Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden)
Bundeskinderschutzgesetz
Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.
Grundsätzliche Probleme beim Kinderschutz geht der Gesetzgeber mit dem pompös klingenden Bundeskinderschutzgesetz nicht an. Vielmehr bleibt die notwendige Verantwortungsübernahme des Staates, seiner Institutionen und Mitarbeiter aus. Jeder, der daher von Straftaten in Institutionen weiß, ist nicht gleichzeitig verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Dies begünstigt By-Stander-Effekte, dem tatenlosen Zusehen, da jeder hofft, ein anderer greift ein. Das neue Gesetz entpuppt sich somit nicht nur als zahnloser Tiger, sondern erweist sich als Täterschutz, welches Sozialstrukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, weiterhin begünstigt.
Opferverbände sprechen sich am Runden Tisch gegen eine Meldepflicht aus
Unserer Ansicht sind diese untragbare Nachlässigkeiten auch auf ungünstige, soziale Prozesse zurückzuführen. Auffällig ist so zum Beispiel, dass vor allem Opferverbände sich gegen eine Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt aussprechen. Nach ihrer Argumentation würde das abzusehende Chaos einer Meldepflicht das Vertrauen in viele Institutionen beschädigen und letztlich für Kinder die Situation zunächst verschlimmern. Wie hingegen glauben: Das bevorstehende Chaos ist ein notwendiges Chaos, um eingewachsene und falsche Strukturen zu beseitigen. Dieses betrifft auch die Restrukturierung gegenwärtiger Opferverbände. Hierin aber zeigt sich sogleich das soziale Dilemma: Opferschutzorganisation können ab einem gewissen Punkt ihrer Integration in politische Prozesse nicht mehr das Richtige fordern, da sie so gezwungen wären gegen sich selbst zu arbeiten. So wäre beispielsweise eine zentrale Organisation von Nöten (dies könnte ein reformiertes Jugendamt sein), das bevorstehende Chaos in den Griff zu bekommen. Damit jedoch müssten regionale Strukturen aufgebrochen werden und es würden schließlich Aufgabenbereiche regionaler Opfervereine in Frage gestellt werden. Unglücklicherweise geht es auch hier um Geld. Zusammenarbeit zwischen den Behörden, wie es bei anderen Vergehen und Verbrechen Gang und Gäbe ist, wird hier also verhindert, obwohl diese unumgänglich ist, so darf beispielsweise ein Betroffener nicht vom Glück einer guten Institutionenstruktur in seiner Stadt oder seinem Bundesland abhängig sein. Dies bedeutet aber schmerzhafte Umstrukturierungen für Opferschutzverbände.
Gefährdung der Betroffenenvereine
Ein radikales Umdenken gefährdet also die sozialen Vereine in ihrem Bestand und ihrer Legitimation. Zusammenarbeit müsste vereinbart werden, Menschen müssten sich in erster Linie verstehen wollen und auch bereit sein, aufgrund der Neuaufteilung von Arbeitsbereichen ihren Arbeitsplatz für die Sache aufzugeben. Dieses soziale Dilemma ist sicher ein Grund, warum wirtschaftlich abhängige Vereine für radikales Denken nicht eintreten können. Die Gründe dafür, dass eine Meldepflicht nicht in Angriff genommen wird, sind daher auch immer in ungünstigen Sozialstrukturen zu suchen.
netzwerkB will mehr als nur eine Meldepflicht
Kann das zu erwartende Chaos also zentrales Argument sein, warum eine Meldepflicht in Deutschland nicht existieren darf? Wenn klar ist, dass zehntausende Kinder in Deutschland unter unhaltbaren Bedingungen groß werden, dann muss sich etwas ändern. Bei netzwerkB als wirtschaftlich ungebunden Verein ist die Position daher eindeutig: Wenn nicht heute radikale Korrekturen stattfinden, so werden wir die Situation noch in 100 Jahren vor uns herschieben. Nicht das Chaos einer Restrukturierung der Verantwortungsbereiche ist das Problem, sondern die gegenwärtigen nebulösen Verantwortungsbereiche und das Fortbestehen der Katastrophe. Um diese Strukturen zu beseitigen und Kriminalität zu verhindern, brauchen wir daher nicht nur eine Meldepflicht, sondern müssen mit der bisherigen Politik der Verschlimmbesserung noch radikaler brechen. Das heißt: Wir brauchen eine Anzeigenpflicht. Institutionen und Arbeitgeber würden folglich in die Pflicht genommen werden und müssten sich eindeutige Strategien für ihr Handeln überlegen, denn andernfalls machen sie sich strafbar. Weil sexualisierte Gewalt nicht allein im Verborgenen stattfindet, sondern oftmals viele Mitwisser hat, besteht die berechtigte Hoffnung, dass sich mit einer Anzeigenpflicht grundsätzlich Änderung einstellt. Anstatt also das Problem noch Jahrhunderte vor uns herzuschieben, müssen wir das entstehende Chaos zunächst in Kauf nehmen, um klar einzusehen, was in Deutschland tatsächlich der Fall ist. Unsere Kinder sind vielfach sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Die entstehenden Mehrkosten für die Umwälzung muss ein Sozialstaat, der für das Gerechte eintritt, in Kauf nehmen, denn allein so bekommen gerade die Mitglieder unserer Gesellschaft, die sich selbst nicht wehren können, eine Chance auf freie Entwicklung der Persönlichkeit. Alternativen zu diesem Anspruch gibt es nicht.
- Versicherungspflicht der Institutionen
An dieser Stelle denken wir bei netzwerkB darüber hinaus auch eine Versicherungspflicht derartiger Institutionen an, um die Sicherheit der Kinder auch monetär verpflichtend und messbar zu machen. Diese Versicherungspflicht besteht bereits in den USA, hat es aber wegen der vielen Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt in Deutschland noch nicht gegeben.
Konsequenzen der Anzeigenpflicht
Mit der Einführung einer Anzeigenpflicht sind verschiedene Konsequenzen verbunden. Viele Formen der Vertuschung, wie wir es über viele Jahrzehnte erlebt haben, werden der Vergangenheit angehören. Letztlich aber würde eine derart grundlegende und fortwährende Restrukturierung auch bedeuten, dass mittelfristig Opferschutzorganisationen ihre Aufgabenbereiche verlieren, was zugleich ihre Legitimation gefährdet. Wenn Betroffene sogleich von den Tätern befreit werden und somit Therapien schnell greifen können, wird es auch nach und nach weniger Tätigkeitsfelder für diese Vereine geben.
netzwerkB will sich abschaffen
Es ist ein soziales Dilemma, dass sobald Opferschutzorgansiationen entstehen, diese im Kampf um Gelder ihre Positionen oftmals kontraproduktiv verteidigen müssen. So bedingen soziale Strukturen, dass grundlegende Strukturreformen ausbleiben. Der eigentliche Skandal aber ist nicht, dass eine fortwährende Debatte um die Opferschutzorganisationen besteht, sondern dass es Opferschutzorganisationen überhaupt geben muss. Ziel einer Opferschutzorganisation kann daher nicht ihr Bestand sein, sondern ursprüngliches Ziel einer Opferschutzorganisation muss sein, dass es sie irgendwann nicht mehr gibt. Die Probleme müssen nicht symptomatisch behandelt werden, wie es nach gegenwärtiger Gesetzeslage geschehen soll, sondern müssen ihrem Grund nach gelöst werden. Jene Herangehensweise verlangt aber auch radikal nicht allein den eigenen Posten zu verteidigen. Aus diesem Grund bewahrt sich netzwerkB seine finanzielle Unabhängigkeit und tritt vor allem dafür ein, dass es uns möglichst bald nicht mehr gibt. Die Abschaffung der Verjährungsfristen und die Einführung einer Anzeigenpflicht sind die ersten Schritte dorthin.
Helfen Sie mit bei der Abschaffung von netzwerkB, treten Sie unserem Verein bei oder bewerben Sie sich bei uns als ehrenamtlicher Mitarbeiter. E-Mail hierzu bitte an info@netzwerkB.org
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Genial!!!
Ich halte eine Anzeigenpflicht auch für dringend geboten. Anders ist die Vertuschungspolitik, vor allem in kirchlichen Organisationen, nicht zu durchbrechen. Ansonsten wird der Ball so lange hin und her geschoben, bis die Aufklärung schwer oder fast unmöglich geworden ist.
Das ist doch mal eine Aussage! Allerdings muß ich sagen, das viele Vereine nicht das sind was sie nach aussen hin vorgeben. Bei so manch einem Verein spielt Geld eine weitaus größere Rolle als die hauptsächlichen Aufgaben!!
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Anmerkung von Norbert Denef:
Über das Engagement von netzwerkB können Sie sich u.a. informieren unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/netzwerkB_Positionspapier_Engagement_28.12.2011.pdf
netzwerkB beabsichtigt eine gemeinnützige Stiftung zu gründen, um Menschen auszuzeichnen, die sich dafür einsetzen, das Schweigen im Bereich der sexualisierten Gewalt zu brechen. Dafür benötigen wir sehr viel Geld. Mehr darüber unter:
http://netzwerkb.org/die-stiftung/
Wir setzen uns dafür ein, dass das Scheigen gebrochen wir – deshalb reden wir auch offen mit unseren Mitgliedern über den Einsatz unserer finanziellen Mittel. Zur nächsten Mitgliederhauptversammlung, mitte April in Scharbeutz, der genaue Termin wir demnächst noch bekanntgegeben, sind Sie als Gast herzlich willkommen.
Zu diesem Positionspapier habe ich zwei Fragen:
Wird die allgemeine Anzeigepflicht nur für jene Verdachtsfälle gefordert, die auf den Rahmen von Institutionen begrenzt sind? Oder sollte die Anzeigepflicht auch Verdachtsfälle betr. Missbrauch in der Familie betreffen?
Und wann fängt „Verdachtsfall“ an – wenn Kinder sich merkwürdig verhalten und nach dem Eindruck einer Pädagogin in Andeutungen von ihre Missbrauchtwerden erzählen, oder erst, wenn schon handfeste Nachweise bzw. eine klare Mitteilung durch ein betroffenes Kind vorliegen?
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Anmerkung von Norbert Denef:
– Ja, auch Verdachtsfälle betr. Missbrauch in der Familie.
– Nur ein sehr geringer Teil der „Verdachtsfälle“ die angezeigt werden kommen zur Anklage. Die Entscheidung darüber wird von der Staatsanwaltschaft getroffen. Sollte man sich als so genannter „Leihe“ nicht sicher sein, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht, dann gibt es ja die Möglichkeit sich entsprechend beraten zu lassen. Bei einer Anzeigepflicht sollte man immer beachten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Das Verschweigen, Verleugnen und Vertuschen ist dann ein Straftatbestand.
Ein gutes Gefühl, einer Gruppe anzugehören, von der man weiß, hier sind Menschen die denken und Menschen, die nicht allein auf sich bezogen sind. Ich glaube, dass in der Tat Einwände von Opferorganisationen nicht immer frei von eigenen Interessen, größer zu werden oder am Markt zu bleiben, sind. Sich selbst abschaffen, indem gesetzliche Strukturen geschaffen werden, die netzwerkB überflüssig machen- genial! Wie die Vorschreiberin schon sagte.
Super auf den Punkt gebracht – und übertragbar auf Gewaltverhältnisse in der Pflege alter Menschen bzw. Menschen in „Einrichtungen“ generell.
Meine Rede seit nun beinahe zwei Jahren!!!
Man kann ja auch anonym anzeigen, wenn jemand Angst hat vor Zivilchourage, oder sich nicht sicher ist und Rufmord befürchten muss.
Dies ist auch heute schon möglich. Ein Anruf bei der Polizei genügt. Die müssen dem Hinweis dann nachgehen.
Ergänzung:
aber es kann einfach nicht sein, dass ein Jugendamt, dass Ärzte usw. auch im neuen Kinderschutzgesetz nach wie vor nicht gesetzlich verpflichtet sind, bei Verdacht oder Wissen immer noch nicht Anzeigen müssen. Ein Jugendamt ist für den Schutz und das Wohlergehen Kinder und Jugendlichen verpflichtet und ist ein vom Staat eingeführtes Amt.
Das neue Kinderschutzgesetz ist eine Farce, Opium fürs Volk und ein Selbstbeweihräucherungsversuch, Ablenkungsmanöver der Politik.
und wieder einmal bestätigt netzwerk b mich darin das ich damals die richtige entscheidung getroffen habe, indem ich netzwerk b unterstütze. es kann nicht ziel eines verbandes sein geld zu machen, größer zu werden, oder ähnliches, sondern sollte wie es im artikel treffend steht, das einzige ziel sein, das dieser verein nicht mehr benötigt wird. also hoffe ich mal das sich viele melden die uns unterstützen wollen, die helfen druck auf politik, einrichtungen etc. auszuüben, das sich endlich was ändert, kinder wieder sicher leben können, und ihre kindheit geniessen können.
Meldepflicht ja, aber nur, wenn auch für die existenzielle Absicherung der Betroffenen zeitgleich gesorgt ist. Sonst macht das keinen Sinn.
Man bedenke, daß viele, sehr viele Opfer direkt vom Täter existenziell abhängig sind. Erst, wenn diese Abhängigkeit aufgelöst wird durch eine Ersatzversorgung, wird es abhängigen Opfern überhaupt erst möglich gemacht, so einen Täter zu melden bzw. anzuzeigen.
Man bedenke dieses unbedingt. Es ist mit ein Hauptgrund, weswegen Täter lange oftmals frei rumlaufen.
Zwar ist eine Ersatzversorgung kostspielig, aber ein gefährlicher frei rumlaufender Täter ist weitaus kostenintensiver.
Ich betone hier besonders den finanziellen Aspekt, weil nur das wohl ein Hauptgrund zu sein scheint, weswegen die Verantwortlichen so unglaublich schleppend und in winzigen Schritten die Gesetze dazu ändern.
Diese Art der Abschaffung unterstütz ich ich auch nach vollem Herzen!
Volkmar
NUR mit einer Anzeigenpflicht für Jugendämter und Familienrichter werden wir unsere Kinder in Zukunft schützen und schwarze Schafe im Vorfeld in die Schranken verweisen können. Es gibt KEINEN anderen Weg.
Ausserdem erübrigen sich dann im Folgenden die Bedenken der Angst vor Anzeigen weil ganz andere Vorraussetzungen entstehen- und geschaffen werden somit.
Nur wer weiter perfide und im geheimen agieren will kann gegen diese not-wendige Massnahme sein!
Sie mögen alle Recht haben, was den potentiellen Filz in den Strukturen und die Notwendigkeit einer Anzeigepflicht auf institutioneller Ebene angeht.
Aber wenn ich meine eigene Situation betrachte (sexuelle Gewalt in der Familie, gegenseitige emotionale und finanzielle Abhängigkeiten, Geheimnisse, Schuldgefühle – das volle Programm, wie es eben in solchen Familien herrscht):
selbst wäre ich NIE aus der Deckung gekommen und hätte mir Hilfe gesucht, wenn Anzeigenpflicht bestanden hätte. Ich betone — NIE!
Um familiäre Verkrustungen zu lösen, die in solchen Familien herrschen, braucht es jahrelange Traumatherapie. Und erst dann wäre man als Betroffene vielleicht in der Lage, Anzeige zu erheben.
Mir ist es – gerade nach dem Erleben vielschichtiger Ohnmacht – enorm wichtig, Herrin eines solchen Verfahrens zu sein und zu bleiben, anstatt in eine erneute Abhängigkeit von z.B. einem Arzt zu geraten, der an mir vorbei Anzeige erheben würde/müßte.
Die emotionale Überflutung, die ein solches Verfahren zu Beginn meiner Therapie ausgelöst hätte, hätte ich als Betroffene nicht überlebt. Es muß für Betroffene möglich sein, vertraulich bei Ärzten, Therapeuten, Sozialarbeitern etc. um Hilfe zu bitten, ohne sofort automatisch in die Mühle von Strafrechtlern zu geraten.
Meiner Meinung nach haben Opferschutzverbände auch diese Angst vieler Betroffener im Blick, und nicht nur ihre eigenen Pfründe.
Ich stimme Maria aus vollstem Herzen zu.
Nach jahrelangem Mißbrauch durch meinen leiblichen Vater – dieser Tatbestand war vollkommen aus meinem Bewußtsein verschwunden, bis ich mit 30 Jahren eine Seelsorge aus ganz anderen Gründen aufsuchte – kann ich Marias Worte nur bestätigen.
Ich finde, dass eine Anzeigenpflicht eine höchst sensible Sphäre betrifft, nämlich die Privatsphäre. Meine Eltern waren in meiner Kindheit angesehen, privilegiert und verhältnismäßig wohlhabend. Niemand hätte sie angezeigt und ich weiß nicht, ob im Umfeld überhaupt jemand etwas bemerkt hat. Das würde auch heute so sein. Wenn die Fassade perfekt ist, kommt niemand auf den Gedanken, dass da etwas nicht stimmt.
Andererseits kann so eine Anzeigenpflicht auch mißbraucht werden, um unliebsame Mitbürger zu denunzieren.
Wo ist da die Grenze? Bedeutet ein Verdacht schon, wenn das Kind nicht mit sauberen Markenklamotten zur Schule kommt? Ich persönlich bin sehr empfindlich, was die Privatsphäre meiner eigenen Familie (Mann und Kinder) betrifft.
Welchen Schutz gäbe es für Familien, die intakt, aber ungewöhnlich sind, einfach Dinge anders machen, z.B. nicht das Wochenende vor dem Fernseher hängen, sondern mit den Kindern in den Wald gehen? Kann man eine solche Anzeigenpflicht kontrollieren? Ist jeder Jugendamtsmitarbeiter, jeder Pädagoge, jeder Arzt, jeder Psychologe so sensibel, so ausgebildet und so fair, da ein „richtige“ Entscheidung zu treffen?
Mein Vater leugnet bis heute, dass irgendetwas passiert ist. Ich kann ihn nicht zur Rechenschaft ziehen, ich kann ihn nicht heilen – ich bin nicht verantwortlich für das, was er getan hat. Aber ich bin verantwortlich für mich selbst. Das scheint mir einer wichtigsten Wege zu sein, damit umzugehen: mich selbst zu heilen.
Ja, ich habe bis heute damit zu tun. Mein Körper hat sich an den Mißbrauch erinnert, als ich 42 Jahre alt war. Und diese Erinnerung ist sehr lebendig. Niemand von außen kann das ändern, auch nicht die Therapeuten und Seelsorger.
Aber ich kann das ändern. Ich übe jeden Tag, mich selbst zu lieben, so wie ich bin. Und darin bin ich jedem Täter weit voraus.
Heimaufsicht: Ab 1961 schon kam den Landesjugendämtern auch die gesetzliche Pflicht der Heimaufsicht nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) zu. Die Heimaufsicht umfasste dabei die Aufsicht über die landeseigenen Heime und die Heime der freien Träger und sollte das leibliche, geistige und seelische Wohl der Minderjährigen in den Heimen gewährleisten.
Jörg Freese, Vertreter der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände und Beigeordneter des Deutschen Landkreistages berichtete zu der Rolle der Jugendämter als kommunalen Behörden.
Ich weiß nicht, was Herr Freese zur Rolle der Jugendämter berichtete, aber ich kann ihnen sagen, das während meiner ganzen Zeit in den Heimen, nie ein Vertreter des Jugendamtes nach dem rechten gesehen hat. Für die Jugendämter waren wir „versorgt“ „weggeräumt!“ und ohne weiteres Interesse. Das sind die Fakten.
@ Maria
Das EINZIGE was aus den von ihnen beschriebenen Strukturen hilft auszubrechen ist RÄUMLICHE und ZEITLICHE Trennung. Das ist ein Fakt und von keinem vernünftigen Therapeuten oder sonstigem Fachmann zu widerlegen. Von daher würde natürlich ein HERAUSWUCHTEN durch eine anzeigenpflicht entstehen. Aber dies wäre NICHT zu Ihrem Nachteil.
Solange ein Betroffener in seinem täterumfeld verweilt wird er auch nicht befreit, dies dürfte doch nun langsam mal klar geworden sein und NICHT länger zu unterschätzen sein.
Dass wir bei Kindern derart reagieren MÜSSEN auch!
SIE….als erwachsene Person brauchen sich nicht einem Arzt anzuvertrauen wenn SIE NICHT gleichzeitig sich auch bewusst darüber sind, dass sie das Umfeld verlassen wollen…
Therapeutische Hilfe können sie dennoch in Anspruch nehmen OHNE Anzeigenpflicht, wobei der therapeutische Aspekt dann natürlich in frage gestellt werden muss früher oder später. Denn wie soll Entwicklung gehen ohne täterabstand bitte???
Die loyalen und ambívalenten Gefühle nehmen ja auch ein ende nach einer gewissen therapeutischen arbeit. Über einen zeitraum dessen bei erwachsenen Personen kann ja nachgedacht werden und sollte kein Hindernis sein….wo ist das Problem?
Und dieses Ihre Zitat gefällt mir so nicht:
zitat:
„Herrin eines solchen Verfahrens “
…es zeigt mir dass sie nicht im geringsten wissen, dass ein mensch sich ab einem gewissen zeitpunkt tragen lassen kann um einer weiteren Entwicklung nicht im Wege zu stehen.
Sorry aber ich halte ihren Beitrag eher als abträglich und wenig bewusst.Sie benutzen zwar charismatische ausdrücke wie „vielschichtige Ohnmacht“ zum beispiel…aber meines erachtens nach, ohne dieselben jemals zugelassen zu haben und zu wollen. Aber genau dies macht Therapie not-wendig. Und glauben sie mir…da tritt die sache mit der anzeigenpflicht für die betreffende Person in den Hintergrund durch eine gestärkte professionelle Rückendeckung.
Aber die Entscheidung, ob mensch weiter verdrängen will (weil er schuld versteckt vllt?) oder ob er wachsen und befreiung will…diesen Schritt kann kein Therapeut für sie gehen.
Da sind ihre Einwände in meinen Augen nur ablenkung und verdeckung!
Berichtigen sie mich bitte wenn ich falsch liege!
Ich sehe das Problem vor allem betr. innerfamiliarem MIssbrauch. Wenn es um Missbrauch in Insittutionen geht, kann ich die hier vertretenen Ziele besser verstehen.
Îch habe es so gelernt, dass, sobald jemand bei der Polizei in betr. auf sexuellen Missbrauch Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft Untersuchungen einleiten MUSS. Wenn diese Untersuchungen zum Ergebnis haben, dass dem mutmaßlichen Täter die Tat nicht NACHGEWIESEN werden kann, wird die Klage niedergeschlagen und der Täter gilt als unschuldig (Nachteil des Strafrechtes vergleichen mit Prinzipien im Kinderschutz, wo ein stichhaltiger VERDACHT genügt, um Schutzmaßnahmen einzuleiten. Und unter einem stichhaltigen Verdacht wird ja meistens verstanden, dass sich ein Kind schon mal offen und klar über den Missbrauch ausgesprochen hat).
Was, wenn in der Zeit nach Anzeigenerstattung das betroffene Kind zu schwach ist, um die Untersuchungen und einen Prozess durchzustehen?
Das ist der Punkt, warum ich einer Anzeigenpflicht bei sämtlichen Verdachtsfällen nicht so einfach zustimmen kann.
Davon abgesehen entstand aber in den letzten Jahren auch für diejenigen, die ein Kind über das Jugendamt schützen wollten, ein Zwang, es zum Strafprozess kommen zu lassen. Da nämlich immer mehr innerfamiliäre Täter, gegen die es keinen strafrechtlichen Prozess gegeben hatte, sich das REcht auf Kontakt mit dem Kind vor den FAmiliengerichten erstritten (was sie freilich auch können werden, wenn es einen Strafprozess gab und sie in diesem als „unschuldig“ ausgingen).
Es läuft alles darauf hinaus, dass, außer dem Anzeigen, auch die GEstaltung der Strafprozesse äußerst wichtig ist, damit Kinder effektiv geschützt werden können. Gibt es eigentlich auch zur Prozessgestaltung ein POsitionspapier von NetzwerkB?
Ich frage mich gerade, ob man etwas gegen den juristischen Grundsatz „Tat nicht bewiesen – also mutmaßlicher Täter von sämtlichen Verdächtigungen freizuhalten“ tun sollte???? Es ist so verzwickt. Normalerweise ist dieser Grundsatz absolut wichtig. Stellt euch vor, euch hat der durchgeknallte Detektiv des zu eurem Zuhause nächstgelegenen Supermarktes grundlos eines Diebstahls bezichtigt und euch bei der Polizei angezeigt. Die halbe Nachbarschaft hat zugesehen und manche fassen jetzt immer nach ihrer Brieftasche, sogald sie euch sehen. Im Prozess gewinnt ihr, weil der Detektiv keine Beweise gegen euch hat. Von jetzt an muss der Detektiv alles unterlassen, was euren Ruf in der Nachbaerschaft schädigt. In diesem Zusammenhang ist die Regel des Strafgesetzes „kein Beweis, also Angeklagter nicht mehr zu verdächtigen“ positiv zu sehen.
Aber wenn es um sexuellen Missbrauch geht, schafft dieser Grundsatz große Probleme für den Kinderschutz, denn das Jugendamt darf keine Schutzmaßnahmen vor einem mutmaßlichen täter mehr einleiten, wenn dieser vom Strafgericht freigesprochen wurde. Sollten wir also für den Bereich sexueller missbrauch an diesem Grundsatz der Justiz rütteln ????
Mag sein, dass ein Gesetz zur generellen Anzeigenpflicht es nach sich zieht, dass sich die Bedingungen für die betroffenen Kinder in der Strafjustiz noch weiter und erheblich verbessern. Vielleicht könnte NetzwerkB ja eine Ideensammlung ins Leben rufen, was alles den extrem eingeschüchterten und mit ihrem Täter familiär verquickten Kindern in einem Prozess helfen würde?
Ach ja, und die Jugendhilfe bringt es seit einiger Zeit auch nicht mehr richtig: Ursula Enders zufolge kommt es zu begleitetem Umgang von Kind und Täter selbst in solchen Fällen, bei denen der Täter vom Strafgericht verurteilt wurde …
Ich wüsste gerne, warum in dem Positionspapier andere Opferschutzorganisationen so angegriffen werden, und welche damit gemeint sind.
Ich bin wirklich kein Freund von gekünsteltem Frieden in diesen Angelegenheiten, ich lese jeden Tag auf dieser Seite, weil ich finde, dass gegen die verkrusteten Strukturen von Abwehr und Täterschutz in der GEsellschaft nur eine klare Linie hilft, die auch mit der Bereitschaft zum Konflikt vertreten wird. Deshalb bin ich auch kein Freund der Bundesinitiative, aber Wildwasser und Zartbitter schätze ich (wobei nur Wildwsser eine Betroffenenvereinigung ist, aber ich würde auch zu Zartbitter Köln gehen, wenn ich den Eindruck hätte, dass ein Kind missbraucht wird).
Grundsätzlich finde ich, dass die verschiedenen Organisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten arbeiten und ihre Wirkungen dabei gegenseitig verstärken könnten.
Hallo Hubert,
die Idee mit der Ersatzversorgung für Betroffene, die von ihrem täter abhängig sind, finde ich sehr wichtig.
@Maria
es geht nicht darum, dass der Betroffene, das Opfer anzeigepflichtig, meldepflichtig ist, sondern diejenigen, die etwas ahnen, wissen, vermuten.
Ich plädiere für die finanzielle Unabhängigkeit der Opfer nach wie vor dafür, dass ein Teil der Mehrwertsteuer, die jeder Bürger des Landes mittesl Konsum zahlt, an einen Fond geht, ebenso der Solidaritätszuschlag, der inzwischen ausgedient hat. Zudem sollte ein Teil der Kirchensteuer in diesen Fond fließen. Das wäre eine gerechte Aufteilung. Immerhin sind Bürger, Nachbarn, Ortsbewohner, Lehrer… usw. mit daran schuld, dass Kinder jahrelang ihrer Hölle selbst überlassen wurden und werden, nur weil sie den Ortsfrieden nicht stören wollen, indem sie lieber zusehen, wie ein Kind jahrelang missbraucht wird, anstatt den netten sozialengagierten Bürger anzuzeigen.
Daran hackt es doch. Geahnt wurde, wird immer etwas – aber es fehlt die Zivilchourage. Und wenn sie nun mal nicht freiwillig hergestellt werden kann, dann eben mit sanktionsbesetzter Auflagen unter gesetzlichen Zwang.
Und wenn ein Täter Geld, Haben besitzt, muss es eben gesetzlich so geregelt werden, dass dem Opfer dieses Geld, Hab und Gut automatisch als Entschädigung überschrieben wird. Ebenso – wenn in der Familie die Mutter Mitwisserin und Vertuscherin ist.
So sehe ich das zumindest.
Für andere Täter, die mittels ihrer Berufsposition (Schulen, Kirchen, Heimen… ) Kinder missbrauchten, muss diese Institution mithaften zusätzlich zu dem Hab und Gut des Täters.
Es ist selbstverständlich, dass dem Opfer umgehend alle zur Verfügung stehenden Hilfen zustehen. Therapie, Unterlassungsklage der Täter bis zur Gerichtsverhandlung (es gibt ja auch eine Untersuchungshaft – da gehören Täter eigentlich hin, bis die Gerichtsverhandlung statt findet, damit das Opfer geschützt ist). Nicht das Opfer sollte aus seinem Umfeld gerissen werden, sondern die Täter und Mitwisser, falls es sich um familiären Missbrauch handelt, was immer in 80 % der Fälle zutrifft.
Sarah Mohn
@rasch:
Ich habe sehr persönlich über meine Erfahrung zum Thema geschrieben, nichts anderes, und bitte darum, dass meine Gefühle als Betroffene respektiert werden.
Wie kommen Sie dazu, eine öffentliche Diskussion über meinen inneren Prozess anzustoßen?
Woher wollen Sie wissen, was ich mir erarbeitet habe, und was ich schon hinter mir habe?
Wieso ein derartiger Übergriff?
Ein solches Forum hier, mit derart sensiblen Themen, wo noch soviel Flashback- und Retraumatisierungs-Gefahr herrscht, kann nur bei gegenseitigem Respekt gut gehen.
Es kann nicht sein, dass wir uns gegenseitig verletzen. Gerade dann nicht, wenn wir einfach andere Meinungen oder Erfahrungen haben.
Eine irgendwie noch zu rechtlich zu definierende „Versicherungspflicht der Institutionen“ finde sich sehr gut, sexuell Geschädigten mehr zu helfen.
Die Industrie hat etwas Ähnliches mit den Berufsgenossenschaften umgesetzt.
Bekommt ein Mitarbeiter eine Berufskrankheit nach vielen Jahren , hilft es den Erkrankten überhaupt nicht ,wenn die Firmen bestraft werden würden .
Aber durch die Versicherungspflicht der Arbeitgeber führt es dazu , dass Geld da ist für Berufserkrankungen wie zB. relativ hohe Zusatzrenten bis zum Tod.
Beispiele sind die Uranbergarbeiter oder die Arbeiter , die mit Asbest Jahrzehnte gearbeitet haben und die Krebs bekommen haben.
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Heute sind zwar Kinder in zB. Schulen oder Vereinen gegen Unfälle versichert, aber gegen lebenslange Verbrechensfolgen aus den Reihen der Lehrerschaft nicht.
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Vielleicht sollte man einmal überprüfen , ob mit dem OEG oder mit den Berufsgenossenschaften mehr Geld an „Krankgemachte“ fließt.
Ich bin im Prinzip auch für eine Anzeigepflicht nach zB. sexuellen Taten oder anderer Gewalt
Aber da gibt es das Dilemma, dass vor Gericht oder schon vorher Opfer von den Tätern , besonders in Familien so unter Druck gesetzt werden, dass die Opfer keine Täterverfolgung wollen oder abstreiten, dass sie Opfer sind.
Beispiele sind dafür die vielen Frauenhäuser in die Frauen nach Gewalt oder sexueller Gewalt flüchten, dann aber wieder zu ihren gewalttätigen Männern zurückkehren auch aus anderen Gründen.
Ein neuer Vorteil wäre aber, dass es aktenkundig ist und irgendwann vor einer Verjährung die Opfer wieder ein Strafverfolgung anstoßen könnten.
@ Sarah und an alle / betr. innerfamiliäre Misshandlung/Missbrauch:
Ich kann mir eine Meldepflicht bei Jugendämtern für alle Fälle von „Ahnung, dass da etwas nicht stimmt“ vorstellen. Zugleich sollte man mal definieren, in welchen Schritten, durch welches Vorgehen die Jugendämter bestmöglich überrprüfen können, ob sich der Verdacht so erhärten lässt, dass Eingriffe in die FAmilie offensichtlich nötig sind und dass auch ein Strafprozess als „gewinnbar“ erscheint. Solches Prozedere müsste hart definiert werden, und die KOmmunen müssen in der Pflicht stehen, alles nötige dafür zu tun.
Zu meinen vorigen mails möchte ich noch anmerken: ich bin kein Experte fürs Recht und die REalität vor Gerichten, ich möchte nur solche Gesichtspunkte, die mir zu Ohren kamen und die ich als Argumente gegen die allgemeine Anzeigenpflicht empfinde, thematisieren.
Und ich wäge zur Zeit Argumente in verschiedene Richtungen ab. Ich kann auch ich zu dem Schluss kommen, dass die allgemeine Anzeigenpflicht (bei „hartem Verdacht“) womöglich doch keine Verschlechterung mehr darstellt, da sich heutzutage die Schiene „sofort Schutz über Kindeswohlparagraphen durch Eingriffe des Jugendamtes, Klage erst ein par Jahre später“ erübrigt haben soll. Es sollen nämlich immer mehr Täter die Frechheit besitzen und sich, wo noch nicht strafrechtlich belangt, den Kontakt zum Kind vor dem Familiengericht erstreiten (mittlerweile soll das sogar nach Verurteilung des Täters möglich sein…).
Hiergegen könnte freilich auch helfen, wenn die FAmiliengerichte wieder mehr zum Schutz vor Kontakt mit Missbrauchern entscheiden.
Ich habe zur allgemeinen Anzeigenpflicht insgesamt noch keine abgeschlossene Meinung. Auf jeden Fall finde ich aber auch sehr wichtig, dass begleitende Maßnahme ergriffen werden. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich persönlich mich nicht mit dem Gedanken anfreunden kann, nun den gesamten Kampf gegen Ausbeutung von Kindern über die juristische Schiene zu führen. In den USA kommt es zwar zu hohen Strafen und Entschädigungen in dem Zusammenhang, aber ich habe zunächst mal den Verdacht, dass dort eine Menge missbrauchte Kinder so mit Psychopharmaka ruhiggesstellt werden, dass ihre Täter-Eltern spielend die Fassade aufrechterhalten können und dass ihr Kind sie nie im Leben anklagen wird, da es eh von klein an als psych isch krank abgestempelt wird. Und es gibt dort auch Täter-Eltern von mittlerweile erwachsenen Opfern, die es erzwingen, dass Protokolle aus der Psychotherapie des Betroffenen vor Gericht gelesen werden!
Das spricht nicht grundsätzlcih dagegen, auch hier die härteren juristischen Prinzipien der USA einzuführen, um die verbreitete Tätzerloyalität zu knacken, aber , wie gesagt, weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und zur Unterstützung von erwachsenen Betroffenen erscheinen mir auch sehr wichtig.
Mein Bild von der Diskussion insgesamt: es scheinen Modelle von
„eigentlich meinen es alle Menschen gut, sie brauchen nur mehr Unterstützung“
auf der einen Seite und
„Missbrauch ist sehr wohl böse und lässt sich nur im Konflikt bekämfen“
zu rivalisieren. ABer vielleicht sollte eine GEsellschaft eine Kombination aus Konfliktbereitschaft (gegenüber den „wahren Bösen“) UND Fürsorge einführen, wenn sie sich wirklich zum Guten verändern will.
@maria @rasch:
Ich vertrete wohl eine Zwischenposition. Ich bin der Meinung, dass wir uns nicht gegenseitig verletzen sollten, denn dies lässt Fronten nur verhärten. Sensibilität ist geboten (und ich schließe dabei nicht aus, dass ich hier auch viele Fehler mache). Bei persönlichen Themen werden Meinungsverschiedenheiten schnell zu Punkten, wo man sich nur mit seiner theoretischen Meinung reibt. Andererseits geht es hier auch um Dinge, die immer persönlich werden.
Ich finde Marias Postion nicht der Diskussion abträglich, denn die Gegeneinwände müssen Berücksichtigung finden. Wir können nicht ganz formal eine Anzeigenpflicht durchsetzen, sondern müssen zeitgleich auch die Sonderfälle berücksichtigen, um formale Ungerechtigkeiten in den Griff zu bekommen.
Mit der Anzeigenpflicht wird aber das Gros der Mitwisserschaft in den Blick genommen. Momentan ist niemand verantwortlich, was eben auch die By-Stander-Effekte begünstigt. Wenn wie im Fall Norbert Denef ein Pfarrer 150 Kinder Gewalt antun kann, so besteht keine Grundlage für Haftung bei der Institution, denn diese war niemals in der Pflicht. Das ist ein Problem, was Täter schützt.
So ist natürlich im Hinblick auf Klaraklars Äußerung auch anzudenken, ob wir diese Anzeigenpflicht auf Institutionen beschränken. Doch auch in familiären Kreisen gibt es Mitwisserschaft. Wir müssen Menschen in die Pflicht nehmen, aufzuarbeiten.
Nun kommt das Problem, dass ein besonderes Hemmnis für die Betroffenen entsteht, sich jemanden anzuvertrauen. Ich weiß nicht, wieweit die Anzeigenpflicht hier greifen soll oder ob Therapeuten hiervon ausgenommen werden sollten. Sinnvoll erscheint es mir.
Für mich stellt sich die Frage, ob wir Fälle wie den von Maria eventuell in Kauf nehmen müssten, um im großen Ganzen ein Umlenken zu erreichen. Damit will ich Sie, Maria, nicht persönlich mit in ein theoretisches Kalkül ziehen. Das wäre tatsächlich ungerecht und unsensibel. Ich verstehe aber ihre Fallschilderung dennoch als bedenkenswerten Einwand. Das verletzt. Mit seinen Fall an die Öffentlichkeit zu gehen, birgt immer Gefahren der Selbstverletzung in sich. Deswegen würde ich damit Rasch keineswegs Böswilligkeit unterstellen, da sich Rasch einfach mit den Resultaten ihrer Einwände auseinandergesetzt hat.
Zu meiner Meinung: Ich vertrete vorerst eine theoretische Position: So wie oben in dem Artikel beschrieben, dass wir das Chaos akzeptieren, um das Problem nicht 100 Jahre vor uns herzuschieben. Ein Schnitt verbunden mit einer Anzeigenpflicht muss her. Das heißt das Ganze und der Bezug auf die Ursachen der Probleme steht im Vordergrund. Dennoch ist dies ein Positionspapier, daneben müssen Sonderfälle Sonderregelungen auch später Berücksichtigung finden.
Die Sache mit den Idealen und der Realität ist immer zwiespältig. Anwendungen eröffnen dann andere Fragen, aber da sind wir noch nicht.
@klarklara
die Abgrenzung zu den verschiedenen Opfervereinen wird hier aufgebracht, weil es um Ursachen geht. Opfervereine haben dementgegen verschiedene Aufgaben. Opfervereine machen Arbeit die netzwerkB nicht leisten kann. Betreuung von Betroffenen, erste Anlaufstelle, Unterstützung bei Behörden etc. Dazu hat netzwerkB keine Kapazitäten. Eine wesentliche Frage dabei ist aber sicher auch wie sich politische Auffassung und praktische Arbeit vereinbaren lassen. netzwerkB sieht wohl die Aufgabe momentan in der theoretischen Position, Gründe aufzudecken und damit politisch etwas zu bewegen, Menschen für die Sachverhalte zu sensibilisieren und kann daher unvoreingenommener, unabhängiger von finanziellen Postionen für eine Anzeigenpflicht eintreten.
Vereine haben den Hang sich immer mehr Tätigkeitsfelder zu erschließen, ob dies sinnvoll ist, steht hier wohl zur Debatte, weil andernfalls eigentliche Ziele irgendwann mit praktischen Aufgaben konfligieren.
@ Maria A. und @ rasch:
ich unterstütze Maria A..
nachtrag zu meinem vor-vorigen Beitrag/Beitragsende: ich meine mit Fürsorge respektvolle Unterstützung, nicht das, was hierzulande einmal die Instituion „Fürsorge“ bedeute!
Liebe Maria,
ich kann Dich sehr, sehr gut verstehen.
Ich danke Dir sehr herzlich für Deine persönlichen Schilderungen und stehe diesen achtvoll und respektvoll gegenüber.
Dir wünsche ich aus tiefstem Herzen immer wieder Heilungswege und Fortschritte. Ich finde es aber einen sehr wichtigen Schritt, das Du für Dich eintritts und Deine Erfahrungen und Meinungen zur Verfügung stellst.
Es gehört zu einem menschlichen Umgang dazu, das man dies achtet.
Dir alles Liebe und Gute.
Herzlichst Christina mit Seelchen
nochmal @ rasch und Maria A./warum ich Maria A. unterstütze:
– es geht um KOmmentieren und Bewerten von persönlichen ERzählungen mit Selbstpreisgabe generell, damit sollten wir uns zurückhalten. Nun habe ich selbst es schon einmal so erlebt, dass mir eine „Erzählung aus dem Privatleben“ einer Betroffenen ziemlich hohl vorkam und ich dahinter eine moralische Erpressung annahm – so sehe ich aber den Beitrag von Maria A. überhaupt nicht!
– außerdem geht es mir darum, dass GEwaltopfer nicht mit moralischen oder sonstigen Bewertungen traktiert werden, die übrigens Lebensfragen betreffen, vor denen Maria A. nicht stände, wenn sie damals nicht das Opfer von einem A… gewesen wäre! Solange ein ehem. Opfer nicht selber Täter wird, bin ich gegen jegliche moralische Bewertung. Wenn uns etwas am Leben des anderen stinkt, sollten wir uns damit entweder gar nicht beschäftigen (Recht auf unsere eignen Bedürfnisse), oder aber ein Interesse an der Tragik im Leben des anderen entwickeln.
Ich unterstütze die Forderung nach einer generellen Anzeigepflicht. Gleichzeitig müssen selbstverständlich die Rahmenbedingungen in solchen Strafverfahren für die Opfer verbessert werden.
Außerdem sollte sexualisierte Gewalt an Kindern als Verbrechen und nicht nur als Vergehen definiert werden. Auch das würde zum Umdenken in der Gesellschaft beitragen.
Man sieht es am Beispiel „körperliche Gewalt in der Erziehung“ in Schweden. Was die „Sanktionierung“ des Rechts auf gewaltfreie Erziehung per Gesetz im Denken der Menschen verändert hat.
Daher sollte man beim Thema Anzeigenpflicht auch langfristiger denken. Die Anzeigepflicht würde auch zum Umdenken beitragen. Spätestens dann, wenn es in der Gesellschaft angekommen ist, daß Menschen auch dafür bestraft werden, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.
Was die Belastungen der Opfer durch ein Strafverfahren anbetrifft bitte ich demgegenüber aufzuwiegen, was ein jahrelanger FORTGESETZTER Missbrauch für einen Schaden anrichtet. Wir Betroffenen wissen es!
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!
@ Norman
„Wir können nicht ganz formal eine Anzeigenpflicht durchsetzen, sondern müssen zeitgleich auch die Sonderfälle berücksichtigen, um formale Ungerechtigkeiten in den Griff zu bekommen“
Es sind nicht nur formale Probleme, die die Betroffenen von fam. sex. Gewalt haben. Es geht oft um lebenspraktische und emotionale Schwierigkeiten.
„Doch auch in familiären Kreisen gibt es Mitwisserschaft“.
Das ist ein wichtiger Punkt, und da nähere ich mich eurer Position an. Wenn ein Familienmitglied von dem Missbrauch erfährt, muss es das Kind konsequent beschützen, mit oder ohne Strafanzeige (Hauptsache, mit Erfolg fürs Kind!). Hat ein erwachsenes Familienmitglied den Missbrauch selbst gesehen, dann steigen die Chancen, einen Strafprozess zu gewinnen. Mitwisserschaft, ohne zumindest das Kind in Sicherheit zu bringen, sollte strafbar sein.
„Ein Schnitt verbunden mit einer Anzeigenpflicht muss her. Das heißt das Ganze und der Bezug auf die Ursachen der Probleme steht im Vordergrund. Dennoch ist dies ein Positionspapier, daneben müssen Sonderfälle Sonderregelungen auch später Berücksichtigung finden.
Die Sache mit den Idealen und der Realität ist immer zwiespältig. Anwendungen eröffnen dann andere Fragen, aber da sind wir noch nicht“.
– einen Schnitt Machen: das fände ich gut im Sinne von „großer Entwurf“
– also die mangelnde Strafvervolgung als Hauptursache? Da ist sicher was dran, aber ich glaube nicht nur.
– mir ist nicht ganz klar, ob du willst, dass sich NetzwerkB von vornherein über die Sonderfälle Gedanken macht oder erst, wenn die allgemeine Anzeigenpflicht durchgesetzt wurde
– handelt es sich um Sonderfälle? So selten ist Inzest nicht.
– Ideal und Realität sind nie gleich – okay. Man sollte das aber nicht zu früh als Entschuldigung verwenden. Und manchmal verstärken sich Ideal und Effizienz sogar gegenseitig. Ich meine, WENN allgemeine Anzeigenpflicht, DANN SO, dass Prozesse gewonnen werden. Wenn es als Folge einer allgemeinen Anzeigenpflicht OHNE ausreichende, weitere Veränderungen in der Justiz dazu kommen sollte, dass häufiger Betroffene ihren Prozess VERLIEREN (und im schlimmsten Falle Kinder wieder zu dem Täter zurück müssen, über den sie sich bei der Erzieherin beklagten???) – so ein Schaden ließe sich nicht durch andere Vorteile rechtfertigen. Außerdem würden zu viele, verlorene Prozesse das Image der neuen Regelung schwächen und sie fände dann in der Bevölkerung weniger Akzeptanz. Versteht doch bitte, dass diejenigen, die sich von eurem Gesetzesvorschlag überfordert fühlen, es nicht unterstützen KÖNNEN. Wenn ihr hingegen einen Weg findet, die vielen Leute aus den Täter-Herkunftsfamilien mit ins Boot zu nehmen, wird eure Position gestärkt. Und auch ganz allgemein alle Betroffenen, die sagen: „Anzeige- eigentlich ja, aber bei der momentanen Situation an den Gerichten bringt mir das nichts außer einem seelischen Rückschlag“.
– Es wäre auch schade, da ja hier im Forum des Netzwerkes immer wieder Vorschläge gemacht werden, was den Betroffenen im Prozess den Rücken stärken kann. Warum das alles nicht aufgreifen? Habt ihr Angst vor den Kosten? Wir wissen ja heute, was ein par Mille wert sind. Außerdem würde sich in einigen Jahren der Gesundheitsstand der Bevölkerung verbessern, wenn kaum noch jemand als Kind misshandelt wird. Und ich kann mir auch vorstellen, dass ein Gesetzesentwurf, der wirklich einen großen Wurf bedeutet, in der Bevölkerung Akzeptanz findet.
„Opfervereine machen Arbeit die netzwerkB nicht leisten kann. Betreuung von Betroffenen, erste Anlaufstelle, Unterstützung bei Behörden etc. Dazu hat netzwerkB keine Kapazitäten. Eine wesentliche Frage dabei ist aber sicher auch wie sich politische Auffassung und praktische Arbeit vereinbaren lassen. netzwerkB sieht wohl die Aufgabe momentan in der theoretischen Position, Gründe aufzudecken und damit politisch etwas zu bewegen, Menschen für die Sachverhalte zu sensibilisieren und kann daher unvoreingenommener, unabhängiger von finanziellen Postionen für eine Anzeigenpflicht eintreten.
Vereine haben den Hang sich immer mehr Tätigkeitsfelder zu erschließen, ob dies sinnvoll ist, steht hier wohl zur Debatte, weil andernfalls eigentliche Ziele irgendwann mit praktischen Aufgaben konfligieren.“
Diese Aufgabenverteilung zwischen Opfervereinen und netzwerkB ist doch sehr positiv. Gegenseitige Verstärkung besteht darin, dass jemand bei Wildwasser den Rücken gestärkt bekommt und schließlich den Mut zur Anzeige findet, während die gesellschaftliche Unterstützung für ein Opfer, das sich wehrt, durch die Arbeit von NetzwerkB verbessert wird.
Wenn die Verjährungsfrist fällt, werden viele Menschen Anzeige erstatten, und bei Anzeigenpflicht wäre der Beratungsbedarf zumindest für die ersten Jahre enorm. Danach blieben den Opfervereinen noch jene Betroffenen, die aus irgendwelchen Gründen, zum Beispiel wegen sehr schwerer Traumatisierung, für sehr lange Zeit Unterstützung wünschen (Beratung, Therapie, soziale Treffpunkte etc.). Wir haben ja auch das große Problem der Ignoranz für Opferbelange in Psychiatrie/Psychotherapie. Bis das endet, sind die heutigen Mitarbeiter der Opfervereine berentet.
Opfervereine mit einem größeren Unterstützungsangebot benötigen Staatsknete – das mag sie in globalen Auseinandersetzungen schwächen, und überhaupt wird es immer ein Spagat bleiben, auf der einen Seite staatliche Gelder anzunehmen und auf der anderen Seite Betroffenen-kontrolliert zu bleiben. Hier könnte ein unabhängiger Verein wie NetzwerkB beobachten, was passiert und, falls nötig, auf Fehlentwicklungen hinweisen.
Umgekehrt sollte aber auch NetzwerkB respektieren, was Einrichtungen wie Zartbitter Köln und Wildwasser leisten und was sie aufgrund ihrer Erfahrung über die konkrete Situation ihrer Clienten mitteilen (sind das die Gemeinten? Ursula Enders hat übrigens in einem Artikel auf ihrer Webseite ihre Umarmung durch Prof. PFEIFFER ZURÜCKGEWIESEN und jene Opferverbände, die die Studie kritisieren, unterstützt).
Und es ist auch zu beachten, dass engagierte Fachleute, die sich mit Opfervereinen zusammentun, oder die generell Betroffene von sexual. Gewalt unterstützen, unter ihren Fachkollegen nicht immer beliebt sind! Da gibt es auch Leute, die GEGEN das Verleugnen und die Täterlobby gearbeitet haben.
Ich will auch nicht die Opfervereine idealisieren. Bislang las ich nur auf der Seite von Zartbitter Köln. Vielleicht höre ich da tatsächlich etwas Zaghaftes, Konflikte Vermeidendes heraus, nach dem Motto „die Welt geht so hart mit den geouteten Opfern um, und die Opfer sind so schwach und schonungsbedürftig …“. Damit dürfen wir uns ruhig kritisch auseinandersetzen. Dann bleibt aber immer noch, dass sie viel darüber wissen, was in der gegenwärtigen Justiz abläuft und in welcher Hinsicht den Opfern im Prozess Unterstützung fehlt.
Ich finde auch sehr wichtig, wie Ursula Enders den „begleiteten Umgang“ problematisiert – eine Sache, die selbst mit mehr gewonnenen Strafprozessen nicht aus der Welt geräumt wäre.
Das alles entwertet überhaupt nicht, wie netzwerkB an der Veränderung im gesellschaftlichen Klima arbeitet und auf grundsätzliche Veränderungen hinarbeitet. Ich teile die Einstellung, dass eure prinzipielle Arbeit und Konfliktbereitschaft in der Öffentlichkeit zu gesellschaftlichen Veränderungen beiträgt. Ihr dürft euch nur nicht zu sehr von den „Problemen der Ebene“ abheben! Mein Wunsch ist, dass sich netzwerkB und die gemeinten Opfervereine aufeinander zubewegen. In einem freundlich-kritischen Dialog könnte NetzwerkB zum Beispiel gegen die Position von Zartbitter einwenden, dass es nicht mehr lange so bleiben muss, dass durch einen Prozess geoutete Opfer sozial isoliert werden.
… – bevor wir dann netzwerkB abgeschafft haben werden, wird – auch in der EU – noch eine Menge hin und her gemailt und gelinkt werden müssen, Zitat aus ‚Die Presse.com, 22.01.2012‘:
“ „Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten.“ Dieser Paragraf sei „nicht bloß Programmsatz, sondern Zentralnorm der österreichischen Rechtsordnung mit einem normativen, subjektive Rechte gewährenden Inhalt“, betonten die Richter.“ Zit-ende.
Es fehlt:
Verantwortung bei Gericht, um das juristische Prozedere nicht zusätzlich zum Alptraum werden zu lassen (wie für das dort genannte Kind).
Aufhebung der Verjährungsfristen für sexuellen Machtmissbrauch.
Verurteilung zu Opfer-Renten für die lebenslänglichen Folgen und Folgekosten der Tat
Und dann:
Kein Täter kann künftig entkommen, wenn die Justiz wie in Schweden das konsequente Gewaltverbot inklusive Anzeigenpflicht einführt, denn: Kein Täter kann länger auf Schutz und Schonung setzen. Und –
Klaraklara ist hier zu zu stimmen:
„Mitwisserschaft, ohne zumindest das Kind in Sicherheit zu bringen, sollte strafbar sein“, ebenso:
„…dass es nicht mehr lange so bleiben muss, dass durch einen Prozess geoutete Opfer sozial isoliert werden.“ – und: es werde sich absehbar …
„… in einigen Jahren der Gesundheitsstand der Bevölkerung verbessern, wenn kaum noch jemand als Kind misshandelt wird. Und ich kann mir auch vorstellen, dass ein Gesetzesentwurf, der wirklich einen großen Wurf bedeutet, in der Bevölkerung Akzeptanz findet.“
Die Programmsätze aus Gesetzentwurf und Positionspapieren von NetzwerkB könnten dereinst zur „Zentralnorm“ einer verbindlichen Kinder- und Menschenrechts-Ordnung für unser Land und andere(r Herren) Länder werden …
Guten Tag!
Danke für den Artikel. Ich bin auch für eine Meldepflicht.
Am schlimmsten finde ich immer die Weiber, die tatenlos daneben stehen und zusehen, wie der Partner die Tochter missbraucht oder sich selbst an ihren eigenen Kindern vergehen.
Leider wird einem als Opfer selten geglaubt, besonders dann, wenn der Täter beliebt ist oder eine hohe Position innehat, wie z.B. der Bürgermeister. Oder wenn er Mitglied der Heilsarmee ist…
Ich finde es ekelhaft und unverständlich wenn eine Mutter zu ihrem Mann hält der die Tochter mißbraucht.
Mein Stiefvater war einer davon,und ich hatte als Kind ADHS das sich in meiner Jugendzeit in eine Borderline Erkrankung manifestierte.
Ich leide sehr darunter und wollte oft Sterben weil ich nicht normal sein durfte
Ich kenne eine Fall, wo ein 72 Jähriger , der 50 Jahre verheiratet ist, eine junge Frau mißbraucht hat, die noch nie eine Freund hatte und die Ehefrau des Greises und das Umfeld des 70 Jährigen inklusiver eines alten Rechtsanwaltes wußten alles. Das Umfeld und die Ehefrau , sowie der Rechtsanwalt sind dem 72 Jährigen fast hörig.
Die junge Frau wurde schwerst psychotisch dadurch, was keine Staatsanwaltschaft nachgeprüft hat, weil die Behörden anscheinened davon ausgehen, dass psychotisch Gewordene selber gegen ihre Peiniger vorgehen müssen und selber nachweisen müssen, dass die Psychosen , vorher nicht da waren . Paradox !!!!!!!!!!!!!
Ich bin da für eine Anzeigenpflicht in Fällen, in denen das nähere Umfeld eines Täters konkret Bescheid wissen musste. Das zeigt sich in dem beschriebenen Fall ganz gut. Aber, man sollte jetzt nicht grundsätzlich, was ich in der Diskussion auch ein bisschen vermisse, das Umfeld eines Täters grundsätzlich bestrafen wollen. Es kann eben nicht jeder Bekannte, Arbeitskollege eines Täters einschätzen, wann dieser sich an Familienangehörigen vergangen hat.
Wenn jemandem aus dem Umfeld des Täters die Tat bzw. äußere Verletzungen am Opfer auffallen, sollte diesem klar sein, was da läuft. Ganz klar. Nur eben, wenn die Verletzungen des Opfers für jemanden aus dem Umfeld nicht äußerlich feststellbar waren, kann keine Verantwortlichkeit hergestellt werden. Und an der Stelle finde ich, sollte noch mal ausführlicher diskuttiert werden, ab wann von einer Mitschuld durch Vertuschung v. Personen aus dem familiären Umfeld des Täters an dessen Taten ausgegangen werden kann und sollte.
Was die Anzeigepflicht betrifft bin ich nicht sicher ob sich etwas ändern wird.
Da es schon das Gesetz der unterlassenen Hilfeleistung gibt, wird jemand der sich verpflichtet fühlt und ein Mitgefühl mit den Opfern hat sowie eine Anzeige machen.
Ich habe selbst als näheres Familienmitglied 2009 eine Anzeige gemacht ,weil ich mehrere eindeutige Beobachtungen gemacht habe, so daß ich mir 100 % sicher war, ansonsten kann man es eh vergessen.
Was ich danach erlebte war der reinste Horror und ist nur für jemand mit starken Nerven auszuhalten, dabei kam es nicht einmal zur Anklage.
Das Netzwerk der Behörden ist nicht im geringsten daran interessiert den Opfern zu helfen und es wird alles zum Schutz des Täters getan… so habe ich es jedenfalls erlebt.
Als Familienmitglied ist man auch nicht glaubwürdig, weil einem unterstellt wird, daß man sich nur rächen will und so haben die Aussagen einen geringeren Wert als von Aussenstehenden, die wiederum nichts merken.
Mir wurde gleich zu Beginn als Abschreckung gedroht die Kinder -im Kindergartenalter- würden sofort ins Heim kommen. Vermutlich wurde der Mutter auch damit gedroht.
Ich bin jetzt von der Famile ausgeschlossen und habe zu den Kindern Kontaktverbot, es wurde mir sogar mit einer Verleumdungsklage gedroht.
Als ich bei einer Therapeutin Hilfe suchte, sagte sie mir ich würde durch meine Anzeige das Leben des Täters zerstören.
Rechtlich gesehen ist es in meinem Fall, neben der Familie auch der Staat,der sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht.
Solange der Gesetzgeber und auch die Gesellschaft nichts für den Schutz Wehrloser tut, wird sich nicht viel ändern.
Man darf auch nicht unterschätzen, welche Gewalt von den Tätern ausgeht und wie sie das ganze Umfeld manipulieren, da braucht es wirklich professionelle Hilfe von aussen.
Anzeigenpflicht halte ich auch grundsätzlich für richtig.allerdings wie es nach einer anzeige weitergeht müsste nocheinmal überprüft werden.denn wie hier schon geschrieben hilft es nicht jedem betroffenen,bzw wird eben durch eine weitere ermittlung der betroffene einer noch schlimmeren situation ausgesetzt.
man bedenke-nach meiner anzeige des täters wurde nicht etwa ermittelt sondern nur der täter zum sachverhalt befragt.also hatte er mal genug zeit eventuelle beweise zur seite zu schaffen.es wurden auch mitnichten weitere zeugen befragt usw.
ich verstehe den hintergrund der forderung sehr wohl.aber in der praxis wäre noch viel zu tun.
allerdings und das finde ich wird hier zu recht gefordert.die vereine die sich gross auf die fahne geschrieben hatten konnten mir in meinem fall nicht weiterhelfen.nur einer war bereit wirklich tatkräftig zu unterstützen(gefunden nach 1,5 jahren aktiven suchen),geld gab es vom weissen ring-immerhin,für einen besuch bei der traumaambulanz und für eine rechtsberatung.
ansonsten hörte ich immer :nicht zuständig-gehen sie mal da und da hin,das kind ist zu klein,ect.
ich will die aufklrärungsarbeit die viele vereine geleisten haben nicht schmälern.sie war und bleibt wichtig,aber das gefühl blieb bei mir-viel wirbel und wenn es drauf ankommt war niemand da.ich bin froh auf diese seite gestossen zu sein,die viel transparenz hat,es einen guten austausch gibt und die für mich zukunftsweisend und differenziert in ihren forderungen ist.
ach ,und noch bei mir zum täter-er hatte nach der anzeige nun noch mehr material in der hand das kleine betroffene unter druck zu setzen.
Ich glaube unterlassene Hilfeleistung ist es nicht, wenn jemand Fakten über Mißbrauch oder Körperverletzung weis und keine Anzeige macht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Wenn nähere Familienangehörige Anzeigen tätigen ohne Anwaltsberatung, müssen sie mit Verleundungsklagen durch die Täter rechnen , da ja das Opfer noch nichts ausgesagt hat bzw. keine Verurteilung vorliegt.
Das Unglaubliche ist, wenn eine Anzeige durch Familienangehörige vorliegt und das Opfer Angst hat und keine Strafverfolgung will, die Staatsanwaltschaften daraus macht, dass keine Straftat vorgelegen hat für einen Anfangsverdacht.
Opfer können sogar alles schildern, aber wenn sie keine Verfolgung
wollen, taucht das nicht einmal in den Strafakten auf.
Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist in Paragraf 138 StGB geregelt. Die Nennung von „sexueller Gewalt „ oder anderer entsprechenden Normen des Strafgesetzbuches würde eine Anzeigepflicht jedes Bürgers zur Folge haben. Dort heißt es:
„Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung eines der folgenden Verbrechen zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Demnach besteht schon jetzt eine Anzeigepflicht für Straftaten. Der dort genannte Straftaten Katalog nennt unter anderem Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Mord Totschlag und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Versklavung… Alles Straftatbestände, zu denen nach herrschender Meinung in Justiz und Politik die sexualisierte Gewalt offenbar nicht gehört.
Die Tabuisierung von Gewalt insbesondere sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft zeigt sich weniger bei den Sonntagsreden. Dort wird die Gewalt in fast durchgängig als illegitim abgelehnt und deren Exstenz gesellschaftliches Randphänomen einzelner und von kriminellen oder terroristischen Gruppen öffentlich thematisiert. Die Tabuisierung findet schon allein in der begrifflichen Fachterminologie sowie deren umgangssprachlichen Verwendung ihren Ausdruck. Der Begriff sexualisierte Gewalt hat bis heute immer noch nicht Einzug in die Sprachwelten der Betroffenen Organisationen, professionellen Helfer und des Gesetzgebers gefunden hat.
Anders als in der jüngsten öffentlichen Diskussion zum Ausdruck gekommen ist, beschränkt sich sexualisierte Gewalt nicht allein auf Kinder, sondern auch auf psychisch Kranke, schwerste körperlich behinderte und Menschen die in Heimen untergebracht sind, zu denen auch die immer größer werdende Gruppe von betreuten Rentnern gehört. Wenn man von sexualisierter Gewalt spricht, so sollten diese Personengruppen in die Überlegungen mit einbezogen werden, um den Schutzbereich auch für diese Personengruppen zu gewährleisten. Leider finden sich bei aktiven Betroffenenorganisationen und bei den durch Gewalt traumatisierten Menschen allzu oft einen Tunnelblick, der eine breite Diskussion auf Metaebene „Gewalt in unserer Gesellschaft“ und daraus resultierende die dringend notwendige gesellschaftliche Veränderungen verhindert. Kritiker des im Regelwerk zum Ausdruck kommenden postmodernen Denkens konstatieren zudem eine Beliebigkeit zu wichtigen Fragen in Kultur und Gesellschaft.
Dass psychische und körperliche eingesetzte Gewalt gegen Schutzbefohlenen nicht als Privatsache gesehen werden kann, zeigt das Beispiel Schweden. Schweden hat eine Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder in das Gesetz geschrieben und parallel hierzu öffentliche Aufklärung Betreuungsangebote als gesellschaftliche Aufgabe institutionalisiert geschaffen. Auch Österreich kennt eine Anzeigepflicht für Ärzte in fällen von sexualiserter Gewalt.
Schaut man sich den regelungsBereich der Kindesmisshandlung in Deutschland an so findet man Widersprüchlichkeiten in der Gesetzgebung. Wikipedia führt hierzu aus:
„Die Gesetzgebung hat eine in sich widersprüchliche Form angenommen. Zum einen wird Kindesmisshandlung als Straftat aufgefasst und das Strafgesetzbuch fordert mit § 225 StGB bis zu zehn Jahre Haft bei einem solchen Vergehen. Mit dem neueren Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung wurde jedoch der Grundsatz „Hilfe statt Strafe“ verankert [3]. Zitat aus dem Gesetzentwurf (nur hier wurde das Konzept „Hilfe statt Strafe“ benannt):
„Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ächtung der Gewalt in der Erziehung ohne Kriminalisierung der Familie. Nicht die Strafverfolgung oder der Entzug der elterlichen Sorge dürfen deshalb in Konfliktlagen im Vordergrund stehen, sondern Hilfen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern.“[4]
In dieser Begründung ist nicht vom eigentlichen Gesetzesverstoß die Rede, sondern von „Konfliktlagen“. Schon allein diese Wortwahl deutet auf Abwesenheit des Sachverstandes und bagatellisierende Verharmlosung durch die politisch verantwortlich handelnden Personen. Demnach priorisiert der Gesetzgeber „Hilfe“ zugunsten einer „Strafverfolgung“. Die oberste Funktion des Strafgesetzbuches ist aber die die Prävention, also die Vermeidung vor Straftaten durch die abschreckende Wirkung durch Strafen. Diese Funktion wird durch dieses Regelwerk konterkariert. Verursacherprinzip, Wiedergutmachung, Schadenersatz oder Genugtuung erscheinen weitgehend bedeutungslos.
Gerade durch diese gewählte Priorisieren werden gegenüber dem Opfer signalisiert, sexualisierte Gewalt ist Teil eines gesellschaftlichen Kollateralschadens, das durchs Hilfsangebote jederzeit behoben/repariert werden könnte. „Den Hilfsangeboten ist gegenüber einer Anzeige Vorrang einzuräumen. „Warum dann ein Opfer dennoch das Mittel der Anzeige wählen sollte, wird nicht näher erläutert. . Die gesetzlich nahegelegten und organisierten in Verbindung mit Straftat und dem (vermutlichen)Straftat bringt den Straftatbestand in die Nähe zu einer Pathologisierung und entlasten des Straftäter, obwohl die Ausübung sexualisierter Gewalt als Krankheit sich nicht in den entsprechenden Krankheitsklassifizierung zu subsumieren ist.
Dem professionellen Helfer wurde vom Gesetzgeber zudem strafrechtlicher Maulkorb umgehangen, dass die Möglichkeit des Opferschutzes weiter verschlechter. So bleibt die Verantwortung für eine Anzeige b allzu oft beim Opfer hängen, das aufgrund von alter, Gesundheitszustand und persönlicher Befindlichkeit heillos überfordert sein dürfte.
Opfer Helfer und Hinweisgeber, sei seien es Nachbarn; Lehrer Familienangehörige, Arbeitnehmer oder sonstige Kontaktpersonen müssen sogar mit Arbeitsplatzverlust, hohen Anwaltskosten und Repressalien vielfältiger Art rechnen.
Formaljuristisch ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet bei Kenntnis einer Straftat tätig zu werden. In der Vergangenheit reichten für das Tätigwerden die veröffentlich von Opferberichten in einer Zeitung als Anfangsverdacht nicht aus, nicht selten waren namhafte und ausgezeichnete Persönlichkeiten des öffentlichen Leben genannt und gleichzeitig durch ihr erworbenes Ansehen geschützt. Die Aussagen der Opfer für unglaubwürdig eingestuft. Die Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörde war dermaßen demütigend und belastend, das Selbst ein Richter in einem öffentlichen Fernsehdiskussion bekannt, das er seiner Tochter im Falle einer Vergewaltigung aus Gründen des Selbstschutzes von einer Anzeige abraten würde. Nicht selten bedurfte es sogar des massiven öffentlichen Drucks um die Strafverfolgung auszulösen und zu unterstützen. Selbst bei erfolgter Strafverfolgung zeigte sich das Anzeigen jedoch schnell eingestellt wurden .Das gilt für die für sexualkstraftaten typischen Fälle der zu kurzen Verjährungsfristen Dies gilt ganz besonders auch für anonyme Anzeigen. Sind prominete Persönlcihkeiten beteiligt finden sich Berichte die den Verdacht der politschen Einflussnahme bei der den Staatsanwälten denen das „ende der Kariere“ angedroht wurde (EDEKA). Gerichtsurteile stießen auf öffentliche Empörung.
Auch durch dieses in Teilen neue Regelwerk und im Vertrauen auf diese Praxis sowie ihrer Machtbasis werden die Täter weiter geschützt, wenn nicht sogar begünstigt. Sogenannte potenzielle Sexualstraftäter, so muss man Sie wegen der Unschuldsvermutung bezeichnen, können darauf vertrauen, dass ihre Straftaten selbst bei bekanntwerden nicht zwangsläufig zu einer Strafanzeige führen, sondern zu einem (freiwilligen) Therapie,- und Beratungsangebot.
Diese neuerliche Priorisierung findet seine Entsprechung durch eine Vielzahl überwiegend berufsrechtliche Regeln und Gesetze, die den Präventionszielen des StGB zuwider laufen und das rechtliche Rückgrat für „Maulkorb“, “Untätigkeit“ und „Vertuschen“bilden und im Ergebnis Sexualstraftäter und weiter Straftaten begünstigen.
• Anzeigepflicht und Verschwiegenheitspflichten
• Beichtgeheimnis
• Berufsordnung
• Fehlender Whistleblowerschutzgesetzgebeung
• Fehlende Anzeigepflicht
• Zu kurze Verjährungsfristen
• ungenügenden Schutz der „Opfer“ und der „Anzeigenden“
• weitgehender Schutz der Persönlichkeitsrechte des Täters
• Datenschutzregelungen
• Schadensersatzregelungen und Sozialversicherungsträger
• Sonstige Meldepflichten und Führungszeugnisse
Mit dieser hier gezeigt Widersprüchlichkeit relativiert der Staat die verfassungsmäßig verankerten Verantwortung gegenüber Menschen in den Schutz des Staates in besonderer Weise bedürfen.
Dieses Unterlassen und die Widersprüchlichkeit, die sich in diesen Regelwerken Werk ausdrückt, gibt Anlass an den lauteren Absichten der gesetzgebenden Organe und Regierungsparteien an deren redlichen Absichten zu zweifeln. Aus Sicht der Betroffenen und deren Organisationen mitunter auch zu verzweifeln.
Danke Karl,
Dieser Dschungel ist ja unglaublich.
Ist der „Staat“ damit überfordert ?
Zitat von Eva:
„Dieser Dschungel ist ja unglaublich.
Ist der “Staat” damit überfordert ?“
Ja, ist er, und zwar restlos!
Man schaue sich nur die bisherigen Ergebnisse
und vor allem die (Nicht-)Entscheidungen dazu an.
Und das nach ca. 20 Jahren seit Bekanntwerden der Problematik!
Bei einer Anzeige oder Anklage soll nicht stehen sexueller Missbrauch sondern es müßte heißen:
Schwere körperliche und seelische Verletzung mit lebenslangen Folgen,
Gewaltanwendung an wehrlosen und schutzlosen Kindern,
Todesandrohungen, schwere Beeinträchtigungen durch Ängste, Selbstmordgefahr, Traumatisierung usw.
verursacht durch sexuellen Missbrauch.
Bei diesen Straftaten kommt noch erschwerend hinzu, daß Missbrauchtäter durch ihre Anlage oft ein Leben lang eine Gefährdung für Kinder sind.
Jede Person die von dieser schweren Straftat Kenntnis hat und den Täter nicht anzeigt, muß der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt werden und dementsprechend bestraft werden.
Auch die Behörden sind verpflichtet bei diesen Verbrechen dementsprechend zu ermitteln und der Schutz der Kinder muß vorrangig sein.
Dieser Schutz vor Gewalt steht an erster Stelle im Grundgesetz.
Von einer Überforderung des Staates kann ich nichts erkennen, weil der Staat bzw. die Justiz in anderen Angelegenheiten durchaus in der Lage ist zu handeln.
Eine Anzeigepflicht und die Aufhebung der Verjährungsfrist ist die erste Vorraussetzung um diese Straftaten möglichst gering zu halten und wird den Opfern helfen.