Papst Benedikt XVI., bürgerlich Dr. Joseph Ratzinger, teilte am 11. Februar 2013 mit, dass er am 28. Februar 2013 aus seinem Amt als Papst der römisch-katholischen Kirche zurücktreten werde. Er hat dieses Amt seit 2005 inne.

Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt (netzwerkB), teilt hierzu mit:

Wir werden diesen Papst nicht vermissen.

Joseph Ratzinger suchte schon wie sein Vorgänger Johannes Paul II. eine Anlehnung an die rechtskonservativen Kreise in der Kirche. So berichtete die Neue Rheinische Zeitung am 11. Februar 2009: „Mit Zielstrebigkeit hatte Ratzinger als Glaubens- und Personalchef während des Pontifikats von Papst Wojtyla dafür gesorgt, dass ganz überwiegend Mitglieder und Sympathisanten des Opus Dei ins Kardinalskollegium gewählt wurden.“

Es sind gerade die rechtskonservativen Kreise, die zum Beispiel das Projekt der Deutschen Bischofskonferenz zusammen mit dem Kriminologischen Institut Niedersachsen unter Leitung von Prof. Chrstian Pfeiffer zum Scheitern gebracht haben. Federführend im Widerstand war das Erzbistum von München und Freising, in dem Ratzinger selbst Erzbischof gewesen ist.

Als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom betonte Ratzinger im Rundschreiben „De delictis gravioribus“ im Jahre 2001 die zentrale Meldepflicht für Sexualdelikte mit Minderjährigen. Zur Unterstützung der Opfer trug Ratzinger aus unserer Sicht nichts bei. Stattdessen wurden Täter und Serientäter weiter geschützt und versetzt.

Ratzinger leistete insbesondere zur Gleichbehandlung der Opfer von sexualisierter Gewalt weltweit keinen Beitrag. Während etwa Opfer in den Vereinigten Staaten mittlerweile in einer angemessenen Höhe von teilweise mehr als 1 Million Dollar entschädigt werden und die Personalakten der Täter zum Zweck der Aufklärung im Internet veröffentlicht werden, müssen sich die Opfer von sexualisierter Gewalt von Geistlichen und Kirchenangehörigen in Deutschland mit wenigen tausend Euro abfinden, oftmals verbunden mit einer Schweigepflichtserklärung und dem Verzicht auf weitere Ansprüche.

Die römisch-katholische Kirche zählt zu den größten und mächtigsten Organisationen und Arbeitgebern in Deutschland. Sie steht in den Bereichen wie Arbeitsrecht, Strafrecht und Subventionen in einem Sonderstatus. Wir erwarten von der deutschen Politik Maßnahmen, dass dieser Konzern nicht mehr länger außerhalb der Rechtsstaatlichkeit steht. Das halten wir für wichtiger, als nun darauf zu warten, ob ein neuer Papst die Kirche noch reaktionärer führen wird als der alte.
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