netzwerkB 04.04.2012

Gastbeitrag zum Artikel „Jeder Achte ist betroffen“, Augsburger Allgemeine 04.04.2012

Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf

von Doro

Jörg Fegert als Gründer und Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm scheint einfach andere Stärken zu haben als die der Sprache. Oder ist (soll) es wieder der Redakteur (sein), der Fegert falsch wiedergibt?

Zunächst mal stößt auf, dass „Jeder Achte“ betroffen sein soll. Richtiger ist wohl, dass es JEDE ACHTE (weiblich) ist! Es ist mittlerweile Standardwissen, dass der Großteil der Opfer von sexualisierter Kindesmisshandlung weiblich ist (wie übrigens der Großteil der Täter männlich ist), auch wenn ich die männlichen Opfer (und weiblichen Täterinnen) nicht wegdiskutieren will. Aber die Aussage „Jeder Achte“ konstruiert einfach etwas, das so nicht der Realität entspricht.

Ich weiß: Es ist üblich, beide Geschlechter in der männlichen Sprachform zu subsummieren. Aber gerade wenn das tatsächliche Verhältnis bzgl. der Geschlechterverteilung so auffallend einseitig ist, ist es einfach absurd, von „Jedem Achten“ zu sprechen. So wie sich im allgemeinen Sprachgebrauch Frauen, Mädchen, weibliche Opfer von Gewalt selbstverständlich mit der männlichen Ausdrucksweise „mitgemeint“ fühlen sollen, würde die im Falle der sexualisierten Kindesmisshandlung der Realität entsprechende Verwendung von „JEDE Achte“ selbstverständlich auch die männlichen Opfer meinen. Durch die Verwendung der subsummierenden männlichen Ausdrucksweise wird dagegen ein falsches Bild konstruiert und der Großteil der Opfer wieder in die Unsichtbarkeit verdrängt.

Aber wie gesagt, das kann ja auch der übliche Sprachgebrauch des Redakteurs sein. Erschreckend genug, dass seine Entscheidung für „Jeder Achte“ tatsächlich mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen kann als wenn die Headline „nur“ von „jeder Achten“ sprechen würde. Mädchen/Frauen als Opfer von sexualisierter Gewalt interessieren einfach niemanden.

Das wird u.a. durch weitere Zitate (von Fegert oder dem Redakteur, wie er Fegert verstanden hat) untermauert:

„2010, so der Referent, sei die Problematik in den Medien besonders ins Blickfeld gerückt, denn die Opfer des sexuellen Missbrauchs, die sich damals an die Presse wandten, seien alle gut situierte Männer gewesen.“

Sollte der FACHBERATER der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, der sich eigenen Aussagen zufolge schon viele Jahre mit der Thematik sexualisierter Kindesmisshandlung befasst, sich tatsächlich so geäußert haben, dann lässt dies – meiner Meinung nach – auf eine sehr „spezielle“ Sichtweise schließen.

Demnach ist die Problematik der sexualisierten Kindesmisshandlung 2010 deshalb in das Blickfeld der Medien gerückt, weil es sich bei den Opfern um „gut situierte Männer“ handelte. Heißt das, dass die Medien bis 2010 die Opfer – wie gesagt überwiegend weiblich – nur deshalb nicht zur Kenntnis nehmen wollten, weil sie nicht männlich waren und nicht gut situiert? Und wenn das daraus zu lesen ist: Welche Verantwortung tragen diese Medien und auch die Gesellschaft diesen vielen Opfern der Jahrzehnte davor gegenüber?

„Die Politik habe sich gezwungen gefühlt, zu handeln“, wird Fegert weiter zitiert oder interpretiert. Ein Satz, der in den Augen und Ohren von Nichtbetroffenen vielleicht harmlos erscheinen mag. Tatsächlich aber sagt er doch aus, dass die Politik gezwungen werden musste zu handeln. Also dass es ihr zuvor nicht als selbstverständlich erschienen war, etwas gegen diese Pandemie („jede Achte“ immerhin!) zu unternehmen und Kinder (weibliche und männliche) endlich vor ihren Verwandten, Lehrern, Priestern oder sonstigen Machtpersonen zu schützen.

Hier erinnere ich an das Grundgesetz, das ja offensichtlich auch für Kinder in diesem Land gilt:

Grundgesetz Artikel 1, Abs. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Grundgesetz Artikel 2, Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Grundgesetz Artikel 6, Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (!)

Grundgesetz Artikel 7, Abs. 1: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“

Grundgesetz Artikel 34: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“

Grundgesetz Artikel 37, Absatz 1: „Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.“

Grundgesetz Artikel 37, Absatz 2: „Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“

Meiner Ansicht nach hätte die Politik (und der Rechtsstaat) schon lange vor 2010 und den „gut situierten männlichen Opfern“ Grund genug gehabt, sich zum Handeln gezwungen zu fühlen! Sexualisierte Gewalt verletzt die grundgesetzlich gesicherten Rechte der Kinder und der Staat ist allein schon deshalb VERPFLICHTET, diese zu sichern, bzw. Verstöße dagegen zu ahnden. Und zwar nicht erst, wenn ihm keine andere Wahl bleibt, weil er aufgrund der Öffentlichkeit nicht mehr wegsehen kann, sondern weil es GRUNDGESETZE sind. KINDER SIND TRÄGER/INNEN VON GRUNDRECHTEN, und wenn Erwachsene diese nicht respektieren können, dann ist es Aufgabe des Staates, für die Einhaltung der Grundgesetze zu sorgen. Punkt.

(Im Übrigen begründet sich meiner Ansicht nach auch genau aus diesen Grundgesetzverletzungen der berechtigte Anspruch der Opfer – kindlicher oder heute erwachsener – gegen den Staat (bsplw. im Sinne von Entschädigung und Ausgleich der schweren Nachteile durch die erfahrene Gewalt während der Kindheit). Der Staat hat seine Schutzpflichten gegenüber den Kindern und seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Handeln der Eltern bzw. anderer Personen, denen das Kind als GRUNDRECHTRSTRÄGER anvertraut war, massiv verletzt, bzw. verletzt diese noch immer. Dafür muss er haften.)

Die Aussage „2010 sei die Problematik in den Medien besonders ins Blickfeld gerückt, denn die Opfer des sexuellen Missbrauchs, die sich damals an die Presse wandten, seien alle gut situierte Männer gewesen“ (die Fegert zugeschrieben wird: Zitat „so der Referent“) ist ein Offenbarungseid von Politik, Staat und Fachlichkeit. Denn es kann nicht sein, dass den vielen „Experten“ das Ausmaß und die schweren Folgen dieser Gewalt gegen Kinder so lange verborgen geblieben ist:

Schon viele, viele Jahre lang machen Opfer (überwiegend weiblich, weil die meisten Opfer nun einmal weiblich sind) – insbesondere im Zuge der Frauenbewegung – auf diese üble (überwiegend) männliche Gewalt aufmerksam. Das ist anhand der vielfach vorhandenen Literatur nachweisbar (Kavemann/Lohstöter, Trube-Becker, Rijnaarts, Herman, Wirtz, Bange, Gahleitner, Schalleck, Heiliger/Engelfried, etc).

Auch „dem Staat“ und „der Politik“ sind die (hauptsächlich männliche) Gewalt gegen (hauptsächlich) Frauen und Kinder und ihre dramatischen gesundheitlichen, aber auch volkswirtschaftlichen Folgen vor 2010 nicht verborgen geblieben. Nachzulesen u.a. in Heft 42 der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut) von 2008 (!) zum Thema „Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen“ (http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/ren4T3cctjHcA/PDF/26Herxag1MT4M_27.pdf). Schon darin wird darauf hingewiesen, dass sexualisierte und speziell häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder erstmals bereits in den der 1970er-Jahren durch die Frauenbewegung thematisiert worden ist, dass es dann aber nahezu weitere 20 Jahre bis in den 1990er-Jahren dauerte, bis diese Gewalt auf nationaler und internationaler Ebene als gesellschaftliches Problem wahrgenommen wurde. Die Frage des Ausmaßes häuslicher Gewalt wurde seither auch auf europäischer Ebene durch zahlreiche Gewaltprävalenzstudien untersucht, u.a. auch in Deutschland (!).

Wenn sich „die Politik“ erst 2010 gezwungen gefühlt [hat], zu handeln, dann muss gefragt werden, wozu eigentlich vorher das viele Geld für Gewaltprävalenzstudien und Gesundheitsberichterstattung usw. ausgegeben wurde?? Und es darf gefragt werden, was wohl aus den vielen nach 2010 angestoßenen Forschungen werden kann, wenn die Ergebnisse dann doch letztlich niemanden zu interessieren scheinen und nicht in den Schutz und eine fachlich fundierte Unterstützung für die Betroffenen münden.

Klaren Widerspruch erfordert folgende Aussage:

„Ein weiteres großes Problem sei die Tatsache, dass Kinder „sexuellen Missbrauch zum Zeitpunkt der Tat als normal empfinden.“ Erst in der Pubertät würden die Opfer realisieren, was ihnen angetan worden ist.“

Frage: Wie kann ein Außenstehender – was Fegert ist, auch wenn er sich eigenen Angaben zufolge schon lange mit der Thematik beschäftigt – wissen, was Betroffene (Kinder) zum „Zeitpunkt der Tat“ empfinden? Welche Anmaßung steckt hinter solch einer Aussage (oder redaktionellen Interpretation)?? „Experten“, die definieren, was Betroffene empfinden oder nicht, missbrauchen ihre Definitionsmacht und stehen damit in der Tätertradition, nicht im Opferempfinden.

Ich kann aus eigener Erfahrung und von der Erfahrung zahlreicher anderer Gewaltopfer berichten, dass wir VOM ERSTEN AUGENBLICK AN dieses sexualisierte und gewalttätige (und im Übrigen STRAFBARE) Handeln der Täter ÜBERHAUPT NICHT NORMAL EMPFINDEN! Und wer – wie Fegert von sich behauptet – schon viele Jahre mit der Situation der Opfer beschäftigt ist, weiß das auch.

Egal, wie alt das Kind ist: es spürt sofort die Demütigung, den Verrat, die Ohnmacht, den Ekel, die Manipulation usw., die mit diesen Übergriffen einhergehen. Natürlich hat es aufgrund seines Alters und seiner Abhängigkeit von Erwachsenen überhaupt keine Möglichkeit, die „Unnormalität“ oder „Normalität“ dieser Handlungen einordnen zu können. Aber das darf doch nicht dem Kind angelastet werden, indem man – noch dazu als „Experte“ und Fachberater der Bundesregierung! – unterstellt, Kinder würden „sexuellen Missbrauch zum Zeitpunkt der Tat als normal empfinden“!!! Höchstenfalls (!!!!!) MÜSSEN Kinder „sexuellen Missbrauch zum Zeitpunkt der Tat als normal empfinden“, um in der gestörten Umgebung, der sie ausgeliefert sind, überhaupt überleben zu können. Welches (abhängige) Kind kann sich schon ernsthaft gegen sein gesamtes nahes Umfeld positionieren?? Das sind doch einfach potemkinsche Dörfer, die hier (von einem „Experten“) inszeniert werden! Sie entsprechen nicht der Realität!

Im Übrigen ist die Argumentation, Kinder würden sexualisierte Gewalt an sich nicht als problematisch empfinden, sondern erst der Kontakt mit den gesellschaftlich vermittelten Normen und Werten (die in der Pubertät bewusst würden) wäre dann traumatisierend, eine veraltete, gleichwohl von so genannten „Pädophilen“ und anderen am Täterschutz orientierten Menschen gerne verwendete Täterentlastungskonstruktion.

So konnte Dr. Herbert Maisch in seinem 1968 (!) in der Reihe „rororo sexologie“ erschienenen Buch „Inzest“ tatsächlich behaupten, dass „Die psychische Belastung weniger durch die Schwangerschaft [als FOLGE VON SEXUELLEM Missbrauch durch den Vater!!!] an sich [entstand], als durch die meist negativen Reaktionen der engeren oder weiteren Umwelt.“ Die schwerwiegende Folge „Schwangerschaft“ soll also für das Mädchen nicht weiter belastend sein (HALLOOO???), während die – meiner Meinung nach durchaus nachvollziehbare – Empörung über solch ein Geschehen im Umfeld das eigentlich Verwerfliche sein soll?? Gut: Die Empörung hat leider nie die Richtigen – nämlich die Täter – getroffen, sondern wurde und wird nach wie vor auf die Opfer projiziert. Dass sich aber auch die „Experten“ schon damals an der Schuldverschiebung beteiligt haben und dies – siehe Fegert (oder Fegertinterpretation) – bis heute offenbar tun, entsetzt. GERADE nach 2010!

Nochmals zum Mitschreiben: Kinder wissen und spüren sehr genau und sehr direkt, dass das, was gewalttätige Erwachsene mit ihnen tun, nicht in Ordnung ist, dass es sie ängstigt, ekelt, überfordert und zu psychischen Notreaktionen zwingt. Sie können aber aufgrund ihres Alters nicht wissen, dass ihre „Normalität“ (die ja eigentlich eine „Gestörtheit“ ist) nicht die „Normalität“ aller Kinder ist (wenn auch – wie wir heute wissen – vieler).

Dass sie sich an die ihnen vermittelte (gestörte) „Normalität“ anpassen, dient ihrem Schutz und ist eine Überlebens- bzw. Traumareaktion (Tipp: Fachliteratur lesen!). Es ist eigentlich eine Höchstleistung der kindlichen Psyche und müsste insofern von einem „Experten“ (Fegert) völlig anders konnotiert werden. Seine (?) Darstellung des Zusammenhangs konstruiert ein Fehlverhalten und/oder sogar eine Art von frühem „Einverständnis“ der Opfer mit der Missbrauchssituation. Das ist das seit Jahrzenten übliche „Blaming the victim“. Schlimm, dass das vom Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm und Fachlichen Berater der Bundesregierung beim Thema sexualisierte Kindesmisshandlung kommt.

Wie gesagt: Es ist nicht klar – da wir nicht dabei waren – welche Aussagen der Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm tatsächlich gemacht hat und was die Schlüsse und Interpretationen des Redakteurs aus dem Referat von Fegert sind. So oder so aber machen diese Einlassungen deutlich, wie weit wir noch von der tatsächlichen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vorwiegend an Mädchen, vorwiegend von Männern und vorwiegend in der Familie und den komplexen Zusammenhängen und Folgen dieser massiven Grundgesetz- und Körperverletzungen entfernt sind.

Zwei Jahre nachdem sich „gut situierte Männer“ als Opfer von sexualisierter Kindesmisshandlung in so genannten „Kaderschmieden“ geoutet haben, ist das „Wissen“ über sexualisierte Gewalt an Kindern und deren lebenslänglichen Folgen und volkswirtschaftlichen Schäden sowohl bei den so genannten „Expert/innen“, wie leider auch in den Medien (und ihrem ungeheuerlichen gesellschaftlichen Einfluss) erschreckend von veralteten, klischeehaften, populistischen und klar täterperspektivischen Vorstellungen geprägt.

Es ist noch ein so weiter Weg.

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