WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Roswitha Müller-Piepenkötter
Weberstraße 16
55130 Mainz

Fax 06131 / 83 03-45

Offener Brief – Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“

Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,

Vielen Dank für ihre ausführliche und schnelle Antwort vom 10.05.2012, durch Ihre Geschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus, auf unseren offenen Brief vom 04.05.2012.

Wir haben Ihnen dort zwei Fragen gestellt. Zum ersten wollten wir wissen, wie sich der WEISSE RING am ”Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch” zum Thema „Deckelung der Entschädigungszahlen“ verhalten hat. Hier haben sie uns eine klare Antwort gegeben. Der WEISSE RING hat sich im Sinne der Betroffenen klar gegen eine Deckelung ausgesprochen.

In einer zweiten Frage wollten wir das Verhalten des WEISSEN RINGS  am Runden Tisch zu den Verjährungsfristen in Erfahrung bringen. Aus ihrer Stellungnahme geht hervor, dass Sie der Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht zustimmten und sich darüber hinaus für eine weitere Überarbeitung der Verjährungsfristen im Strafrecht  aussprachen, welche im Referentenentwurf des Runden Tischs keine Rolle spielte.

Diese Stellungnahme des WEISSEN RINGs zu den Verjährungsfristen ist für netzwerkB unangemessen. Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder bedeuten aus verschiedensten Gründen immer, dass Betroffene unter den Druck der Verjährungsfristen geraten werden, die Gründe haben wir in vielfacher Hinsicht in unseren Positionspapieren dargelegt, s. unter: http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_27.03.12.pdf

Wir möchten Ihnen daher als Verein mit dem Anspruch, Betroffene zu vertreten, dringend empfehlen, ihre Position zu überarbeiten. Schon die SPD hatte auf der Vollversammlung im letzten Jahr durch Einsicht in die Lebenswelt des Betroffenen Norbert Denef den Antrag zur Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt ohne Gegenstimme angenommen, s. unter: http://youtu.be/j3sUibSUnu0

Dies war ein klares Signal dafür, dass nicht nur Betroffene Gerechtigkeit wollen, sondern dass diese Forderung nach Gerechtigkeit auch bei vielen Nicht-Betroffenen auf breites Verständnis trifft. Eine bloße Verlängerung der derzeit unhaltbaren Verjährungsfristen kann nicht im Sinne aller Betroffenen sein. Zu viele beiläufig bezeichnete Altfälle blieben bei einer bloßen Verlängerung außen vor, obwohl diese immense seelische Schäden besitzen und auch für zukünftig Betroffene würden diese Verjährungsfristen immer noch großes Leid bedeuten. Gerechtigkeit stellt eine bloße Verlängerung der Verjährungsfristen nicht her.

Die Position netzwerkBs stößt auf ein immer breiteres Verständnis. Viele Mitglieder der SPD haben sich so bereits eindeutig für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen. Sie können sich hier auch diesem Gesetzentwurf (http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf)  anschließen und so Anteil haben, an einer maßgeblichen Veränderung, die zu Gunsten der Betroffenen in den nächsten Jahren ansteht.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Denef


Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091

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