Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments, in dem unter anderem Marlene Rupprecht, SPD, mitarbeitet, beschloss am 2. Oktober 2012 einen Beschluss über die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen:

EU Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development Children’s right to physical integrity:

EU_Childrens_right_to_-physical_-integrity.pdf

Die Bundesregierung wird derweil ihren Gesetzesenwurf am 2. November 2012 dem Deutschen Bundesrat zur Besprechung vorlegen:

Gesetzesentwurf_Beschneidung.pdf

Die Bundesregierung drängt darauf, das Gesetz noch im November 2012 zu verabschieden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

netzwerkB hält diesen Gesetzesentwurf für verfassungswidrig. netzwerkB verbleibt bei seiner Position: Verletzungen an Kindern dürfen nicht bagatellisiert werden. Gewalt bleibt Gewalt auch und besonders an Menschen, die noch kaum eine eigene Stimme haben. netzwerkB fordert einen verbesserten Schutz der Kinder, sowohl Mädchen als auch Jungen, vor Verletzung und Gewalt. Die Beschneidung aus religiösen Motiven muss bis zur Volljährigkeit verboten sein.

Mehr hierzu auf unserer Themenseite zur Beschneidung von Kindern und Jugendlichen:

http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091