netzwerkB 03.03.2012

SPD und netzwerkB treffen sich zur Frage der Verjährungsfristen  

Aus Scharbeutz berichtet netzwerkB 

Am 29.02.2012 hat sich netzwerkB mit Ralf Stegner (Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion) und mit Sandra Redmann (Abgeordnete der SPD im Landtag Schleswig-Holstein) getroffen. Besonders erfreulich war, dass Herr Stegner sich unmissverständlich für eine Aufhebung der Verjährungsfristen aussprach, „so dass die Täter nicht mehr davon kommen können und dass jeder der davon Kenntnis hat anzeigen muss.“ Die Zusammenarbeit könnte sich daher als fruchtbar erweisen.

Auch bei diesem Treffen war die Arbeit des Runden Tisches und die Konsequenzen der fragwürdigen Entscheidungen dort Thema. Norbert Denef, Sprecher von netzwerkB, machte darauf aufmerksam, dass die Ergebnisse des Runden Tisches in vielfacher Hinsicht einen Verrat an den Betroffenen darstellen. Als Beispiel für die Konsequenzen diskutierten die Anwesenden daher auch den vergangenen Bundesparteitag der GRÜNEN. Dort hatte schließlich ein Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt keinen Erfolg, da aufgrund der falschen Aussagen von Frau Deligöz ein falsches Bild über die Aufhebung der Verjährungsfristen entstand. Sie hatte den Delegierten in einer Gegenrede zum Antrag suggeriert, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt die Aufhebung der Verjährungsfristen ablehnen würden. Hierbei berief sie sich auf das angeblich einstimmige Votum des Runden Tisches. In diesem Zusammenhang verwies Norbert Denef auf das netzwerkB Positionspapier „Selbsternannte Opfervertreter“ und machte damit deutlich, dass es berechtigte Einwände von Betroffenengruppen gibt. Im Weiteren schauten sich die Anwesenden die Rede vom Bundesparteitag der SPD nochmals an, wo die Abstimmung schließlich anders verlaufen war.

Hiernach bekräftigte Ralf Stegner unmissverständlich das Votum des Parteitags zur Aufhebung der Verjährungsfristen. Da er den Arbeitskreis Inneres des Parteivorstandes leite, will er das Thema bei der nächsten Sitzung im März 2012 auf die Tagesordnung setzen. Vorher will er Christine Lambrecht bitten (Leiterin des Arbeitskreises in der Bundestagsfraktion) zu berichten, zu welchem Ergebnis der Arbeitskreis gekommen ist. Erfreulich ist auch, dass Sandra Redmann darum bat den Gesetzentwurf „Verjährungsfristen“ von netzwerkB mitnehmen zu dürfen, „um die Genossinnen und Genossen der SPD in Schleswig-Holstein darüber zu informieren“. Norbert Denef verwies im Zusammenhang über den Gesetzentwurf auch auf das Gespräch mit Christoph Strässer (Bundestagsabgeordneter der SPD), welches hierzu sehr positiv verlaufen sei.

Ralf Stegner schlug im weiteren Verlauf des Gesprächs vor, dass  Norbert Denef als Vorsitzender von netzwerkB bei der Anhörung zu einer erneuten Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Bundestag unbedingt reden muss. Sobald er über den Zeitplan Kenntnis hat, wird er sich bei netzwerkB melden.

Im Weiteren diskutierten die Anwesenden weitreichende Probleme: Da Ralf Stegner so beispielsweise auch eine Anzeigenpflicht befürwortete, waren die gegenwärtigen Ängste Betroffener vor unangenehmen Zeugenaussagen Gegenstand. Im Gegenzug betonte Norbert Denef, dass auch mit der Anzeige- und Meldepflicht selbstverständlich die aktuellen Bedingungen geändert werden müssen, so dass kein Opfer mehr Angst haben muss, Anzeige zu erstatten.

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