Kommentar von Adelheid Oltmanns

Da hat die Opposition sich recht verhalten, dass sie dem Gesetz namens StORMG am 14. März 2013 im Deutschen Bundestag nicht zustimmte – allerdings greifen auch ihre Einwände zu kurz.

Es muss um eine Abschaffung der Verjährungsfristen gehen, und nichts anderes ist gerecht.

netzwerkB (das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.) setzt sich seit langem dafür ein, und hat dieses gründlich, deutlich und nachvollziehbar begründet. In diesem Zusammenhang sollte sich jede/r, der/die es ernst meint, den aufgezeichneten Parteitag der SPD 2011 ansehen, auf dem der Vorsitzende als selbst Betroffener gesprochen hat: http://youtu.be/j3sUibSUnu0

Das Ausmaß und die Schwere des lebenslangen Leidens, zumal nach Kindesmissbrauch, muss durch ein Zeichen der Solidarität gewürdigt werden. Die Begründung, dass spätere Klagen die Opfer nur verwirren würden, weil sie meistens keine Aussicht mehr auf Erfolg versprächen, ist eine billige Ausrede, die Täter schützt.

Es geht vielleicht nicht in allen lange zurückliegenden Fällen um Klagen. Aber die Würde des Opfers muss wieder hergestellt werden. Und dieses, indem auch Gewalttaten, die länger als 30 Jahre zurück liegen, als Tatbestand und als Straftat nicht verjähren. Es wäre ja schön, wenn Täter sich zu ihrer Tat bekennen, einsichtig werden und sie bereuen. Dann wäre auch ein Weg zur Versöhnung zwischen Täter und Opfer möglich. Da dieses aber so gut wie nie der Fall ist, müssen die Verhältnisse gewendet werden.

Das Opfer muss jederzeit die Möglichkeit haben, den Täter zu verklagen, ganz gleich, wie lange die Tat zurück liegt. Das würde für den Täter den gleichen Druck bedeuten, den er während der Tat auf sein Opfer ausgeübt hat. Ob dann eine Sache erfolgreich ist, oder nicht, ist erst mal zweitrangig. Das Opfer muss aus seiner Opferrolle geholt werden. Die Machtverhältnisse müssen gewechselt werden.

Ein Opfer, bei dem die Tat länger zurück liegt, empfindet bei dieser Lösung, also der bleibenden Verjährung in seinem/ihrem Fall die gleiche Ohnmacht und Hilflosigkeit, wie als Kind, als es sich nicht wehren konnte. Täter müssen wissen, dass ihre Tat ihr Leben lang nicht verjährt, wenn sie nicht selbst eine Lösung finden und das Opfer muss lebenslang wissen, dass es echte Solidarität gibt.

In der Literatur werden Ohnmacht und Hilflosigkeit als die am schwersten aushaltbaren Gefühle bezeichnet, u.U. waren sie noch mit Todesangst verbunden. Dieses hat bei den Opfern zu lebenslangen schweren Störungen geführt.