NIBELUNGEN KURIER 30.11.2011

Bundesregierung will Betroffene stärker unterstützen / Opferverband kritisiert Beschlüsse

Berlin (dapd) Mit einer Hilfe in Millionenhöhe will die Bundesregierung Opfer sexuellen Missbrauchs unterstützen. Der Bund stelle 50 Millionen Euro für einen Fonds für Hilfe und Therapien zur Verfügung, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.

Insgesamt solle das Hilfesystem 100 Millionen Euro betragen, die andere Hälfte der Kosten sollten die Bundesländer tragen, sagte die FDP-Ministerin weiter. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.

Der Runde Tisch Kindesmissbrauch wurde im März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Anlass waren die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Beschlüsse des Runden Tisches seien einstimmig gefallen. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Institutionen. Deutlich geworden sei, dass ein „Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig“ sei.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte eine Präventionskampagne an, mit deren Hilfe für das Thema Sexueller Missbrauch sensibilisiert werden soll. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, beispielsweise über die Traumatisierung von Opfern oder die Gewaltvorbeugung, zur Verfügung stellen.

Kritik der Opfer
Der Opferverband NetzwerkB kritisierte die Beschlüsse. Der Vorsitzende Norbert Denef sagte dapd: „Der Runde Tisch ist gescheitert: Dies war vorauszusehen und überrascht uns nicht.“ Der Bericht enthalte vor allem Empfehlungen und keine konkreten Ergebnisse. Denef kündigte an, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche zu erheben. Dass diese nun auf 30 Jahre erhöht worden seien, sei „nicht ausreichend – die Verjährungsfristen müssen weg“.

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