Presse-Erklärung www.sportmordwaffen.de vom 16. Dezember 2012

Über Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Waffengesetz seit zweieinhalb Jahren nicht entschieden

Ein Massaker mit Legalwaffen, wie am Freitag in den USA und zuvor auf Utøya, in Winnenden und Erfurt, kann jederzeit auch in Deutschland wieder geschehen. Dieses Gemetzel zeigt erneut, daß das Risiko legaler Waffen nicht beherrschbar ist. Es ist eine Warnung für Deutschland – vor dem nächsten deutschen Amoklauf.

Der Mordschütze, der in einer Grundschule in Newtown siebenundzwanzig Menschen erschoß – vor allem Kinder -, war mit legalen Waffen ausgerüstet, darunter eine Pistole vom Typ „Glock“. Mit einer Waffe gleichen Typs mordete der Sportschütze Anders B. im Sommer 2011 auf der norwegischen Ferieninsel Utøya (neunundsechzig Opfer, überwiegend Jugendliche). Ebenfalls mit einer „Glock“ erschoß der Sportschütze Robert S. 2002 in einem Erfurter Gymnasium sechzehn Menschen.

Bis heute dürfen rund zwei Millionen deutsche Sportschützen mit tödlichen Waffen trainieren, auch mit „Glock“ und „Beretta“ (Tatwaffe beim Winnender Schulmassaker 2009).

Wenn deutsche Kinder nun entsetzt ihre Eltern fragen, ob so etwas wie in der USA-Grundschule auch in ihrer Schule passieren kann, müßte die ehrliche Antwort lauten: Ja, solange tödliche Sportwaffen erlaubt sind.

Nach Recherchen der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ wurden in Deutschland seit 1991 mehr als hundertdreißig Menschen mit Waffen von Sportschützen erschossen. Davon mindestens sechsundzwanzig seit der angeblichen Verschärfung des Waffengesetzes im Juli 2009.
siehe: http://www.sportmordwaffen.de/opfer.html

Was eigentlich muß noch passieren, bis die verantwortlichen Politiker den Irrsinn legaler Waffen beenden, die als tödliches Spaß- und Spielzeug benutzt werden? Es genügt nicht, wenn Bundeskanzlerin Merkel auch nach dem Grundschul-Massaker in den USA routiniert „tiefes Mitgefühl“ bekundet und aber auch gar nichts gegen den Legalwaffen-Wahn in Deutschland unternimmt. Diese Tat ist nicht unbegreiflich, wie die Bundeskanzlerin behauptet, sondern eine absehbare Folge des laschen Waffenrechts: Wer millionenfach Schußwaffen legal im Land verteilen läßt, riskiert Legalwaffen-Massaker, ja er ermöglicht sie.

Wie viele Menschen werden noch von Sportschützen erschossen, bis sich die Mehrheit der Unbetroffenen ausreichend solidarisiert und ein Verbot tödlicher Sportwaffen auch in Deutschland durchsetzt? Ein Verbot, wie es in Großbritannien nach dem Grundschul-Massaker in Dunblane 1996 innerhalb eines Jahres möglich war. siehe: http://www.sportmordwaffen.de/vorbildengland_2.html

Die Verfassungsbeschwerden von zwei Hinterbliebenen des Winnender Schulmassakers gegen das Waffengesetz, eingelegt im Juli 2010, wurden auch in diesem Jahr von den Karlsruher Richtern nicht entschieden. Ebenso die Beschwerde des Sprechers der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, Roman Grafe. Im Sommer dieses Jahres erhielten die drei Waffengegner die Nachricht, daß der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht durch die Euro-Entscheidung überlastet sei und man gleichwohl beabsichtige, noch im Jahr 2012 zu entscheiden. Ziel der Beschwerdeführer ist ein Verbot tödlicher Schußwaffen für den Schießsport.

Die Initiative appelliert an das Bundesverfassungsgericht, über das lasche Waffengesetz zu entscheiden, bevor weitere Menschen mit legalen Waffen von Sportschützen erschossen werden.

Roman Grafe, Sprecher der Initiative

PS: Hier der Link zur aktuelle Deutschlandkarte mit den Opfern tödlicher Sportwaffen; die Karte darf kostenfrei (auch auszugsweise) veröffentlicht werden: http://www.sportmordwaffen.de/Sportwaffen-Opferkarte.pdf

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