Der katholische Priester hat sich zwischen 1992 und 1998 in einer Gemeinde im Landkreis Main-Spessart insgesamt neunmal am Sohn eines evangelischen Pfarrers vergangen.
Würzburg. Ein katholischer Priester ist wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die erste Strafkammer des Landgerichts Würzburg sah es am Freitag als erwiesen an, dass sich der heute 58-Jährige zwischen 1992 und 1998 in einer Gemeinde im Landkreis Main-Spessart insgesamt neunmal am Sohn eines evangelischen Pfarrers vergangen hatte….
… Zudem habe der Orden dem Opfer einen materiellen Ausgleich von 80.000 Euro angeboten.
Ein fünfjähriger kleiner Junge erleidet gemäß dem heutigen Geständnisses seines Täters neun Mal sexualisierte Gewalt.
Die Welt des kleinen Jungen ist zerstört. Sein Leben wird nie mehr so sein wie es war vor der Tat. Seine Vertrauensbasis ist zerstört. Seine Sexualität ist zumindest schwer beschädigt, wenn nicht auch zerstört. Sein Selbstvertrauen, Selbstverständnis und Selbstwert ist zerstört. Das Verhältnis zu seiner Mutter ist zerstört. Sein weiteres Aufwachsen und Erwachsenwerden ist schwer geschädigt. Sein Körper ist mit extremem Stress belastet, was ihn später anfällig für schwere Krankheiten macht.
Womöglich hatte er Schwierigkeiten Schule und dann Beruf oder Studium erfolgreich zu verfolgen. Er wird Schwierigkeiten haben, sich in beruflichem oder sozialem Umfeld erfolgreich zu integrieren. Er wird Schwierigkeiten mit persönlichen Beziehungen haben – Freundschaften oder auch Beziehungen mit Sexualpartnern. Er wird womöglich nie eine Familie gründen. Oder er wird eine Familie gründen, und diese nicht erfolgreich durchführen können. Er wird womöglich sein ganzes Leben lang mit Depressionen kämpfen. Vielleicht bringt er sich auch irgendwann um.
Dem Angeklagten wird es positiv angerechnet, dass er sich selbst angezeigt hat und dass er die Taten bedauert. Außerdem hat er durch sein Geständnis dem ‘Nebenkläger’ (das ist das Kind über das die obigen Paragraphen berichten) eine “peinliche Befragung” erspart. Angeblich hat er keine pädophile Neigung und es wird ihm per Gutachter zertifiziert, dass er ‚sehr wahrscheinlich‘ keinem weiteren Kind sexualisierte Gewalt antun wird.
Der Richter handhabt diese Gerichtssache in einer aufgeklärten Art und Weise: “Die Vorfälle müssen geahndet werden auch wenn sie lange Zeit zurückliegen.”
Der Täter erhält eine Strafe von 2 Jahren und neun Monaten. Der Orden des Täters hat dem Opfer 80 000 Euro angeboten.
Beides ist nach dem derzeit üblichen Standard viel.
Gewaltopfer in Deutschland 2013.