Die Anwendung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit auf die katholische Kirche ist wichtiger als die Frage, wer ihr neuer Papst wird. Das hat Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt, nach der Rücktrittserklärung von Benedikt XVI. betont. Der britisch-australische Menschenrechtler Geoffrey Robertson verwies auf ein Ende der politischen Immunität von Joseph Ratzinger.

ARIK PLATZEK

Ob Bundeskanzlerin Angela Merkel oder Bundespräsident Joachim Gauck: Dutzende Vertreter der politischen Spitze in Deutschland haben sich seit der Ankündigung des Rücktritts von Benedikt XVI. am vergangenen Montag mit Worten voll des Lobes und des Bedauerns geäußert.

In den Augen von Frank-Walter Steinmeier, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, habe der Papst „seiner Kirche mit seiner großen geistlichen und intellektuellen Autorität Orientierung gegeben und Maßstäbe gesetzt“. Die Generalsekretärin der Partei, Andrea Nahles, sprach von einem herausragenden Wirken für die weltweite Achtung der Menschenrechte.

Wenige kritische Stimmen gab es von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei. Kaum ein Ereignis erwies damit sich in der letzten Zeit als besser geeignet, um die immer noch vorhandene unheilvolle Verquickung der politischen Macht mit den Machenschaften der Vertreter der katholischen Kirche eindrücklich zu illustrieren.

„Wir werden diesen Papst nicht vermissen“, erklärte Norbert Denef als Vorsitzender des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Deren Mitglieder nicht nur Opfer des sexuellen Missbrauchs und der kirchlichen Vertuschung, sondern nach dem Bekanntwerden der unzähligen Vorfälle im Frühjahr 2010 auch ein Opfer einer handlungsunwilligen Politik wurden, welche die Interessen des Machtapparates katholische Kirche höher gewichtete als die konsequente Aufarbeitung und Durchsetzung staatlicher Normen.

Denef erinnerte deshalb erneut, dass Joseph Ratzinger als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom mit dem geheimen Rundschreiben „De delictis gravioribus“ im Jahre 2001 die zentrale Meldepflicht für Sexualdelikte mit Minderjährigen betonte.

Das Dokument wies die Bischöfe und Priester der Kirche an, Fälle des sexuellen Missbrauchs mit „größter Geheimhaltung“ zu bearbeiten und diese nicht der Öffentlichkeit mitzuteilen. „Zur Unterstützung der Opfer trug Ratzinger aus unserer Sicht nichts bei. Stattdessen wurden Täter und Serientäter weiter geschützt und versetzt“, so Denef weiter.

„Während Opfer in den Vereinigten Staaten mit teilweise mehr als einer Million US-Dollar entschädigt wurden und die Personalakten der Täter zum Zweck der Aufklärung im Internet veröffentlicht werden, müssen sich die Opfer von sexualisierter Gewalt von Geistlichen und Kirchenangehörigen in Deutschland mit mehreren tausend Euro abfinden, oftmals verbunden mit einer Schweigepflichtserklärung und dem Verzicht auf weitere Ansprüche.“

Wie erschreckend der Umgang mit den Betroffenen des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche tatsächlich ist, unterstrich ein Anfang Februar vom Wuppertaler Landgericht gefälltes Urteil (Az. 16 O 95/12) über die Entschädigung eines Vergewaltigungsopfers: Das Gericht sprach ihm einen Betrag von 100.000 Euro zu. „Wir sind zwar gehalten, uns an vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen uns aber einfach zu niedrig“, so der Vorsitzende Richter zur Begründung. Zum Vergleich: Zur Obergrenze für die Entschädigung der Fälle des Missbrauchs durch Geistliche hatten sich Politik und Kirche auf einen Betrag von 5.000 Euro geeinigt. Der durchschnittlich ausgezahlte Betrag habe bei 3.000 Euro gelegen, teilte die Kirche vor kurzem mit.

Wichtiger als die Frage, wer der neue Papst wird, sei daher ein Ende des kirchlichen Sonderstatus, forderte Denef. „Wir erwarten von der deutschen Politik Maßnahmen, dass dieser Konzern nicht mehr länger außerhalb der Rechtsstaatlichkeit steht.“

Der Menschenrechtler und Kronanwalt Geoffrey Robertson erinnerte anlässlich der Rücktrittsankündigung von Benedikt XVI. in der britischen Zeitung The Independent, dass mit dem Rücktritt auch die rechtliche Immunität von Joseph Ratzinger ein Ende findet.

„Papst Benedikts XVI. Vatikan ist ein Feind der Menschenrechte gewesen“, schreibt Robertson in seinem Artikel. Er verwies auf einen offenen Brief des kritischen Theologen Hans Küng  vom April 2010, in dem dieser schrieb: „Es darf nicht verschwiegen werden, dass das weltweit in Kraft gesetzte Vertuschungssystem von klerikalen Sexualvergehen gesteuert war von der römischen Glaubenskongregation Kardinal Ratzingers (1981-2005), wo schon unter Johannes Paul II. unter strengster Geheimhaltung die Fälle gesammelt wurden.“

Robertson verwies nun weiter darauf, dass der Papst zwar als Oberhaupt des vermeintlichen Staates Vatikanstadt und als Inhaber des Heiligen Stuhls eine Immunität gegenüber der Verfolgung durch die Justiz genossen habe. Er könne zurücktreten, aber nicht die Komplizenschaft zu den Verbrechen der Kirche auslöschen.

„Es gibt viele Opfer von Priestern, die mit Erlaubnis von Kardinal Ratzinger in den heiligen Weihen bleiben durften, nachdem ihre Neigung zur Belästigung bekannt geworden war und diese möchten den Ex-Papst gerne auf Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit verklagen.“ Sobald dieser also aus dem Vatikan trete, könnte ein Gericht sich dazu entscheiden, ein Verfahren zu eröffnen. Wie bekannt wurde, will sich Benedikt XVI. nach dem Ende seiner Amtszeit in das Kloster Mater Ecclesiae zurückziehen. Es heißt, es liegt in einem ruhigen Teil der vatikanischen Gärten.

Quelle: http://www.diesseits.de/panorama/1360710000/ruecktritt-benedikt-xvi-missbrauchsopfer-menschenrechtler-wollen-konsequenzen