netzwerkB Pressemitteilung 12. März 2013

Das Gesetz StORMG, das der Bundestag am 14. März 2012 verabschieden wird, zielt auf die Betroffenen von sexualisierter Gewalt, insbesondere oft jahrelangen systematischen Missbrauchs in Kindheit und Jugend, ab.Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerkes Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. (kurz netzwerkB), nimmt hier zu wie folgt Stellung:Die Anhebung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche auf 30 Jahre stellt eine Gleichstellung mit Betroffenen anderer Formen von Gewalt und Gesundheitsschädigung dar. Das finden wir in diesem Sinne auch positiv.Dennoch treten gesundheitliche Spätfolgen erst nach Ablauf dieser Frist auf. Deshalb wissen alle Beteiligten der Politik, dass diese Frist von 30 Jahren nicht reicht.Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die Gesundheitsfolgen insbesondere so schwer sein können, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt aufgrund einer Retrograden Amnesie das erlittene Trauma binnen dieser 30 Jahre nicht einmal als Grund realisieren können.

Diese Frist von 30 Jahren bleibt also nach wie vor ein Täterschutz. Hier sind wir von der Politik enttäuscht.

Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag vom 6. Dezember 2011 sogar einstimmig, dass die vorgeschlagene Frist von 30 Jahren zugunsten einer völligen Aufhebung zu überarbeiten ist. Nunmehr hat nicht einmal ein einziger Bundestagsabgeordneter der SPD den Mut aufgebracht, hier einen entsprechenden Änderungsantrag zum StORMG einzubringen.

Eine wirkliche Reform muss die Aufhebung der Verjährungsfristen umfassen, eine Überarbeitung des Strafrechts und eine neues Schadensersatzrecht, das den gesundheitlichen Schäden und den Folgeschäden von beruflichem Ausfall bis hin zur Berufsunfähigkeit wirklich Rechnung trägt. Letzteres ist aufgrund der Frist von 30 Jahren für Opfer von Gewalt so kaum realisierbar. Dort, wo Menschen von der Gewalt gegen andere erfahren, muss auch eine Anzeigepflicht gelten.

Hier sind die Opfer von Gewalt oder anderer Gesundheitsschädigungen und ihre Angehörigen gefragt, sich gemeinsam für weitere Reformen in Gesetzgebung und Rechtsprechung einzusetzen, damit sie nicht mehr ausgegrenzt und mit ihren Problemen alleine gelassen werden.

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