netzwerkB 28.05.2012

Prof. Dr. Peter Dankert´s irritierende Aussage

In intensiven Gesprächen wollte netzwerkB die Umsetzung des SPD Parteitagsbeschlusses zur Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder begleiten. Nach einigen Lichtblicken, einigen Bundestagsabgeordneten, die völlig auf unserer Seite sind, sind die Ergebnisse, die bisher erzielt wurden, völlig inadäquat im Vergleich zu dem, was der Bundesparteitag der SPD im Dezember 2011 beschloss. Viele Politiker argumentieren, dass aufgrund bestehender Gesetze, der Parteitagsbeschluss unrealistisch sei. Gemischt wird dieser mangelnde Wille zur notwendigen Veränderung mit der Angst im Bundestag keine Mehrheit zu finden.

Ein eben solch verwirrendes Schreiben aus dem Politikbetrieb, das nur durch strategisches Handeln und Ängste motiviert sein kann, erreichte uns nun von Prof. Dr. Peter Dankert, MdB.

Prof. Dr. Peter Danker würde zwar einer Verlängerung der Verjährungsfristen, bewirkt durch eine Gesetzesnovelle der SPD zustimmen, gleichzeitig vertritt er aber die persönliche Auffassung, dass diese Verlängerung schlichtweg nicht rational sei. Wir fragen uns, wie eine Zustimmung möglich sein kann, wenn der eigene Verstand sich im Grunde gegen die Verlängerung wehrt. Die Gründe für Professor Peter Dankerts Position würden zumindest auf seine langjährige Erfahrungen im Rechtsbetrieb zurückgehen. Demnach würde eine Ausweitung der Verjährungsfristen unnötig sein, da sich die Informationslage mit zunehmenden Abstand zur Tat verschlechtere.

Diese Position hatte netzwerkB nun schon zur Genüge widerlegt, denn wir haben durchaus Fälle, die auf Beweisen beruhen. In vielen Fällen verfügt netzwerkB gar über Geständnisse, obwohl die Tat 40 Jahre zurück liegt. Hier über eine schlechte Informationslage zu debatieren, erscheint uns unnötig, denn letztlich muss derjenige, der klare Beweise besitzt, auch die Möglichkeit haben, klagen zu können. Dies ist daher gerecht, weil die Betroffenen aufgrund von psychischen Blockaden, hervorgerufen durch die Tat, nicht klagen konnten. Schließlich müssen dann die Gerichte entscheiden, ob die Informationslage ausreichend ist.

Darüber hinaus geht es netzwerkB nicht nur um die Frage der tatsächlichen Prozesse, sondern auch um eine symbolische Ächtung des Verbrechens sexualisierter Gewalt sowie der breitenwirksamen Aufklärung über die dramatischen Folgen von sexualisierter Gewalt. Wir gehen davon aus, dass bei 10 Millionen Betroffenen in unserer Gesellschaft sexualisierte Gewalt auch ebenso dramatische Konsequenzen für unser gesellschaftliches Miteinander hat. Auch aus diesem Grund erscheint es uns rational, sich für die Aufhebung der Verjährungsfristen einzusetzen.

netzwerkB steht also mit Prof. Dr. Peter Dankerts Aussage vor der irritierenden Tatsache, dass obwohl es uns in vielen Gesprächen immer wieder gelingt, Menschen von der Aufhebung der Verjährungsfristen zu überzeugen, diese aufgrund von  angeblichen Machtverhältnissen das Vernünftige nicht umsetzen wollen. Umgekehrt aber gibt es auch Politiker, die sich einer Gesetzesnovelle anschließen, obwohl sie diese selbst nicht für rational halten. Dieses Verhalten drückt eine grundsätzliche Diskursfeindlichkeit innerhalb der Systemstruktur „Politik“ aus. Ohne den Willen zu Gesprächen kann zumindest kein notwendiges Umdenken stattfinden.

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