SPIEGEL ONLINE  04.04.2012

Der Weg durch die Instanzen gilt auch für Heimkinder: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein inzwischen 60-jähriger Kläger Ausgleich zunächst vor den Fachgerichten suchen muss. Der Mann hatte seine Klage mit der Einrichtung des nationalen Heimkinderfonds begründet.

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