In Deutschland gib es etwa 400 Plätze in Einrichtungen verschiedener Träger für eine Geschlossene Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich dabei um Freiheitsentziehung.

Notwendig sind für eine Unterbringung ein Beschluss eines Familiengerichts, ein psychiatrisches Gutachten und eine Stellungnahme des Jugendamts, das daraufhin ein Heim sucht. In der Praxis kann dies Jugendlichen passieren, die Straftaten begangen haben, Drogenprobleme hatten, die Schule geschwänzt haben, computersüchtig sind, von ihren Eltern vernachlässigt wurden.

Im derzeitigen Brennpunkt steht – von der Öffentlichkeit kaum beachtet – der Träger Therapeutische Kinder-, Jugend- und Elternzentrum Haasenburg GmbH mit drei Standorten in Neuendorf am See, Jessern und Münchenberg in Brandenburg. Hier befinden sich Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Bundesländern Deutschlands.

Der Standort Neuendorf verzeichnet laut der Presseberichterstattung folgende Vorkommnisse: 2005 hing sich ein dort untergebrachtes Mädchen an einer Schranktür auf. 2007 wurde ein Jugendlicher gewalttätig, der in diesem Heim unter anderem Porno- und Horrorvideos hatte konsumieren dürfen. Das Landgericht Cottbus kritisierte bereits 2007, die Betreuer seien nur unzureichend ausgebildet gewesen und ein pädagogisches Konzept habe die Heimleitung bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht nicht nachweisen können.

Im Mai 2008 stürzte ein dort untergebrachtes 16jähriges Mädchen zu Tode, nachdem seine Strafanzeige wegen sexueller Belästigungen durch die Betreuer eingestellt worden war.

Im Jahre 2009 wurde bekannt, dass die Betreuer Telefongespräche mithören und private Post mitlesen. Im Zeitraum 2009 bis 2010 sei es laut internen Protokollen des Heimes durch „Anti-Aggressions-Maßnahmen“ bzw. bei einer „Situation“, bei drei Mädchen zu Knochenfrakturen insbesondere der Arme gekommen, berichtete die taz am 19. Juni 2013; dem Landesjugendamt habe damals eine Beschwerde einer behandelnden Physiotherapeutin vom Juli 2010 vorgelegen.

Im Dezember 2012 gab es von den 15 jugendlichen Hamburger Insassen aus Neuendorf insgesamt neun Beschwerden, die im Senat thematisiert wurden. Im Juni 2013 berichtete ein ehemaliger Insasse gegenüber der Hamburger Morgenpost aus seinem mehrjährigem Aufenthalt von monatelanger Isolation, stundenlangem Fixieren von Armen und Beinen, totaler Unterordnung und permanentem Drill. Angeblich tragen Angehörige des Pflegepersonals T-Shirts mit rechtsextremen Slogans.

Am 2. Juli 2013 flohen drei Jugendliche aus dem Standort Neuendorf am See. Die Jugendlichen berichteten von Demütigungen und Misshandlungen. Der jüngste von ihnen berichtete, er sei gezwungen worden, in eine Mülltonne zu steigen. Ein Junge aus Hamburg und ein Junge aus Saarbrücken wurden zurückgebracht. Der dritte Junge wurde anderweitig untergebracht.

Am 26. August 2013 flohen die zwei zurückgebrachten Jugendlichen erneut, zusammen mit einer weiteren Mitinsassin. Sie suchten im Kinder- und Jugendnotdienst in Berlin-Charlottenburg Schutz. Sie wurden umgehend in den Standort Neuendorf am See der Haasenburg GmbH zurückgebracht.

Wie kann es möglich sein, dass Kinder und Jugendliche, die aus solchen Häusern ausbrechen und ihre Not vorbringen, unmittelbar in ebendiese Einrichtungen zurückgebracht werden?

Martina Münch, Ministerin des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, liess am 29. August 2013 mitteilen, es gebe in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH „keine Erkenntnisse zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung“. Auch seien die Jugendämter aus dem gesamten Bundesgebiet, die schwierige Jugendliche in die geschlossene Unterbringung bei der Haasenburg GmbH einweisen, „grundsätzlich zufrieden“.

netzwerkB fordert den dauerhaften Entzug der Betriebserlaubnis für die Haasenburg GmbH

netzwerkB schließt sich den Forderungen des Evangelischen Erziehungsverbands an und fordert den sofortigen Entzug der Betriebserlaubnis. Der inzwischen wieder zurückgenommene Aufnahmestopp ist aufrecht zu erhalten. Eine Jugendhilfeeinrichtung hat die Plicht, rechtlich einwandfreies Handeln nachzuweisen; gelingt ihr das nicht oder steht das in Frage, so ist zur Wahrung des Kindswohles die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung zu unterbinden.

Für die Kinder und Jugendlichen sind sofort andere, bessere Unterbringungsuntermöglichkeiten zu suchen. Wir halten die in der Öffentlichkeit berichteten Erziehungsmaßnahmen für grundgesetzwidrig. Wir fordern darüber hinaus den endgültigen Entzug der Betriebserlaubnis für die Haasenburg GmbH. Das Vertrauensverhältnis ist auf Dauer zerrüttet.

netzwerkB fordert die Abschaffung der Geschlossenen Heimunterbringung

Wir schließen uns den Forderungen renommierter Wissenschaftler wie zum Beispiel Prof. Dr. Michael Lindenberg von der Hochschule Hamburg an, die Geschlossene Heimunterbringung ganz abzuschaffen. Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Werner Thole von der Uni Kassel sagt, geschlossene Heime seien „einer sich modern präsentierenden Gesellschaft unwürdig“. Im Juli 2013 forderten ver.di und auch der renommierte Kriminologe und ehemaliger Justizminister des Landes Niedersachsen Prof. Dr. Christian Pfeiffer die Abschaffung der Geschlossenen Heimunterbringung.

Das Konzept der Geschlossenen Heimunterbringung halten wir für grundsätzlich falsch. Wenn wir Menschen mit Schwierigkeiten mit anderen Menschen, die ebenfalls Schwierigkeiten haben, unter den schwierigen Bedingungen des Einschlusses zusammenfassen, dann werden sie hierdurch in der Mehrzahl noch mehr geschädigt. Die Merkmale der Einsperrung und der Kontrolle ersticken sämtliche Pädagogik.

Individualpädagogische Hilfen unter hohem Personaleinsatz stellen eine vernünftige Alternative darf und wären dennoch preiswerter als die Geschlossene Heimunterbringung mit Tagessätzen von bis zu 500 Euro täglich pro eingeschlossenen Jugendlichen.

netzwerkB fordert eine bessere Kontrolle der Verwaltung

Die Aufsicht durch die Jugendämter ist dringend zu verbessern. Wir fordern, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe nur im selben Bundesland untergebracht werden, um die Zuständigkeiten und eine effektive Aufsicht zu ermöglichen. Die Verantwortung muss vor Ort liegen, das Prinzip „aus den Augen, aus dem Sinn“ darf hier nicht mehr länger regieren.

Zudem ist auch die Aufsicht über die Jugendämter zu verbessern. Im Falle der Haasenburg bildeten sie nur eine Alibi-Gemeinschaft. Wir fordern bundesweit gültige, verbindliche Regelungen, die auch die über 600 Jugendämter in Deutschland und ihr Personal einer wirksamen Kontrolle und Qualitätssicherung unterziehen. Die Landesjugendhilfeausschüsse sind zu wirksamen Beschwerdestellen auszubauen, damit die angebliche „Zweigliedrigkeit“ eine wirkliche Kontrolle erlaubt.

netzwerkB regt den Rücktritt von Martina Münch, Ministerin des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, an. Es würde Frau Münch von einer Verantwortung befreien, von der sie offenkundig überfordert ist.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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