Ein Vereinsobmann soll zwei Kinder missbraucht haben. Es könnte weitere Opfer geben. Ein Beschuldigter bestreitet die Vorwürfe.

Ein 31-jähriger Flachgauer sitzt in U-Haft, weil er einen Buben (12) und ein Mädchen (14) sexuell missbraucht haben soll. Die SN berichteten. Der Verdächtige ist Obmann eines historisierenden Vereins.

Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, sagte, es werde wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens pornografischer Darstellungen von Minderjährigen ermittelt.

Rechtsanwalt Stefan Rieder vertritt die Opfer. „Es besteht der Verdacht, dass unter dem Deckmantel des Vereins systematisch Kindesmissbrauch betrieben wurde“, sagte Rieder.

Der Fall kam ins Rollen, weil die Kinder darüber gesprochen hatten. Die Polizei sei eingeschaltet worden. Dann habe sich gezeigt, „wie groß die Sache ist“. Auch gegen zwei weitere Vereinsfunktionäre werde ermittelt. Laut Opferanwalt könnten sie Kinder „zu Missbrauchshandlungen zugeführt haben“. Sie sind auf freiem Fuß.

Einer von ihnen, er war Materialwart, meldete sich Donnerstag bei den SN. Er bestritt jede Beteiligung an Übergriffen: „Ich kam erst im November 2012 zum Verein und kannte die zwei Kinder nur flüchtig. Hätten wir gewusst, was unser Obmann da macht, hätten wir sofort eingegriffen.“ Der Verein werde jetzt aufgelöst.

Laut Rieder besteht außerdem der Verdacht, dass der Obmann noch ein drittes Kind und mindestens eine erwachsene Person missbraucht habe.

Der Anwalt des Hauptbeschuldigten wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Rieder, der häufig Opfer sexuellen Missbrauchs vertritt, plädiert dafür, die Verjährungsfristen in Fällen von schwerem sexuellen Missbrauch abzuschaffen. Die Täter setzten ihre Opfer oft unter Druck und drohten ihnen, dass einem nahen Verwandten etwas passieren würde, wenn sie ihr Schweigen brächen. „Die Verjährungsfrist wurde zwar ab der Volljährigkeit schon verlängert. Aber es gibt Opfer, die jahrzehntelang schweigen, weil diese Drohungen nachwirken. Wenn sie ihr Schweigen brechen, ist die Enttäuschung groß, wenn sie hören, dass die Tat verjährt ist.“ Ein Strafverfahren sei für die Betroffenen oft ein Bestandteil der Traumaverarbeitung.
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