Basler Zeitung 06.03.2012

Sexueller Missbrauch von Kindern darf nicht mehr verjähren, so entschied das Stimmvolk vor drei Jahren. Der Nationalrat beriet die Umsetzung der Initiative. Die SVP scheiterte gleich mit mehreren Anträgen.

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen. Anträge für höhere Alterslimiten hatten in der Debatte keine Chance.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

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