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„Jeder Verzicht auf eine Anzeige ist Täterschutz. Nicht die Opfer werden geschützt, sondern die Täter. Die Täter können so weiter agieren und gehen vor dem Hintergrund der lächerlich kurzen Verjährungsfristen davon aus, dass sie weder bestraft, noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Entschädigung belangt werden können.“

Mehr dazu unter:

netzwerkB fordert Meldepflicht