Vertreter kirchlicher und staatlicher Einrichtungen gelten Ausnahmerechte.
Artikel 34
Für die gesamte staatliche und kirchliche Verwaltung gilt: niemand und nichts ist verantwortlich“.
Über Opfer-Täter-Kreisläufe kann vielfach diskutiert werden, dieses aber jemandem in der Weise vorzuhalten, der sich in die Diskussion einschalten will, stellt ein Totschlagargument dar (ob derjenige sich tatsächlich einbringen will, ist natürlich auch eine Frage). Ich kann jemandem jedoch nicht ohne Weiteres diese Vorhaltung (zum Beispiel die Vorhaltung des Zu-Betroffenseins) machen, sondern müsste doch gerade unter dem Bewusstsein dieser Kreisläufe besonnen reagieren.
Im privaten Kreis gibt es genügend Momente, wo wir uns dann über derlei Kreisläufe austauschen können. Wir können dort fragen, warum jemand so oder so reagiert, ob es richtig ist. Es gäbe auch die Kreise fern von der angespannten Diskussion, wo wir Texte verfassen könnten, die dieses Problem der Opfer-Täter-Kreisläufe aufarbeiten. Wir können auch im Gespräch später vielleicht noch darüber mutmaßen, warum jemand so oder so reagiert. Nicht aber um über diesen herzuziehen und uns selbst aufzuwerten, sondern um sich Gedanken zu machen, warum jemand so oder so reagiert, um vor allem diesen jemand zu verstehen und zu akzeptieren und nicht abzulehnen.
In dem Moment jedoch, da wir jemanden in einer Diskussion vor den Kopf schlagen, dass er zu Betroffen sei und deswegen nicht klar sehe, ist dies zu persönlich. Wir machen diesen jemand zu einem Objekt unserer theoretischen Auffassung. Es ist als würden wir diese Person ihrer Freiheit auf Meinung berauben, indem wir ihr überheblich sagen, dass sie nicht anders reagieren könne. Wir sagen auch, dass ihre Meinung irrelevant wäre. Wären wir damit nicht selbst zu aggressiv?
Natürlich jede Anfeindung hat ihre Grenzen und ich denke den Aussagen von Herrn oder Frau Rueth fehlt vor allem die Sachlichkeit. Dies muss gesagt werden.
Doch ich möchte nicht den Opferstatus von jemandem anzweifeln, der dies von sich behauptet. Ich möchte auch keine Hetze gegen jemanden, der anderer Meinung ist. Ich möchte diesen auch nicht als kindlich trotzig dargestellt sehen oder eben als Betroffener, der nicht anders reagieren könne, denn damit würde ich ihm eine Freiheit absprechen, die uns allen unabhängig von unserer Biografie zusteht.
Andere Meinungen sind auch eine Grundlage unseres Miteinanders. Wir müssen andere Meinungen dabei nicht wahllos akzeptieren – das will ich nicht sagen – aber wir gewähren die Meinungsfreiheit, wenn wir die Gründe auch tatsächlich erfahren wollen, die zu dieser Meinung führen. Ich frage mich, warum es tatsächlich eine so markante Ablehnung gegenüber Norbert Denef gibt. Der Text von Herrn oder Frau Rueth sagt mir dazu weniges. Allein nun aber Herrn oder Frau Rueth den Opferstatus vorzuhalten, bringt uns nicht weiter.
Es gibt wohl auch Gründe, die mit vielleicht in dem Moment für den Betroffenen überheblich anmutender Psychologensprache nicht zu erfassen sind, dies weil Herr oder Frau Rueth kein Objekt oder Gegenstand ist. Psychologische Theorien sind empirisch, haben Grenzen in ihrer Anwendbarkeit und in ihrem letztgültigen Aussagegehalt. Psychologische Theorien helfen uns, Phänomene zu ordnen und zu strukturieren, aber deswegen sollten wir uns im Diskurs nicht gegenseitig theoretisieren: Wir würden dabei den anderen nicht als freies und selbst denkendes Subjekt behandeln, sondern als theoretisierbares Objekt. Und wer möchte gerne in der Weise Objekt sein?
Vielleicht kann dies jemand nachvollziehen, aber ich denke, die Aussage, dass jemand so oder so reagiere und daher nicht anders könne, erscheint mir sehr verletzend.
zu dem Beitrag von Rueth:
die katholische Kirche als Hauptfeind, ansonsten alle „Kriegsschauplätze“ sinnlos?
Schon etwas merkwürdig, da auf dieser Webseite immer wieder deutlich wird, dass es zu Misshandlung und Ausbeutung von Kindern nicht nur in der Kath. Kirche kam.
die BRD sei kein Staat … das Verfolgen von Nazi-Morden sei für die Beamten ach so schwierig und nicht ehrlich möglich gewesen (auch wenn Rueth das nicht so deutlich schreibt, es ergibt sich aus seinem Text) … ich wäre vorsichtig, ob diese Gedanken aus der rechtsextremen Szene stammen – gut, dass hier keine weiteren Beiträge dieser Person folgten!
Alwin Michel, das haben Sie sehr gut geschrieben, genau meine Meinung was den Rueth betrifft. Ich denke, der ist ein kranker Mann u. weiß nicht was er schreibt.
@Norman:
Die Feststellung, daß P.Rueth offensichtlich vom Opfer zum Täter mutiert ist, ist kein Totschlagargument, sondern eine Analyse, die jedem, der sich mit diesen Mechanismen befasst hat, ins Auge springt.
Wenn er zum Täter geworden ist, bedeutet das keineswegs, daß er kein Opfer mehr ist.
Da er sich aber durch sein aggressives Verhalten aus dem Kreis der Opfer entfernt hat, ist es unbedingt notwendig für alle Betroffenen, sich gegen solch eine Person zur Wehr zu setzen, um nicht erneut zum Opfer zu werden.
Und daher ist es auch keine Überheblichkeit, wenn Betroffene den Opfer-Täter-Mechanismus an dieser Person erkennen.
Es gibt keinen Grund, P.Rueth in Schutz zu nehmen, denn da sind wir wieder beim Täterschutz.
Das Sichwehren von Betroffenen gegen eine eindeutige Aggression als aggressiv zu bezeichnen, ist leider auch wieder die Tätersichtweise. Welche/r Betroffene hat das nicht von seinen Peinigern gehört, daß er/sie aggressiv sei, wenn er/sie sich gegen Gewalt wehren wollte. Ein beliebtes Totschlagargument, denn wer will denn schon als aggressiv gelten?
Es geht bei P.Rueths Unverschämtheit nicht um eine andere Meinung, sondern um eine Aggression. Und diese Aggression braucht man nicht zu tolerieren. Keine Toleranz der Intoleranz!
Warum es so eine markante Ablehnung Norbert Denefs gibt? Dafür gibt es mehrere Gründe:
Alle Gewalttäter (und derer sind nicht wenige wenn man alle mitzählt, die ihre Kinder schlagen) hassen Norbert Denef, weil ihre Macht durch ihn geschwächt wird.
Menschen, die früh Gewalt erleben, sich aber dieser Gewalt nicht bewußt sind, hören auf ihre Täterintrojekte. Und diese hassen Norbert Denef genauso wie die aktuellen Gewalttäter.
Menschen, die selbst Gewalt erlebt haben und sich dessen bewußt sind, sich aber nicht gegen diese Gewalt aufzulehnen wagen (aus welchen Motiven auch immer, oft weil sie ihren Tätern vergeben haben) hassen Norbert Denef ebenfalls, weil er sie daran erinnert, daß da noch was war, achja, auflehnen wollten sie sich auch mal, haben aber irgendwann resigniert bzw. sich „arrangiert“
Was ist daran verletzend (und FÜR WEN?), wenn gemutmaßt wird, daß P.Rueth so und so reagiere und nicht anders könne als so …?
Ich finde es sehr wohlwollend, so zu argumentieren, denn damit eröffnet man sogar P.Rueth noch die Chance sein Verhalten zu reflektieren und auf seine Verletzungen als Opfer zurückzuführen, damit ER den Opfer-Täter-Kreislauf durchbrechen kann. Eigentlich ist das aber bei seiner Aggression schon viel zu nett.
Es geht mir um etwas Grundsätzliches:
Keine Täter in Schutz nehmen!
Keine Analysen des Täter-Opfer-Mechanimus wegargumentieren!
Denn P.Rueth ist ein sehr gutes Beispiel! Vermutlich hat auch Norbert Denef genau deshalb den Post von P.Rueth überhaupt
veröffentlicht.
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Anmerkung von Norbert Denef:
Die Annahme von Dir Anna M., dass wir den Post von P. Reuth genau deshalb überhaupt veröffentlicht haben trifft zu.
Ich kann euch mal sagen wann dieses Argument ein „Totschlagargument “ bedeutet:
Wennich in foren als Betroffene mit Energie, Elan und dem festen Willen etwas zu verändern, Menschen begegne, die auf den „erstenBlick“ auch Opfer zu sein scheinen, mir plötzlich und unerwartet ein Plaster auf den Mund kleben mit den Worten “ Ich würde nicht zu laut sein…..“.
Das meint nix anderes, als hätte ich keine Rechte weiter dinge anzuklagen, weil ich ja ach auch selber Täteranteile angeblich habe.
Genauso läuft es ÜBERALL. Wo man hinschaut wird diese Argumentation dazu verwendet, UNS, die wir in deren Augen „gefährlich“ werden könnten,die STIMME zu nehmen!
Ob es Selbsthilferoren sind oder Esoterikforum, überall ist das genauso vorzufinden. Und das schlimme ist: Es funktioniert sogar.
Aber nicht bei netzwerk B!
SAG ES LAUT!
@ Norman
Meinungsfreiheit – ja, ohne Frage!
Wir wollen Transparenz, gerade weil die in unser Biographie nie vorkam.
Wir suchen nach Ursachen und Erklärungen, gerade bei einem solchen Kurzschluss.
Wir bleiben (mit Psycho-Profis!!) auf Spekulation angewiesen, wieso einem Menschen ein Draht durchbrennt – noch nach zig Jahren …
Ich höre aus solchen Drohrufen die unterdrückten Kinderschreie heraus, die niemals laut werden durften, weil damals die drohende Todesstrafe buchstäblich, unausweichlich, absolut ernst zu nehmen war!! – wir alle mussten diese Drohungen ernst nehmen, und zwar todernst!!
Und vermutlich gibt es sehr viele, die ähnlich wild um sich schlagen würden, wenn man sie nicht chloroformieren würde …
Und vermutlich würde die Justiz zuhauf (häufiger, als es ihren Beamten zumutbar wäre) unter Kriminellen genau hier die Ursache finden – wenn sie nur endlich einmal danach suchen wollte!!!!!
Frei sein können wir nicht wirklich – viel zu früh wurden uns Fesseln angelegt. Fesseln, die wir immer wieder spüren, die uns bis in die Träume immer noch verfolgen. Diese Fesseln aber lassen eben nicht die Freiheit zu, die du meinst …
Menschen, die früh Gewalt erleben und diese Gewalt immer noch glauben verdrängen zu müssen, folgen ergo immer noch ihren Täterintrojekten! Und sie „müssen“ Menschen wie Norbert Denef hassen, da seine Freiheit in ihrem Selbstverständnis eine „verbotene“ ist …
Mich wundern weder überfüllte Psychiatrien noch JVA …
Die Macht des Schweigens. Habe ich mal bei google eingegeben, weil ich einen gruppendynamische Erklärung suchte. Aber ich habe es noch nciht gefunden wieder. In diesem Bericht hiess es, dass schweigen auch MAcht bedeute und es immer einen in der Gruppe gäbe, der mit demselben die Dynamik verändern könne und derselbe gut im auge zu behalten sei, wenn man im Begriff ist die Alpha position zu „erringen“.
stattdessen fand ich dies und wie ich finde auch nciht schlecht:
http://www.physiologus.de/schweigen.htm
@Hildegaard
meine Argumentation beruht darauf zu hinterfragen, wie wir uns im Diskurs behandeln. Behandeln wir den anderen als frei? Offensichtlich nicht, da mit dem Stichwort „Täterintrojekt“ den anderen als nicht frei aburteilen. Dabei hat meines Erachtens eine Theoretisierung des Gegenredners zunächst nichts zu suchen, da er dann zum Objekt degradiert wird. Bitte bedenke die Frage wie wir uns gerade als Objekte behandeln. (Zu deinem Gebrauch des Wortes „Freiheit“. „Freiheit“ ist meines Erachtens kein empirischer Begriff, sondern eine regulative Idee, die uns überhaupt erst zu den Gedanken der mechanischen Bestimmtheit veranlässt. Wenn wir uns dann selbst nach mechanischer Sicht betrachten, werden wir nie etwas anderes entdecken als ein durch und durch bestimmtes Objekt. Wenn wir andere betrachten, wird dies auch geschehen. Wie aber nehmen wir den Anderen als frei an, denn diese Behandlung hat jeder Mensch verdient? Wir können den anderen nur im Prozess in seiner Freiheit würdigen und zwar in der Form, dass wir ihn als freien Diskussionspartner annehmen. Inwieweit jeder selbst frei ist, ist eine Frage, die ihm im sogenannten ästhetisch-therapeutischen Diskurs zusteht. Diesen Diskurs muss er allerdings selbst wählen, denn nur er kann sich zu seiner Freiheit berufen. Von außen können wir Freiheit nicht beurteilen, denn wir werden immer nur einen mechanischen Grund finden, wenn wir die Welt versuchen kategorial zu betrachten.)
Der Diskussionspartner ist kein Objekt und alle Mutmaßungen über sein Verhalten sind in dieser Weise erheblich verletzend, weil wir ihn in die Weltordnung der mechanisch zu verstehenden Dinge einfügen. Ich spreche ihm damit eine Freiheit ab, die Ihm wesentlich zusteht, nämlich ein Gegenargument allein aufgrund seiner ideal unterstellten Freiheit zu äußern. Das hat beträchtliche Relevanz. Wenn ich nun jemandem sage, dass er das Gegenargument nur äußere, weil er zutiefst in seiner Psyche geschädigt ist, spreche ich ihm eine wesentliche Fähigkeit ab. Und auch in möglichen Metaebenen sollte die Aburteilung äußerst vorsichtig angegangen werden. Die Wirkung einer solchen Aburteilung nach außen ist fatal. Denn frei wird hier jemand nicht behandelt, wenn er mit seinen Gegenargumenten immer als Täter bezeichnet wird.
Den Diskurs über Opfer-Täter-Kreisläufe möchte ich gleichwohl führen. Allerdings ist es nicht der Ort in einer ideal sachlichen Argumentation damit mein Gegenüber anzugreifen. Die Folge ist, dass ihr damit immer nur Kopfschütteln ernten werdet, weil es in der Reduzierung des Gegenübers auf einen Mechanismus. In vielen Fällen eben schmerzlich erlebt wird. Ich möchte dich bitten, die Gedankenexperimente dazu im Kopf selbst durchzuspielen, wenn dir jemand deine freie Meinung aufgrund eines biographischen Ereignisses vorwirft.
Dass womöglich alle deine Argumentationen nach psychologischer Darstellung eher zutreffen, teile ich. Dies ist aber wie gesagt die Frage eines separaten Diskurses. Die Möglichkeit, dass auch hier in unseren Diskursen Gewalt stattfindet, wird meines Erachtens unterschätzt. Die gegenseitige Freiheit, die wir uns gewähren müssen, ist einzig größte Aufgabe innerhalb der Gesellschaft, die nicht allein durch Wissen von Opfer-Täter-Kreisläufen gewonnen ist.
Wie könnte nun eine These lauten? Vermutlich sage ich dies schließlich nur, da ich in meiner Kindheit selbst geschlagen oder missbraucht wurde. Aber damit wird eine wesentliche Betrachtungsweise verfehlt. Es steht uns nicht zu, Menschen auf diese Weise in Diskussionen abzuurteilen, denn das ist verletzend. Die Argumente aufgreifen und letztlich den zwanglosen Zwang des besseren Arguments wirken zu lassen, das ist, wie ich meine, die hilfreichere Alternative und verwirklicht eher das Ideal einer gewaltlosen Kommunikation.
Wenn wir Gewaltlosigkeit als freie Subjekte letztlich nicht gewaltlos durchsetzen können, sind wir ohnehin verloren.
@Norman:
Du übersiehst dabei, daß seitens P.Rueth verbale Gewalt im Spiel war. Die Analysen seines Beitrags und seiner Person waren eine REAKTION auf sein Verhalten. Nach dem Motto: „wie man in den Wald hineinruft…“
Die Frage ist doch, wie man mit solch einer Aggression umgeht.
Die Haltung, solch einen Aggressor als vollwertigen Diskussionsteilnehmer ernst zu nehmen ähnelt sehr der christlichen masochistischen „Wenn dir einer auf die linke Wange schlägt, halte ihm auch die rechte hin“.
Aus der Opferrolle auszusteigen bedeutet in solch einem Fall sich gegen derartige Aggression zu wehren und eben NICHT die andere Wange hinzuhalten. Das von jemandem zu verlangen bedeutet, ihn in die Opferrolle zu drängen. Und deshalb bitte ich dich, nicht weiterhin den Aggressor P.Rueth in Schutz zu nehmen. Das ist eine Beleidigung für alle Betroffenen.
Ich übersehe nicht, dass sich die Aussage von P.Rueth vor allem durch Aggressivität auszeichnet. Ich halte allerdings wenig davon mit gleichen Mitteln zurückzuschlagen. Eine Widerlegung findet schnell auf sachlicher Ebene statt, gerade wenn unsachlich argumentiert wird. Ich habe hinsichtlich der Sachlichkeit P.Rueth kritisiert und nicht in Schutz genommen.
Was in der Folge passiert, empfinde ich als ungerecht gegenüber dem Menschen P.Rueth und genau an dieser Stelle versuche ich, ihn in Schutz zu nehmen, auch wenn ich seine Positionen zu Norbert Denef nicht teile (keine einzige). Wir sind Menschen, die sich nicht in den Zirkeln von Gewalt und Gegengewalt verbal verprügeln müssen. Auf Gewalt zu verzichten, heißt zudem nicht schutzlos dazustehen. Die Sprache vermittelt mit ihrer internen Logik letztlich doch die richtigen Positionen, wenn wir lange genug und sachlich miteinander reden. Ich rede hiermit nicht gegen Betroffene, wenn ich Gegenreden in dieser Weise als verletzend für P.Rueth wahrnehme. Ich rede für den Menschen, dem seinem Wesen nach, Gewaltlosigkeit gerecht wird. Eine Durchsetzung von Gewaltlosigkeit kann meines Erachtens nur durch Gewaltlosigkeit erfolgen, in diesem Sinne erachte ich auch die Aussagen der Bibel, die genau darauf zutreffen als sinnvoll, auch wenn ich keiner Konfession angehöre.
Ich argumentiere auch nicht, dass die Position von P.Rueth angenommen werden soll, sondern dass sich Betroffene wehren mit den Mitteln die dazu geboten sind. Diese Gegenwehr schließt ein, nicht neue Gewalt zu erzeugen.
Was wird passieren? Herr P.Rueth wird sich gekränkt und verletzt zurückziehen, so dass letztlich nur eine neue Front geschaffen ist. Vielleicht sieht ja jemand weiteres ein, wie verletzend es ist, im Diskurs als mechanistisch handelndes Objekt behandelt zu werden, gerade wenn dies den sehr persönlichen Bereich der sexualisierten Gewalt betrifft.
Ich vertrete dementsprechend eine Meinung allein deswegen bin ich allerdings kein Täter und ich nehme auch keine Täter in Schutz. Ich trete darüber hinaus für eine Aufarbeitung der gesellschaftlichen Gewalt und Gegengewalt ein. Dabei mag meine Position einigen nicht genehm sein und das ist auch in Ordnung so, denn auch ich habe nicht den Überblick und vielleicht ist meine Position falsch. Falsch allerdings in dem Maße, wie es durch Sprache zu der nächsten Position aufgehoben wird, die gerade diese Position auch enthält. Dies soll sich aber in der Sprache zeigen und dafür braucht es einer Plattform, die andere nicht gleich mit verletzenden Argumenten vertreibt. Nach wie vor interessiert mich, warum P.Rueth zu dieser Auffassung kommt. Die formale Theoretisierung von P. Rueth als Introjekt empfinde ich dabei nicht nur als unsachlich, sondern verbaut den Zugang zu seiner Sichtweise. Ich muss P.Rueth nun mal auch als Menschen annehmen, dabei kann ich jedoch dennoch grundsätzlich anderer Meinung sein.
@Norman:
leider ist deine Meinung wie Gewaltlosigkeit funktionieren soll rein theoretischer Natur. In der Praxis sieht das ganz anders aus, wie man hier sieht.
THEORETISCH wollen wir ja alle PEACE.
Doch in der Praxis muß man, wenn man nicht Opfer von Gewalt werden will, sich gegen Gewalt zur Wehr setzen. Das ist es ja, was alle Betroffenen nicht gelernt haben und weswegen sie in der Folge im Leben immer wieder zum Opfer gemacht werden können.
Was du anstrebst ist in der Praxis die Akzeptanz der Gewalt.
Berechtigte Gegenwehr ist keine Gewalt, auch wenn du das so darstellst.
Für mich fühlt es sich so an, als ob du Opfer von P.Rueth geworden bist. Er hat hier mit seiner Aggressivität so dominiert, daß du meinst ihn hier verteidigen zu müssen.
Und zu trennen zwischen dem was P.Rueth sagt und was er -vermeintlich- als Mensch ist (woher willst du das eigentlich wissen?) ist Haarspalterei.
Es wird deutlich, daß diese christliche Haltung zur Gewalttätigkeit nur dazu dient, Opfer klein zu halten und ihre Gegenwehr zu verunmöglichen.
In diesem Sinne:
WER SICH NICHT WEHRT, DER LEBT VERKEHRT!
Hallo Norman,
meinst du, dass hier durch die Aussage, P.R. befinde sich im Opfer-Täter-Kreislauf, sein Opfersein geleugnet wird? Wenn ich auf Menschen mit krummen Zähnen herumhacke, weil ich meine eigenen krummen Zähne hasse, wird dadurch mein eigenes Leiden an den krummen Zähnen nicht geringer. Dennoch hätte ich mit dieser Haltung in einem Selbsthilfeforum „Krumme Zähne“ nichts zu suchen, man dürfte mich dort wegen destruktiven Verhaltens rausschmeißen.
Oder, meinst du umgekehrt, P.R. sei aufgrund seiner eigenen, besonders großen Betroffenheit ausgeschlossen worden? Ich bin sicher, er hätte in diesem Forum sein eigenes Schicksal skizzieren und offen darüber klagen dürfen. Nur seine Behauptung, er selbst habe mehr erlitten als Norbert Denef, wurde ihm zum Vorwurf gemacht.
Übrigens hatte sich P.R. mit dieser Behauptung angemaßt, N. Denefs Schicksal und Erleben einzuschätzen.
„Du befindest dich im Täter-Opfer-Kreislauf“ ist hier, im Netzwerk Betroffener, mit Sicherheit nicht so gemeint, dass jemand aufgrund der eigenen Geschichte von der Diskussion ausgeschlossen werden soll. Unerwünscht ist nur destruktives Verhalten. Und dieses wird von einigen Beteiligten hier, wenn der Mensch, der sich so problematisch verhält, sich als mehrfaches Opfer von Misshandlungen und Ausbeutung darstellt, als Wendung der selbst erlittenen Gewalt gegen andere verstanden. Dem musst du natürlich nicht zustimmen, und ich selbst stimme dem nicht in jedem Falle zu (bzw. behalte mir als Zweifel vor, dass ich niemals den gesamten Hintergrund der betreffenden Person und ihres Verhaltens hier im Forum kenne). Aber die Zuschreibung „Täter-Opfer-Kreislauf“ ist hier im Forum mit Sicherheit nicht so gemeint, dass Argumente, die aus eigener Betroffenheit vorgebracht werden, damit disqualifiziert werden.
Was ist eigentlich therapeutisch-ästhetischer Diskurs?
Übrigens gibt es auch in Psychotherapien Gewalt, davon schrieb Jeffrey Masson.
Und jetzt mal abgesehen von P.R., also ganz allgemein, wenn es um das öffentliche Benennen von psychosozialen Zusammenhängen (in einer sozzialen Gruppe oder beim einzelnen) geht – ich kann schon verstehen, wenn du da eine Gefahr siehst, mental übergriffig zu sein und Menschen zu verletzen. Aber zunächst mal, wie Anne M. schon schrieb, P.R. hier so persönlich zu konfrontieren war Reaktion darauf, dass er oder sie sich nicht gerade höflich eingebracht hatte.
Davon abgesehen frage ich mich, ob es wirklich eine Verobjektivierung des Gegenübers darstellt, wenn wir in nicht-therapeutischen Gesprächen unsere „Tiefenwahrnehmungen“ und Analysen über das Gegenüber einbringen. Ich kann ja als Erwachsene auch die Wahrnehmungen und Analysen meiner Mitmenschen, die mich selbst betreffen, zurückweisen. Damit die Diskussion fair ist, müsste ich damit dann auch gehört werden.
Das Einbringen solch eindringlicher Sichtweisen auf das GBegenüber ist schon heikel und kann völlig daneben sein, aber ich persönlich möchte nicht, dass in es meinem (auch öfentlichen) Umfeld völlig tabu ist. Was mich daran störit: die Diskussion über psychosoziale Zusammenhänge in der Gesellschaft wäre dann enorm verlangsamt. Und es kommt mir irgendwie zwanghaft, allzu bereinigt vor, wenn wir uns dann im öffentlichen Leben alle mit Samthandschuhen anfassen,während weiterhin Kinder geschlagen werden. Das nur mal so als mein erster, persönlicher Eindruck zu diesem Thema.
Übrigens, hierzu passt auch die Situation, dass Menschen für das Schlagen von Kindern argumentieren mit „mir hat es auch nicht geschadet“. Wenn ich hier nicht im Gegenzug benennen darf, wie ich ihren Lebenszusammenhang verstehe, dass sie nämlich früher über die Schläge sehr wohl geweint und geschrien haben, und heute mit der Bagatellisierung von Kinderleid die damaligen Quäler rechtfertigen, dann lasse ich die Zuschreibung „Theater“ auch für das Weinen und Schreien der heute geschlagenen Kinder stehen. Damit maße ich mir dann ebenfalls an, das Erleben eines anderen Menschen besser zu kennen als er selber.
Ich vestehe auch den Hinweis „du befindest dich in einem Opfer-Täter-Kreislauf“ nicht so, dass der Kreislauf nun zwanghaft und endlos, also vorbestimmt aus der Kindheit, weiterlaufen müsse. Ich würde einem Erwachsenen, der sich noch immer in einem Gewaltsystem befindet, oder der früher erlittene Gewalt an andere weitergibt, durchaus die Fähigkeit zuschreiben, sein Verhalten anzusehen und zu verändern.
Der Philosoph, der sich für gewaltfreie Kommunikation einsetzte – hat der irgendwann gegen das Schlagen der Kinder plädoyiert?
Es gibt auch Formen von Gewalt, die müssen in einer Gesellschaft legal sein, damit nicht Menschen dauerhaft ohnmächtige Opfer bleiben, Stichworte: Polizeimonopol, Jugendamt, Selbstverteidigung als Notwehr.
Hallo Hubert,
es sind ohnehin schon alle oder fast alle Bürger über ihre Steuern und Sozialabgaben an dem Elend beteiligt. Es werden Krankheiten behandelt und Renten bei Arbeitsunfähigkeit gewährt – ich würde postulieren, dass einiges davon nur dadurch nötig wurde, weil Menschen in ihrer Kindheit Vernachlässigung und Misshandlung erfuhren. Eine amerikanische Krankenkasse hat einmal den statistischen Zusammenhang zwischen aversiven Kindheitserfahrungen und Gesundheitszustand und „Lebenstüchtigkeit“ ihrer erwachsenen Mitglieder untersucht, s. folgender Link:
http://www.acestudy.org/index.html
….Du übersiehst nicht Norman und Ideale müssen auf den Weg gebracht werden.Nur braucht das Zeit,denn die Verletzungen sitzen tief.P… hatte jetzt seine Plattform,die er ja auch brauchte.Sie diente seinem Überleben.Zu sagen er konnte nicht anders ist mir zu oberflächlich und zu einfach.Wir können nicht alle auf ihn los und wenn er noch so unbequem ist.Er beleidigte und möchte verklagen und Norbert bittet ihn sich einzubringen und das konstruktiv helfend…warum tun wir das nicht auch ??? MENSCH HILF UNS ZU DEN MENSCHEN. Liza
…das Draufschlagen muss aufhören !
Nun habe ich mir die ganze Diskussion von Anfang bis Ende zu Gemüte geführt und gestaunt, wie sehr sich die Thematik doch verselbstständig hat, in eine aus meiner Sicht doch eher sinnlose Spirale eines sich ausleerenden Disputs. Die eigentliche Thematik der Verjährungsfristen pro und contra ist über die Frage des Gegeneinander von Menschen völlig aus dem Blickfeld geraten. Sehr schade auch, dass der sehr fundierten Argumentation von Norman so wenig hinterher gedacht wird. Ich jedenfalls hoffe auf diejenigen, die den Mut zur Erkenntnis aufbringen und alte Denkansätze und Kreisläufe durchbrechen können.
In diesem Sinne wünsche ich Norbert , Norman und den Mitstreitern des Netzwerk B weiterhin viel Kraft. Anka
Hallo klaraklara,
nach Habermas werden die möglichen Formen des Diskurses unterteilt, je nachdem welcher Weltbezug vordergründig ist. Nach dem sogenannten semiotischen Dreieck gibt es dabei die Beziehung des Subjektes zum Objekt (theoretischer Diskurs), die Beziehung des Subjekts zu seinen Ko-Subjekten (moralischer Diskurs) und die Beziehung des Subjektes zu sich selbst (therapeutisch-ästhetischer Diskurs). Natürlich sind diese Diskurse immer wirksam, indem wir sie ideal voraussetzen, aber faktisch lässt sich Gewalt nur schwer vermeiden. Das Ideal sollte uns aber immer wieder den Weg zurück aufzeigen. Du hast Recht, es gibt auch in Therapien Gewalt und sexualisierte Gewalt, ohne Frage.
Wenn du mich mit Philosophen meinst und fragst, wie es mit der Haltung zum Schlagen gegen Kinder steht, dann sage ich, dass es falsch ist und ich werde diese Position auch in jedem theoretischen Diskurs als auch moralischen Diskurs halten. In der Interaktion mit realen Menschen sieht dies anders aus und die Situation verkompliziert sich. Die Frage war für mich vor allem, ob es hier ein geschickteres Vorgehen gibt, vor allem dann, wenn Menschen vollkommen verbaut für die diskursive Ebene sind. Sei aber gewiss, dass ich hier nichts bagatellisiere oder verharmlose. Wenn du darüber aber vor allem aus meiner persönlichen Beziehung mehr erfahren möchtest, dann können wir uns gerne telefonisch verabreden. Ich glaube, dass eine Konfrontation von Anfang an, zu anderen schlechteren Resultaten als die jetzigen geführt hätten. Aber wie gesagt, lass uns dies lieber auf ein Gespräch eingrenzen. Vielleicht verstehst du, dass in einem Punkt, wo ich versuche sehr sensibel zu sein, ich öffentlich nicht gerade an den Pranger gestellt werden möchte. Du kannst dann auch in einem Gespräch mich gerne kritisieren.
Zu deiner komplizierten Frage mit den Gewaltmonopolen. Dies ist ein berechtigter Einwand. Daher habe ich gerade unter dem Wissen der Äußerung auf das Argument der Besonnenheit Wert gelegt. Denn Gewalt gegen Gewalt bedarf auch oftmals einer Abwägung und sollte kein Freifahrtsschein sein.
Wann ist also Gegengewalt tatsächlich gerechtfertigt? Versteh, dass ich so wie du Zweifel habe, aber dennoch mich nicht ganz im Unklaren fühle. Es heißt beispielsweise, wenn wir nach einem Schiffbruch beide nur noch ein tragfähiges Stück Holz hätten, uns das letztverbliebene Stück erkämpfen dürften. Ein philosophischer Witz lautet hier, dass die theoretischen Philosophen aber lieber im Disput untergehen, weil sie darüber diskutieren, dass doch der andere dieses letzte Stück haben sollte.
Gewalt um Gewalt zu verhindern. Damit sind wir auf einem schwierigen Feld, wo den Philosophen auch nichts weiter übrig bleibt als die sogenannte Urteilskraft als letztgültige Instanz zuzulassen. Das heißt, dass nicht der Philosoph entscheidet, sondern dem Vermögen der Urteilskraft im Diskurs vertraut wird. In einer eingehenden Analyse solle demnach dann der Sachverhalt immer feinmaschiger analysiert werden, bis dann der Sachverhalt ein Eingreifen gerechtfertigt zulasse. Ein Beispiel: Wir haben lange gebraucht, unsere Polizei mit diesen Rechten auszustatten und der Diskurs und sich verändernde lebensweltliche Bedingungen will es so, dass wir teilsweise unsere Polizei wiederrum mit zu vielen Rechten ausstatteten. Das Gewaltmonopol hat einen langen klärenden Prozess im Voraus und vor allem entscheidet hier das Volk, dass es genau diese Gewalt über sich will.
Ein anderer Einwand: Gerade die Gegengewalt hat zu vielen Problemen innerhalb der gehetzten Demokratien geführt. Ein Robespierre, der nach seiner Machtergreifung in Frankreich zum Schlächter der Andersdenkenden wurde, wird in Frankreich noch als Held gefeiert. Er meinte Gegengewalt sei das Mittel und etablierte in einer bis zum 2. Weltkrieg andauernden Revolution, die Spirale von Gewalt und Gegengewalt, obwohl er das beste wollte.
Ein ähnliches Vorgehen mit dem Schwerpunkt auf die Urteilskraft denke ich gegen die Verjährungsfristen. In der Bundesrepublik herrscht derweil eine streng formalistische Auffassung des Rechts vor (man muss auch sehen, dass die Rechtssprecher heute in den 70ern bis 90ern studiert haben, damals war das gängige Position). Diese gebietet es allein aufgrund der formalen Strukturen einzelne Gruppen nicht zu berücksichtigen oder zu bevorteiligen. Genau danach orientieren sich nun die Zeitkommentare (zu Norberts Interview). Im Gegensatz dazu denke ich, dass wieder ein stärker substantialistisches Denken um sich greifen muss, worin eben dieser Formalismus in seinen Grenzen aufgezeigt wird. Auch hier ist also nicht der Verstand oder die Vernunft letztgültiger Rechtsgrund des Formalen, sondern die Urteilskraft, die in den besonderen Momenten des Falschen gegen die theoretisch-formale Position kraft eingehender Analysen eine Sonderregelung zulässt. Es geht um eine Sonderregelung, die eben nicht mit dem letzten Verstand gerechtfertigt ist, sondern durch Diskurse in unserer Gesellschaft etabliert wird. Nicht anders wird meines Erachtens dem formalen Begriffsgefüge unseres Rechts beizukommen sein, obwohl es auch hier noch 2 Ansätze gibt, dies auf rein formaljuristischer Ebene hervorzubringen.
Gewalt um Gewalt zu verhindern. Dies ist ein Thema, das uns noch lange begleiten wird. In vielen Fällen erscheint mir diese Gewalt aber zur Verrohung zu führen und die eigentliche Sache aus dem Fokus zu verlieren. Hierin liegt eine erhebliche Gefahr. Ich sehe ähnliche Tendenzen, Kriege zu führen, um den Frieden herbeizuführen. Gegen diese Kriegsfrieden werden dann wieder Friedensoffensiven angeführt und so weiter. Letztlich werden aber die Hölzer „Krieg“ und „Frieden“ aneinander gerieben, um nur neues Feuer zu schlagen. Die Amerikaner kennen sich mit den Dammbrüchen ihrer Foltergefängnisse aus. Gewalt gegen Gewalt hat demnach immer eine Schattenseite. Ich muss dir allerdings zugestehen, dass ich hinsichtlich dieser Dimensionen noch weitaus unschlüssig bin, wie zu verfahren sei. Es gehört wohl eine tiefergehende Analyse dazu und diese sollte erst stattfinden.
Gerade die modernere politische Theorie, die ich mit großer Begeisterung lese, macht hier für mich jedoch auch einen entscheidenden Gegenpunkt gegen Gewalt. Derrida schreibt dort beispielsweise, dass wir um demokratisch zu sein, selbst die Demokratie riskieren müssen. Es wäre zu leicht hier Derrida sein Opferdenken vorzuwerfen. Gewalt gegen Gewalt war vor allem ihm als Allgerier widerfahren. Grundlos kam er in das Räderwerk von Menschen, die nur das Beste wollten. Derrida hätte keine Revolution in der arabischen Welt wie heute gewünscht, obwohl er für die Demokratie im nahen Osten war. Es war abzusehen, Derrida hat es vorhersehen können, dass die gewaltsamen Strukturen durch eine gewaltsame Umwälzung vorhanden bleiben, so wie es in Ägypten immer noch der Fall ist.
Du siehst gerade hier an dem Punkt gehen wir erst mit unserer Urteilskraft in das schwierige Vorhaben dann auch die Realität wirklich zu verstehen. Anstatt nur Parolen und theoretische Dimensionen zu eröffnen, müssen wir erstmal mit unserer Urteilskraft in den ganz konkreten Fall eintauchen, um das beste Vorgehen zu erfahren. Es kommen dabei noch so viele Dinge hinzu. Erschwerend ist beispielsweise, dass die Realität nicht absolut durch Gründe vernetzt sein muss. Dies wäre das sogenannte Phänomen der Emergenz. Dies ist etwas, das auftritt, obwohl es keine Gründe dafür gibt. Diese Emergenz behindert schon unseren Verstand, der immer alles nach seinen Prinzipien aufdecken will, es aber an dieser Stelle nicht schafft. Wenn beispielsweise gesagt wird: „Wir müssen immer nach den Gründen fragen.“ kann auch gefragt werden „Warum?“ Gegeneinwand sogleich: Mit dieser Frage akzeptiere ich zugleich die Frage nach den Gründen, da ich sie ja selbst durchführe. Der wirklich Grund aber aller Gründe ist der Grund der selbst nicht mehr erfassbar ist, weil es einen Ursprung aller Gründe geben muss. Dies kann nur die Freiheit sein und diese gilt es daher meines Erachtens immer als erstes zu berücksichtigen. Daher sehe ich Täter immer in erster Linie als Täter aus Freiheit und erst in einem zweiten Schritt nehme ich die theoretischen Positionen ihrer gesellschaftlichen Werdung hinzu.
Nun ist der Vorwurf sehr richtig, dass es sich hier um eine theoretische Position von mir handelt. Damit hat Anna M. auch mit Sicherheit Recht. Aber ich hoffe Anna M. du kannst auch erkennen, was ich meine. Es ist weniger eine Kritik an dir, sondern ein tiefes und sorgenvolles Nachdenken meinerseits auch über Personen wie diesen P.Rueth. Ich bin mir sicher bei einem Tee ist der Herr oder die Dame ganz anders 🙂 Aufgrund der Gefahr des Theoretisierens aber halte ich die Unterscheidung zwischen idealer und faktischer Diskursgemeinschaft als sinnvoll. Ideal fordern wir, faktisch erreichen wir diese Ideal niemals. Aber das Ideal hat doch eine leitende Kraft.
Deswegen: Immer erst nach dem langfristig gewaltlosen Weg suchen. Wie finden wir diesen? Wir müssen noch mehr Urteilskraft walten lassen, um dann Gewalt gegen Gewalt zu rechtfertigen, einen letzt und immer gültigen Grund gibt es dafür nicht. Wir müssen immer wieder neu unsere Urteilskraft anschmeißen und im Hinblick auf die Realtität akzeptieren, dass wir die letzten Gründe nicht aufdecken werden. Dabei sollten wir meines Erachtens soweit wie möglich gewaltlos vorgehen. Wenn ihr diesbezüglich anderer Meinung seid. Kein Problem, aber nehmt es nicht gleich als pauschales Argument, sondern seid bereit für immer neue Beurteilungen der Sache.
Du siehst also, du sprichst sehr wohl Positionen an, wo ich auch nicht 100% weiter weiß und dies betrifft auch die komplizierte private Situation um Kinder die geschlagen werden. Ich vertraue dabei aber vor allem auf die heilsame Kraft eines Diskurses. Seien wir doch ehrlich P.Rueth nimmt doch niemand ernst, weil er absolut keine Argumente vortrug. Für mich ist das damit erledigt. Ähnliches gilt für Ein Stern, denn wirklich überzeugend sind dessen Argumente auch nicht.
Was in der Folge beginnen kann, ist ein Diskurs über Gewalt und Gegengewalt.
@ norman
du bist so gut und vorbildhaft. Bitte glaube, dass einige von uns inzwischen so sensiblisiert sind, dass manches Wort, was „hart“ klingen mag, dennoch bewusst gewählt wurde. Es dient wirklich mitunter auch dem schutz, nämlich nicht noch mehr verwirrung durch endlose debatten (die wir zur genüge durchexistiert haben, daher auch die sensibilisierung) freien lauf zu lassen. Es gibt gewisse momente, da weiss ich genau was zu tun ist und nehme mir zum Wohle der Sache ansich das Recht heraus, dem anderen mit seiner Absicht das wort „abzuischneiden“. Vergleiche es mit unlösbaren konflikten. Dieselben können natürlich immer wieder durch unsere gutmütigkeit erneut durchgekaut werden, aber wer verliert die Kraft?
Es geht zulasten der Sache! Und die Zeit drängt!
Diese zielstrebigkeit kommt nicht von irgendwoher norman. Sie beruht auf der Erkenntnis dass unlösbare Konflikte nur(leider) gemieden werden können. Ob sie sich später irgendwann und irgendwie und irgendwo lösen lassen, das sei dahingestellt.Das werden wir dann ja sehen.
Ich denke norman, nur wenn man als mensch im „fleisch“ erlebt hat, was es heisst, diesen unlösbaren konflikten mit ihrem „krankhaften Character“ und den dazugehörigen Menschen den Rücken zu kehren,dann weiss man auch wie man dem nächsten zu begegnen hat.Nämlich bestimmt NICHT mit anhaltendem Wohlwollen und MASOCHISMUS wie wir ihn damals versuchten zu lösen…
Aber es tut gut und ist hilfreich Menschen wie dich zu kennen und zu wissen dass sie auf unserer Seite stehen und für dieselbe Sache sind.
Mir fällt einfach auf die schnelle kein Beispiel ein, um es dir noch deutlicher vor augen zu führen….vllt später
Erstens: Hätte dieser mann ein schlechtes Gewissen bezüglich der Beleidigungen würde er sich mit Norbert in Verbindung setzen.
zweitens: kann davon ausgegangen werden, dass das zerreissen des ursprünglichen themas hier nichts anderes als genau seine Option war. Wer würde uns eines besseren belehren? Oder anders gefragt, sollen soclhe Beiträge einfach nur mit der MACHT des Schweigens beantwortet werden? Ihr könnt euch drehen wie ihr wollt. Es gibt keine Lösung. Kurz contra geben und PUNKT…meine Meinung.Dann macht er im besten Falle einen Rückzieher oder sucht weiter den Kampf, so einfach ist das.
Drittens: Sollte auch die Möglichkeit eines „Fakes“ nie ausgeschlossen werden, denn der hätte auch die Option das thema zu zerreissen.
Und nu?
Ich sehe nicht den Sinn einer Diskussion über die Äußerungen einer Person und Spekulationen über seine Beweggründe und Persönlichkeit. Wenn ein Betroffener seine Erfahrungen zur Familienangelegenheit und Privatsache erklärt, mag er oder sie das tun. Auch eine Meinung zur Entwicklung auf politischer Ebene steht jedem frei. Es steht niemandem zu, anderen Betroffenen vorschreiben zu wollen, wie mit den eigenen Erfahrungen umzugehen ist. Und mancher Position muss man nicht mehr Aufmerksamkeit schenken als unbedingt nötig und dazu eine Plattform bieten.
Zur Familienangelegenheit und Privatsache allerdings wollen Täter und Institutionen die eigene Verantwortung bzw. Täterschaft nur zu gern erklären, was u.a. an den Verfahren der DOK und DBK deutlich wird. In Vereinen, Familien, Heimen und Institutionen ermöglicht die Rechtslage den Tätern, sich der Verantwortung zu entziehen, da es keine rechtliche Handhabe für die Betroffenen gibt.
So wie die Verantwortlichen und Täter/innen ihre Fürsorgepflicht verletzt haben und verletzen, so tat und tut das auch der Staat und die Gesetzgebung, indem er das zuließ und weiter zulässt. Das sollte sich ändern, um eine Aufklärung, Aufarbeitung und Entschädigung zu ermöglichen.
Daher fühlen ich und andere uns durch Norbert Denef und NetzwerkB sehr gut vertreten und unterstützen seine Arbeit. Danke.
@Rasch
das ursprüngliche Thema scheint zerrissen und die Frage ist in welcher Weise Menschen die Kraft finden, sich mit den ständig möglichen Fakes in endlosen Debatten auseinanderzusetzen. Das Wort abschneiden unterbindet.
Die Arbeit, die allerdings im Hintergrund stattfindet, besteht aus vielen Schritten, die allesamt nicht den schnellen Erfolg versprechen. Die Hoffnung bleibt natürlich. Sich vor Enttäuschungen zu bewahren, ist dabei sicher auch nicht verkehrt. Die Sammelklage ist sicher der Versuch, den Stier bei den Hörnern zu packen und vielleicht will es das Schicksal, dass Richter tatsächlich ein Einsehen haben und es plötzlich ganz anders um die Rechte steht. Dennoch sind die formalen Gegebenheiten der Gesetze starr, so dass sich jeder die Erfolgschancen ausrechnen kann. Im Gegensatz aber zu diesen formalen Wegen, kann eine Abkehr von den Verjährungsfristen nur durch substantielles Umdenken geschehen, womit eben immer wieder an die Urteilskraft des Einzelnen appelliert werden muss. Dies müssen Betroffene tun. Deswegen ist es auch so wichtig, dass sich viele mit ihrer substantiellen Geschichte an der Sammelklage beteiligen. Selbst wenn die Sammelklage nicht erfolgreich wäre, ein Erfolg wäre dieses Vorhaben allein durch eine produktive Beteiligung und der Einbringung eines Themas in die Gesellschaft, was in seinem Gehalt doch täglich unterschätzt wird. Das Unrecht ist hier nicht nur in Begriffen zu messen, wie es die Gerichte gerne hätten. Die Aufladung der gesellschaftlichen Debatte mit substantiellen Lebensgeschichten und nicht nur den formalen Wahrnehmungen von Rechtssubjekten verändert. Wenn die formalen Wege ausgehebelt werden, dann nur weil die gesonderte Stellung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt tatsächlich dem Rechtsgeber vermittelt werden konnten.
Was ich damit sagen will: Die noch zu gehenden Wege sind lang. Die Frage ist, ob wir eine Aufhebung der Verjährungsfristen tatsächlich noch erleben. Dennoch argumentieren wir für die Sache und darüber hinaus. Selbst aber eine Aufhebung der Verjährungsfristen stellt nur eine Teillösung dar. Die Beweislast bleibt bestehen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen hat nur für wenige direkten Erfolg.
Entschuldige ich schreibe sehr nüchtern, aber die Sache erscheint mir langwierig und bedarf der Zähigkeit. Wenn ich mir die Grünen anschaue, die ja nun als fortschrittliches Völkchen gelten, so sehe ich doch, nach welchen Idealen diese sich gegen die Abschaffung der Verjährungsfristen eintreten aussprechen. Sie glauben tatsächlich, dass es ein Recht der Täter gibt, den Rechtsfrieden wieder zu erlangen und übersehen dabei die Bedeutung der Tat, weil sie mit den tatsächlichen individuellen und gesellschaftlichen Folgen nicht betraut sind. Auch der Herr Ströbele mag hier noch einiges Verkehrtes im Blick haben. Man mag hier sämtlichen Abgeordneten bösen Willen unterstellen. Ich bin aber dabei zu glauben, dass die Einsicht in die tatsächlichen Gegebenheiten nicht besteht und in diesem Sinne müssen sich Betroffene in Geduld üben und immer wieder eindringlich erklären, erklären und erklären… Dies mag in dem ein oder anderen in endlosen Diskussionen entarten, da es keine Erfolge JETZT verspricht. Aber wer gesellschaftliche Probleme, die seit Jahrhunderten gewachsen sind, beseitigen will, der braucht viel Vernunft (oder Geld, aber das haben wir ja nicht) und Argumente. Also nur Geduld und immer weiter argumentieren 🙂
Sieh es auch so, die Gegenargumente sind interessant. Nicht weil wir diesen in irgendeiner Weise folgen, sondern in ausgewählten Situationen diese Gegner dann durch ein sicher vorhergehendes, schmerzliches Exerzitium schnell entwaffnen können und für die Substantialität des Themas dann bereit machen. Wenn sich dann die Gegner mal aus der Deckung wagen oder wir Vormeinungen sehen, die fälschlicherweise bestehen, dann verändern wir.
Ich möchte nur darauf verweisen, dass mir die Komplexität des Gegenstandes „Sexualisierter Gewalt“ in dem Maße vor der Maischbergersendung überhaupt nicht bewusst war. Obwohl in so vielfältiger Weise von dem Thema direkt und indirekt betroffen, musste ich doch erst einsehen, wo sich diese Gewalt auch abspielt. Selbst hinter einer fälschlich vom Betroffenen verhüllten Freiwilligkeit findet die Gewalt statt, die späte Traumata auslösen. Bei mir veränderte sich viel durch das Aufzeigen der wahren Argumente.
Dabei kann ich aber auch wohl verstehen, dass die Aussagen von Einzelnen als schmerzlich wahrgenommen werden und einerseits der Abwehrmechanismus gegenüber der Gewalttätigkeit greifen muss. Einzelnen Kommentatoren müssen Grenzen aufgezeigt werden. Ich teile ja auch die Argumente und richte den Fokus auf einen kleineren Aspekt, den es auch dann meines Erachtens wieder zu berücksichtigen gilt. Dabei sehe ich die Argumente von Anna M., Hildegaard und auch vielen anderen als sachlich ein, dennoch zirkelte es sich irgendwann ein und da habe ich sicher für viele unangenehm Partei ergriffen. Dies war aber nicht böswillig gemeint, sondern sollte nur einen weiteren Aspekt hervorbringen. Dies ist mit Sicherheit geschehen und ich kann es nun auch viel eher akzeptieren und lese die vorangegangenen Argumente viel wohlwollender.
Norman 🙂
Sehr geehrte R…..Rueth, oder sehr geehrter…….
Seit einiger Zeit beobachte ich hier ein Klientel, was manchmal durchaus verletzend ist.
Manchmal wird an den Dingen vorbeigeredet, oder Menschen angegriffen, die Ihre Sichtweisen und Äußerungen zur Verfügung stellen.
Was mir aber besonders aufstößt, ist die Tatsache, dass Herr Denef ständig angegriffen wird.
Ich möchte Ihnen dazu einige meiner Gedanken mitteilen.
Wenn Sie sehr starke Emotionen verspüren – sich z.B. ärgern oder frustriert sind – atmen Sie tief durch. Vermeiden Sie Kritik zu äußern, wenn negative Emotionen präsent sind und das Denken beeinträchtigen. Bei spannungsgeladenen Situationen hilft es, sich vorab mit Vertrauten zu unterhalten, um etwas Abstand zu gewinnen. Machen Sie sich bewusst, dass Ihre Bewertung der Situation subjektiv ist. Ein kritisches Gespräch braucht keine weiteren Zuhörer. Leicht kann es passieren, dass der Kritisierte sonst damit beschäftigt ist, sein Gesicht vor den Zuhörern zu wahren und sich „verteidigt“, was im Übrigen hier niemand nötig hat, weder irgendwelche Opfer, noch Norman, noch Herr Dennef.
Äußern Sie doch einmal konkrete Verbesserungsvorschläge. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt jeder konstruktiven Kritik. Es geht nicht darum, dem anderen mitzuteilen, was er alles versäumt hat zu tun, sondern, was er in Zukunft konkret besser machen kann. Auch ein eingestreutes Lob oder Wertschätzung wirkt sich in diesem Zusammenhang positiv aus.
Bedanken Sie sich bei Ihrem Zuhörer für das Gespräch. Selbst wenn es nicht so verlief, wie Sie es sich wünschten, ist ein Dank angebracht. Der andere hat sich Zeit für das Gespräch genommen und Ihnen Ansatzpunkte gegeben, noch besser konstruktiv kritisieren zu lernen.
Die Funktion einer Kritik liegt darin, den anderen zu informieren, nicht ihn zu verbessern! Selbst bei einer konstruktiven Kritik, entscheidet der andere, ob er diese Kritik annehmen will oder nicht. Auch in existentiellen Situationen, wo z.B. ein Mitarbeiter sein Verhalten ändern muss, um seine Tätigkeit weiterhin ausüben zu können, trifft dies zu.
Viel Erfolg beim konstruktiven Kritisieren!
Und ich hoffe, dass es hier auch weiterhin Menschen hinzieht, die verstehen, dass einzelne Sichtweisen keine Menschen verurteilen oder beurteilen.
Ich möchte sehr gerne noch einen Nachsatz hinzufügen.
Auf meiner Homepage würde im übrigen Ihr Beitrag nicht freigeschaltet werden, weil es nichts mit konstruktivier Kritik zu tun hat, sondern mit Degradierungen. Ich denke besonders in einem Ort wie diesem hier, sollte es heißen gesunde Grenzen setzen, dort wo sie angebracht sind.
Und gesunde Grenzen dienem dem Miteinander und dem Füreinander.
Mit herzlichen Grüßen Christina mit Ihren Seelchen
Auch in sachen odenwaldschule gibt es viele rueths, die obwohl oft selbst missbraucht sich auf die seite der täter stellen-täterintrojektionen und identifikation mit dem Aggressor.Alles altbekannte mechanismen die aber z.b. die aufklärung an der odenwaldschule erheblich erschweren und als solches schon einen bedeuteten täterschutz -neben der justiz u.a. wegen der verjährung- dastellen.
@ Norman Da ist ’ne Menge dran, dass wir nämlich alle miteinander sehr vorsichtig, mehr umsichtig in Sachen verbale Gewalt – und besonnener sein sollten …
Konstruktives Kritisieren fällt halt schwer bei der überschatteten Selbst-Einordnung und meist auch verzerrten Wahrnehmung – Überreaktionen sind bei unserer vernebelten Vergangenheit vorprogrammiert, sachlich bleiben ist nicht in jeder Lebenslage leicht …
Gewaltlosigkeit aber – an dem Auftrag für die Zukunft führt kein Weg vorbei!!!
Allerdings sehe ich auch die Gefahr wie
klaraklara: „… die Diskussion über psychosoziale Zusammenhänge in der Gesellschaft wäre dann enorm verlangsamt. Und es kommt mir irgendwie zwanghaft, allzu bereinigt vor, wenn wir uns dann im öffentlichen Leben alle mit Samthandschuhen anfassen, während weiterhin Kinder geschlagen werden.“ …
Ich finde nach wie vor, dass Herrn oder Frau Rueth hier viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Er oder sie sitzt wahrscheinlich im stillen Kämmerlein und lacht sich schlapp darüber.
Ich hatte schonmal versucht zu sagen: „Don’t feed the troll!“, das wurde aber leider nicht freigeschaltet. Also noch ein Versuch: Bietet diesem Menschen doch bitte nicht so eine große Plattform für seinen Unsinn, das bringt absolut nichts. Finde ich jedenfalls. 😉
@ hildegard
dein satz:
Und es kommt mir irgendwie zwanghaft, allzu bereinigt vor, wenn wir uns dann im öffentlichen Leben alle mit Samthandschuhen anfassen, während weiterhin Kinder geschlagen werden.” …
Da kann ich nur zustimmen…..ganz doll mit dem kopf nick und noch sage:
und wir würden uns wieder dieser macht des Schweigens beugen wenn wir auf knien bittend versuchen passende höfliche und keine anklagenden worte suchen…….wie das kind von damals was die ungerechtigkeit zwar tief innen spürte und mit grosserangst und voller loyalitätsgefühlen dennoch versuchte einen „mittelweg“ zu finden. GEAU DAS ist die Energie die den Tätern zeigt, dass sie immer noch MACHT haben!
Hallo Norman,
vielleicht können wir uns für die persönlichen Erklärungen und evtl. auch noch etwas Diskussion per mail schreiben?
@ rasch … genau – allerdings zitierst du mein Zitat von klaraklara 🙂
Untertänigkeit? – nein, damit hätte ich nie überleben können.
Höflichkeit? – nein, Grenzen setzen ist nicht immer höflich möglich! – dabei muss ich aber wirklich nicht wild um mich schlagen …
Und dazu sagte Christina sehr richtig:
„Die Funktion einer Kritik liegt darin, den anderen zu informieren, nicht ihn zu verbessern! Selbst bei einer konstruktiven Kritik, entscheidet der andere, ob er diese Kritik annehmen will oder nicht. “
Klage aber will ich jetzt noch gegen meinen Täter und all die MitwisserInnen seiner Untaten führen, weil dieser mich zur Selbstverleugnung und -aufgabe nötigte, zwang – jene aber in ängstlich ergebungsvoller Loyalität mich und dich und Mill. andere Kinder dem Tyrannen überließen …
Und in der Idee der Sammelklage sehe ich eine Art Ausweg aus dem Verjährungs-Dilemma – ein Dank den InitiatorInnen!!!
Hallo klaraklara,
meine Adresse ist unter Beirat hinterlegt… Du kannst mir auch gerne unter schultz.norman1983@gmail.com schreiben 🙂
Für eine Beteiligung an einer Sammelklage sei auch auf folgende Seite verwiesen: http://netzwerkb.org/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%E2%80%A8/
Hallo
ja habe auch schon an den Europäischen Gerichtshof geschrieben, aber ich glaube die stecken unter eine Decke mit der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls haben die meine Beschwerde gg. Deutschland, wg. Unterlassung etc. abgelehnt, mit der Begründung, ich müsse erst alle inner Insztanzlichen gerichte durchlaufen, aber das kostet sehr viel Geld, wie soll man in Deutschland überhaupt zu seinem Recht kommen. Andere laufen Amok wie der in Norwegen und kriegt noch großes Geld von der Presse dazu, wie ungerecht ist Deutschland eigentlich wirklich? Ich habe als Kind überhaupt garkeine Rechte gehabt. Für mich galten die deutschen Gesetze überhaupt nicht, srelbst die Polizei half mir nicht und brachte mich geradewegs wieder in die Hölle- erst als Jugendlicher als ich vor lauter Wut in katholischen Kirchen einbrach und mir ein bisschen Geld zurück holte, was mir vorher nahmen, ja da bestrafte mich dieser beschissene deutsche Staat, knallhart mit 17 Jahren schon mit 2 Jahren Knast! Fragte er mich nicht der deutsche Staat warum ich es gemacht habe, nein. Er fragt auch heute nicht, wie es uns Betroffenen geht, nein und in so einem Land möchte ich nicht leben. Kämpfe aber jetzt alle Instanzen durch, biss ich dann beim Europäischen Gerichtshof angelangt bin, ja Ihr habt Recht, man muß eine Sammelklage machen , bitte meldet Euch alle Ihr Betrooffenen unter der angegebenen Ruf-Nr. ich werde es auch tun. Mein Kampf gg. die katholische Kirche hat gerade erst begonnen! Jetzt ist es Zeit zu handeln. Alle die einen Computer haben und Betroffen sind, sollten Weltweit zum Austritt, aus derkatholischen aufrufen. Ich mache es schon und ich hoffe, das viele es tun und austreten – denn die katholische Kirche versucht sogar Rechtsanwälte zu kazufen. Außerdem werden sehr viele Beratungsscheinegarnicht sinnvoll für Betroffene verwendet, nämlich weil die katholische Kirche dahinter steckt. Ich weiß es und habe es schon selbst erlebt. Dieser Rechtsanwealt taugt garnichts und Alexa Whiteman hat Recht, wenn Sie auf Dirk Schäfers Blog schreibt der Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier sammelt die Beratungsscheine reihenweise ein und es passiert für die Betroffenen hier rein garnichts, da muß man ja wohl überlegen und gleich fällt mir das Bistum Trier ein!!! Ich mache nichts mehr mit Rechtsanwälten, die zu sehr im Focus , der Medien stehen. Denn diese geben vor zu helfen, aber in Wirklichkeit helfen Dir nur einfache ansässige Anwälte, die nicht im Focus der Medien stehen und diese Anwälte arbeiten ehrlich und gut. Wenn wir etwas erreichen wollen, dann geht es nur miteinander und in der Masse und nicht gegeneinander und ohne Masse, das kommt nämlich dabei heraus. Sollte ich einmal einen Verlag finden, der mein Buch meine Autobiographie, veröffentlicht- nehme ich noch nicht einmal Geld dafür. So wichtig ist mir das was mir geschehen und alle sollen es lesen, so und es geht hier nicht, immer ums Geld sobndern auch und viel mehr um Menschlichkeit-stellt doch endlich mal das Wort Geld hinten an und denkt endlich makl wie Jesus Christus nämlich menschlich , DANKE