Wie netzwerkB vorliegt, wurde Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche, Detlev Nonne, gestellt. Es geht um den Verdacht auf Strafvereitelung.

Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind.

netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch. Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen müssen immer über die Interessen und die Sorge um das Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später nicht als rechtlose Bittsteller dastehen.

netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer.

Hierzu unsere Position: Bundeskinderschutzgesetz (Stellungnahme Anzeigepflicht)

Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten, dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen.

Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden.

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.

netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge, über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen.

Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010

http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
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