ksml.fi 10.01.2012

Seit Jahresbeginn müssen in Finnland Lehrer, Ärzte und kirchliche Mitarbeiter aufgrund eines in Kraft getreten Kinderschutzgesetzes jeden Verdacht des sexuellen Missbrauch von Kindern an die Polizei melden. Aus dieser Anzeigepflicht ist wiederum das Beichtgeheimnis ausgenommen worden, was die Tageszeitung Keskisiomalainen kritisiert.

Die Darstellung der Kirche, sei unangemessen, dass „ein reuiger Mensch in der Beichte auch über schwierige Dinge sprechen kann. So kann man sich mit Hilfe des Pfarrers von seiner Last befreien. Die strafrechtliche Verantwortung liegt dann beim Menschen selbst.“

Wenn es die Kirche als Aufgabe verstehe, sich um die Schwächsten zu kümmern, dann brauchten diese Kinder ihre Hilfe. Missbrauchte Kinder seien die Schwächsten unter den Schwachen.

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