Heute am 20. September findet im wiedervereinigten Deutschland der alljährliche Weltkindertag statt. Am kommenden Wochenende werden der Bundespräsident und sicherlich auch einige Organisationen den Weltkindertag mit kleinen Veranstaltungen begehen. Sicherlich wird die Lokalpresse diese Veranstaltungen wohlwollend begleiten und ein paar Fotos machen. Die Bundestagswahlen und die Wahlparties der Parteien werden dem Weltkindertag aber maßgeblich die Aufmerksamkeit kosten.

Maßstab für eine Gesellschaft und eine Politik sollte sein, wie sie mit ihren Kindern umgeht. Wir sollten uns fragen, ob unsere Kinder und Jugendlichen wirklich die Bildungsmöglichkeiten, Freizeit- und Sportangebote bekommen, die sie brauchen und ob diese in Zukunft sichergestellt bleiben werden. Wie viele Kinder und Jugendliche sind von der Kinderarmut betroffen? Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen vor Gewalt? Diese Fragen gelten für Kinder und Jugendliche weltweit, denn es darf nicht Kinder und Jugendliche erster und zweiter Klasse geben.

Wir möchten hier drei Probleme ansprechen:

  1. Gewaltangebote über die Medien
    Wie gehen wir in Deutschland mit Gewalt um? Offiziell lehnen wir Gewalt ab, aber: In welchem Umfang werden Kinder und Jugendliche über unsere Fernsehkanäle schon nachmittags tagtäglich mit Gewaltszenen zum Zwecke der „Unterhaltung“ konfrontiert? Inwieweit werden Kinder und Jugendliche mit Gewaltspielen am Computer unterhalten? Können wir unsere Kinder und Jugendlichen noch vor pornografischen Angeboten im Internet wirklich schützen? Uns scheint, als ob all die Politik dieses Problem nicht sieht oder vor diesem Problem schon resigniert hat.
  2. Schutzraum für Hilfesuchende
    Hilfesuchende Mütter und ihre Kinder müssen von Frauenhäusern all zu oft weiterverwiesen werden, wie die Bestandsaufnahmen in Sachen Häuslicher Gewalt aufzeigen. Für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt gibt es mit 1 Ausnahme in Berlin keine Angebote von Schutzraum. Auf den Gedanken, Familienhäuser für Familien in akuten Problemsituationen anzubieten, kommt man nicht. Im Fazit läuft es darauf hinaus, betroffene Familien aufzulösen und gegebenenfalls Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, Wohngruppen und Heimunterbringung zu verteilen, wenn die Familien überfordert sind.
  3. Anzeigepflicht für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
    Es gibt keine gesetzliche Pflicht und somit auch keine moralische Verantwortung, Vorgänge von physischer, psychischer und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche anzuzeigen. Der Gesetzgeber kennt diese Pflicht zum Beispiel beim Drucken von Falschgeld oder bei Raub. Dort, wo Menschen allein in ihrer Gesundheit mit lebenslangen Folgen geschädigt werden, kennt er dies nicht.

In all solchen Dingen ist die Politik gefragt, endlich zu handeln statt sich nur an einem Wahlsonntag feiern zu lassen.


Für Rückfragen:
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