DUNKELZIFFER e.V. 23.12.2011

Stellungnahme des Vereins Dunkelziffer e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen:

Der Verein Dunkelziffer e.V. unterstützt die Forderung nach Aufhebung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung.

Bekanntlich setzt sich Dunkelziffer dafür ein, dass sexueller Missbrauch generell als Verbrechen geahndet wird, weil die seelischen Folgen auch bei so genanntem einfachen sexuellen Missbrauch für die Betroffenen zumeist ein Leben lang andauern. Verbrechen mit derart schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch die Gesellschaft insgesamt, dürfen niemals verjähren. Wenn Zweck der Verjährungsvorschriften laut Gesetzgeber die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit ist, kommt dies ausschließlich den Tätern zugute.

Von sexueller Gewalt Betroffene sollten ohne Druck zu dem Zeitpunkt Strafanzeige erstatten und/oder ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen können, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen.

Das Strafrecht stellt hohe Anforderungen an den Nachweis von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Betroffenen müssen im Rahmen ihrer Zeugenaussagen detaillierte Angaben zu den einzelnen Tatvorwürfen machen und sich im Zweifelsfall zusätzlich einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung unterziehen.

Auch ein zivilrechtliches Schadenersatz-/Schmerzensgeldverfahren erlegt den Betroffenen als Klägerinnen und Klägern die Beweislast für ihre Behauptungen auf, sexuelle Gewalt bzw. sexuellen Missbrauch erfahren zu haben.

Die Hürden sind also sehr hoch, so dass kaum mit einer Flut von Strafanzeigen bzw. zivilrechtlichen Klagen zu rechnen ist, sollten die Verjährungsfristen aufgehoben werden.

Der Gesetzgeber, der sich gern den Opferschutz auf seine Fahnen schreibt, ist aufgerufen, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit unter Berücksichtigung der Opferbelange neu zu definieren.

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