Orden müssen sich für sexuellen Missbrauch durch Ordensbrüder verantworten.

Einen bemerkenswerten Beschluss hat der Oberste Gerichtshof (OGH) gefällt: In einem Fall von sexuellen Missbrauch durch einen geistlichen Internatsleiter hat der Richtersenat den von der Zisterzienser-Abtei Mehrerau (Bregenz) eingebrachte Verjährung zurückgewiesen. Und das obwohl der Fall bereits 30 Jahre zurückliegt.
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