Jahrespressekonferenz des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhem Rörig

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Viele am so genannten Runden Tisch verabschiedeten Empfehlungen seien nicht umgesetzt worden. Auch mit der finanziellen Entschädigung stehe es nicht besonders gut.

Rörig: „Ich möchte alle Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass das Ende der Legislaturperiode mit großen Schritten naht.“

Gerne gibt er ihnen nicht den Knecht Rubrecht der gegenüber der Politik am heutigen Nikolaustag den Zeigefinger hebt, aber der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes Rörig sieht keine andere Wahl. Denn seine Bilanz dessen was nach dem Runden Tisch für die Betroffenen sexueller Gewalt bislang erreicht wurde, fällt mehr als gemischt aus. Zwar gebe es inzwischen eine höre Sensibilität und eine größere Bereitschaft in der Bevölkerung sich des Themas anzunehmen aber:

Rörig: „Die höhere Sensibilität in der Bevölkerung hat noch nicht dazu geführt, dass sich die Lage der Betroffenen durch proaktives Handeln der Politik tatsächlich verbessert hätte und das ist drei Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches für Betroffene bitter.“

Beispiel Entschädigungpfonds; vor einem Jahr sei den Betroffenen von den drei beteiligten Ministerinnen, aus dem Justiz-, dem Familien- und dem Bildungsresort versprochen worden einen einhundertmillionen Eurofond aufzulegen. Darauf warteten die Betroffenen aber noch heute. Der Bund hat seine Hälfte bereits überwiesen, die Länder zögern noch.

Rörig: „Ich finde das Schweigen der Bundesregierung seit einem Jahr zu dem Punkt, das Schweigen der 16 Bundesländer, aus Sicht der Betroffenen unerträglich.“

Die Betroffenen bräuchten die zugesagten Hilfen, es dürfe nicht bei unverbindlichem Mitgefühl bleiben. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Missbrauchsbeauftragte auch bei den Verjährungsfristen. Hier habe das Justizministerium einen guten Entwurf vorgelegt, dieser sieht die Anhebung der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Klagen von 3 auf 30 Jahre vor. Der Entwurf schlummere aber bereits seit 18 Monaten im Rechtsausschuss.

Rörig: „Diese Gesetz muss ganz dringend bis zum Sommer 2013 verabschiedet werden und möglichst auch noch den Weg in das Bundesgesetzblatt finden. Hier sehe ich den Bundestag und die Bundestagsmehrheit in der Pflicht.“

Ein solches Gesetz wäre auch für Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerkes Betroffener sexualisierter Gewalt, ein wichtiges Signal.

Norbert Denef: „Wir dürfen uns nicht davor verstecken, zu sagen, ja, das ist ein Verbrechen, ja, das dauert ein Leben lang und ja, wir müssen die Verjährungsfristen aufheben – ohne wenn und aber.“

Mit Argwohn dagegen betrachtet Denef die freiwilligen Selbstverpflichtungen die der Missbrauchsbeauftragte mit Dachorganisationen wie dem Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt oder Sportverbänden bereits auf den Weg gebracht hat oder auf den Weg bringen will, um Kindesmissbrauch zu verhindern.

Norbert Denef: „Das ist genau wie wenn man freiwillig unterschreibt, ich werde nicht bei Rot über die Kreuzung fahren, da erreicht man auch nicht viel. Wir brauchen Gesetze. Wir brauchen ganz klare Gesetze.“

Der Missbrauchsbeauftragte glaubt aber, dass es neben Gesetzen mindestens eben so wichtig ist, Menschen vor Ort von der Sache zu überzeugen, das gehe eben am besten freiwillig.

Und noch ein Anliegen ist Rörig wichtig, diejenigen die auch heute noch Opfer werden, müssen niederschwellige und passgenaue Beratungsangebote finden. Länder und Kommunen müssten Beratungsstellen deshalb endlich mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten.

Kerstin Steinbrecher berichtete über die Jahrespressekonferenz des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johanns-Wilhelm Rörig.

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