An einer Berliner Kinderklinik soll ein Pfleger ein 16 Jahre altes Mädchen kurz nach dem Aufwachen aus der Narkose vergewaltigt haben. Ähnliche Vorfälle auf der Station solle die Klinikleitung als „Kinderei“ abgetan haben. Auch in diesem Fall wollte die Klinikleitung erst selbst „ermitteln“, anstatt die Polizei zu informieren. Sie ging diesen Schritt erst nach einer Woche.

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Anders als zum Beispiel für die Geld- oder Wertpapierfälschung gibt es keine gesetzlich festgeschriebenen Anzeigepflicht für Fälle von Sexualdelikten und anderen Formen der Gewalt, in denen die Gesundheit von Menschen geschädigt wird. Eine gesetzliche Anzeigepflicht würde in solchen Fällen dazu führen, einen Täter behördlich festzustellen, den bisherigen Opfern Gerechtigkeit und Hilfe zukommen zu lassen, und weitere Fälle, in denen Kinder und Jugendliche vergewaltigt und traumatisiert werden, zu verhindern. Stattdessen macht sich die Leitung einer Klinik oder einer anderen Institution sogar nicht einmal einer Strafvereitelung schuldig, wenn sie wissentlich einen Serientäter unterstützt und die Hinweise als „Kinderei“ abtut – weil es in Deutschland noch keine Anzeigepflicht gibt.

netzwerkB kritisiert, dass die Gesellschaft und der gesetzgebende Bundestag die Opfer von sexualisierter Gewalt und anderer Formen von Gewalt in allen Belangen über Prävention, über Strafrahmen und Verjährungsfristen bis hin zum Schmerzensgeld für erlittene Schäden nicht ausreichend schützt. Derzeit favorisiert die Politik Kurse für Kinder, in denen sie lernen sollen, „nein“ zu sagen.

Die Position von Norbert Denef, netzwerkB, hierzu lautet: „Es ist ein Skandal, dass materielle Güter in Deutschland besser geschützt werden als die Gesundheit von Menschen.“ netzwerkB wiederholt an dieser Stelle seine Forderung nach einer Anzeigepflicht für Sexualdelikte und anderen Formen der Gewalt, in denen die Gesundheit von Menschen geschädigt wird.
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