Liebe UnterstützerInnen,

vielen Dank für Ihre Unterschrift bei unserer Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’. Wir möchten Sie zusammenfassend über das Ergebnis informieren und Sie bitten, unsere weitere Arbeit von netzwerkB als Fördermitglied zu unterstützen – auch beitragsfrei.

23.515 Menschen haben die Beschwerde ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterschrieben. Fleißige HelferInnen haben auf Handzetteln Unterschriften gesammelt und sie uns mit der Post zukommen lassen. Über jeden einzelnen Brief haben wir uns sehr gefreut – jede Unterschrift ist uns wichtig, jede Unterschrift hat uns Kraft gegeben, nicht aufzugeben. Wir möchten uns mit diesem Schreiben bei jedem Einzelnen für die vertrauensvolle Unterstützung bedanken.

Danke!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt die Beschwerde mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 für unzulässig. „Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung … keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung“, so die Schweizer Richterin Helen Keller. Die unmenschliche und eiskalte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes regt zum Nachdenken an.

Aufgeben, sich diesen mächtigen Täterstrukturen unterwerfen und wieder schweigen? – Diesen Weg wird netzwerkB nicht gehen, niemals. Viele Millionen Menschen in Deutschland sind unmittelbar von sexualisierter Gewalt betroffen. Noch nach Jahrzehnten leiden sie an gesundheitlichen Folgen und sozialer Ausgrenzung. Viele Kinder sind in diesem Moment Opfer sexualisierter Gewalt.

Damit Betroffene mehr Verständnis, Solidarität und Fürsprache erhalten, haben wir im April 2010 unsere Interessensvertretung gegründet.

netzwerkB setzt sich u.a. dafür ein:

  • Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht und im Strafrecht
  • Anzeigepflicht
  • Anerkennung der Straftaten als Verbrechen und nicht wie bisher als Vergehen
  • Höhere Strafrahmen
  • Angemessene, gerechte Entschädigung statt Almosen
  • Erhalt der Meldepflicht von Tätern durch Psychiater und Psychologen gegenüber den Krankenkassen
  • Gegen die weibliche und männliche Beschneidung von Kindern

Wir nehmen die Absage des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Anlass, unsere Kräfte zu verstärken und ermöglichen Ihnen, die Arbeit von netzwerkB beitragsfrei als Fördermitglied zu unterstützen. Mit Ihrer Stimme verleihen Sie unseren politischen Aktionen mehr Gewicht.

netzwerkB Fördermitglied werden – auch beitragsfrei!

Jetzt eintragen … http://netzwerkb.org/mitglied